SWR2 Wissen. Von Eva Schindele. Onlinefassung: Charlotte Grieser. Leben nach Plan .Optimierter Anfang, kontrolliertes Ende

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Leben nach Plan .
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SWR2 Wissen. Von Eva Schindele. Onlinefassung: Charlotte Grieser. Leben nach Plan .Optimierter Anfang, kontrolliertes Ende

Aus der 12-teiligen Reihe: "Die Grenzen des Erlaubten" (6) . Von Eva Schindele

ÜBERBLICK
Anfang und Ende des Lebens sind existenzielle Übergänge, bei denen immer häufiger die Medizin Regie führt. Die meisten Menschen begrüßen das und hoffen dadurch, das eigene Leben besser kontrollieren zu können. Aber der naturwissenschaftliche Blick prägt die Wahrnehmung von Zeugung, Schwangerschaft und Geburt: Mit der Herstellung von Embryonen im Labor stellt sich die Frage: Wann beginnt das Leben? Die vorgeburtliche Diagnostik sucht gezielt nach Normabweichungen beim Ungeborenen; gleichzeitig werden immer kleinere Frühgeborene gerettet und Schädigungen dabei billigend in Kauf genommen. Auch der Tod wird zum Projekt von Planung und Kontrolle. Dabei haben Ärzte und Ärztinnen bis heute Probleme, am Lebensende ihre Rolle zwischen Aktionismus, Schmerzlinderung und Sterbehilfe zu finden. (Produktion 2015)

INHALT
Feierabend in einem Kinderwunschzentrum. Die Sprechstundenhilfe räumt noch die Zeitschriften im Wartezimmer zusammen, während der Reproduktionsmediziner Achim von Stutterheim durch sein modernes Praxis-Haus führt. Im Parterre liegt der zentrale Bereich der reproduktionsmedizinischen Praxis: Operationssaal, Spermiengewinnungsraum, Labors. Im Brutschrank stehen Petrischalen mit einer Nährlösung – für jede Patientin eine. Am kommenden Tag sollen dort die Eizellen hineingegeben werden.
1978 präsentierten zwei britische Mediziner das erste "Retortenbaby": Baby Louisa war klein und süß, und doch damals das zu Fleisch gewordene Symbol eines Tabubruchs. Denn zum ersten Mal war es gelungen, den Lebensanfang künstlich außerhalb des Mutterleibs zu initiieren. Der extrakorporale oder Laborembryo ist so erzeugt worden.
 
Eine Eizelle wird befruchtet 

Künstliche Befruchtung findet heute oft statt
Der Kinderwunsch kann erfüllt werden
Sechs Tage kann inzwischen ein Embryo im Nährmedium außerhalb des Mutterleibs überleben. Dann muss er in die Gebärmutter der Frau übertragen werden und sich in ihr einnisten: Nur in dieser Symbiose wird ein Kind daraus. Was bis dahin mit diesem beziehungslosen Wesen in der Petrischale gemacht werden darf, ist seit Beginn der Reproduktionsmedizin ethisch umstritten und wird national sehr unterschiedlich geregelt: Wie viele Eizellen dürfen befruchtet werden? Wie viele Embryonen sollen der Frau übertragen werden? Sollen sie vorher im Labor durchgecheckt werden? Und was ist mit denen, die die Qualitätsprüfung nicht bestanden haben? Was passiert mit den Embryonen oder befruchteten Eizellen, die übriggeblieben sind? Für den nächsten Zeugungsversuch aufheben, der Forschung zur Verfügung stellen, alle einsetzen und wenn sich mehr als zwei entwickeln, eines dann im Mutterleib gezielt totspritzen?
Oder zur Adoption freigeben?
Für die Lübecker Medizinethikerin Christine Schües stellt sich vor allem die Frage, wie es den Kindern geht, die unter den Bedingungen biotechnologischer Machbarkeiten geboren werden. Zu den Themen, über die in diesem Zusammenhang diskutiert wird, gehören auch Leihmutterschaft oder das so genannte Egg-Freezing, bei dem eine Eizelle über Jahre tiefgekühlt gelagert wird, bis sie zum Einsatz kommt.

"Von der Geburt her denken heißt in Beziehung denken", schreibt Schües in ihrer "Philosophie des Geborenseins." Sie stellt darin die generative Verortung in den Mittelpunkt, also dass wir in eine verwandtschaftliche Beziehungsgeschichte hinein geboren sind: Nicht mehr selbstverständlich in Zeiten, in denen Kinder gemacht werden können, wenn der Rohstoff zur Verfügung steht: Eizellen aus Spanien oder Tschechien, Samen aus Dänemark und eine Leihmutter aus der Ukraine. Das Kind wird zur globalen Handelsware. In Deutschland sind Eizellspenden und Leihmutterschaft verboten. Doch mit einer nationalen Gesetzgebung ist die globalisierte Elternschaft prinzipiell nicht mehr zu verhindern. Damit wird es aber immer schwieriger, die Frage "Woher komme ich?" zu beantworten.

Wie viel will ich vorher wissen?
Gebannt folgt eine 26-Jährige den Konturen ihres Kindes auf dem großen Bildschirm an der Wand. Sie ist in der 23. Woche schwanger. Ihr Frauenarzt hatte beim Routine -Ultraschall vor einer Woche einen Schatten im Kopf des Ungeborenen gesehen – vielleicht eine Zyste? Sie sollte den Befund nun von einem Fachmann, dem Pränatalmediziner Armin Neumann, abklären lassen.
 
Bauch einer Schwangeren

Was will ich vor der Geburt alles erfahren?
Von freudiger Erwartung ist in heutigen Schwangerschaften oft nur noch wenig zu spüren. Schon von Anfang an wird die Frau auf ein ärztliches Schwangerschaftsregime eingeschworen, das vor allem die Pathologie und das Risiko in den Mittelpunkt stellt. Kaum ein Kind kommt heute noch "ungeprüft" auf die Welt. Unter dem Versprechen der "Sicherheit"  konnte sich so in den letzten 25 Jahren ein riesiger Markt für vorgeburtliche Untersuchungen und Tests etablieren. Gute Geschäfte für Frauenärzte, aber auch für Hersteller von Ultraschallgeräten, Software oder Testkits wie dem sogenannten Praenatest, der ab der 9. Schwangerschaftswoche im mütterlichen Blut nach Hinweisen für Down-Syndrom beim Ungeborenen sucht.

Der klinische Tod
Nicht nur zu Beginn des Lebens, auch an seinem Ende gibt es den Ruf nach der Medizin: Sie soll das Leben verlängern, helfen, die Schmerzen zu lindern oder – auf Wunsch – den Giftbecher reichen. Dabei hat sich die Ärzteschaft für das Sterben lange nicht zuständig gefühlt.
Andreas Heller, Professor für Palliativ Care und Organisationsethik der Universität Klagenfurt und Wien, wünscht sich eine "Resozialisierung des Sterbens". Denn Sterben hat sich auch verändert, weil sich die Struktur der Gesellschaft verändert hat. Die Familien schrumpfen, Kinder wohnen oft fernab von den Eltern, sind in einem fordernden Berufsalltag eingebunden und mit der Pflege überfordert. Vor allem bei alten Menschen geht der soziale Tod manchmal dem physischen voraus. Deshalb gibt es inzwischen eine Bürgerbewegung, die Pflegen und damit auch das Sterben gemeindenah und nachbarschaftlich organisieren will, den Tod also wieder in die Gesellschaft und das soziale Leben einbinden will.

Leeres Krankenhausbett

Sterben im sterilen Krankenhaus?
Andreas Heller begrüßt das öffentliche Nachdenken über Tod und Sterben. Aber die Sterbehilfediskussion werde viel zu einseitig geführt. Die Befürworter verstecken sich hinter der Floskel "in Würde sterben" und kreisen dabei immer um die Autonomie einzelner Schwerkranker und um deren Todeswünsche. Das Umfeld blenden sie oft völlig aus. Sterben gehört zum Leben und die Bedingungen in der letzten Phase des Lebens müssen im Mittelpunkt stehen: die soziale und familiäre Situation der Betroffenen, die schlecht ausgestatteten Pflegeheime mit ihrem Personalnotstand, die unwirtlichen Kliniken, die schnell und effektiv ihre Patienten durchschleusen sollen. Wo bleibt da Raum für Gespräch, Ruhe, Empathie? Ähnlich wie die Geburt hat auch das Sterben eine eigene zeitliche Dynamik. Es kann sich lange hinziehen. Oft werden noch bis zuletzt alle medizinischen Register gezogen, ein letzter Aktionismus, der nicht selten auch von Patienten und ihren Angehörigen erwartet wird – auch um der letzten Wahrheit nicht ins Auge sehen zu müssen. Oft wird nicht darüber gesprochen, ob eine Verlängerung des Lebens für einen Sterbenden nicht eher eine Belastung ist.

Hilfe am Ende
Manche Menschen wünschen sich auch Unterstützung beim Sterben. Bisher war die Beihilfe zum Suizid in Deutschland nicht verboten und sie wurde wohl mehr oder minder diskret in einigen Hundert Fällen durchgeführt – trotz Verbots in der ärztlichen Berufsordnung.

Eine blasse, leblose Hand liegt auf einer Bettkante. Im Hintergrund sieht man einen Arzt.

Sterbehilfe ist in Deutschland nicht gesetzlich explizit geregelt
Nun sind verschiedene Ärztegruppen mit unterschiedlichen Vorstellungen in die Offensive gegangen: angefangen beim klaren Verbot der Suizidassistenz bis hin zur Forderung, die Sterbehilfe bei Schwerkranken zu erlauben. Andere wollen es weiter in einer rechtlichen Grauzone belassen. Entschieden ist noch nichts – viele Ethiker warnen zur Behutsamkeit und verweisen auf die Erfahrungen mit der Sterbehilfe in den Niederlanden und in Belgien. Dort werden die Indikationen seit Jahren immer weiter ausgedehnt – bis hin zur Tötung auf Verlangen von Kindern und psychisch Kranken. Für Andreas Heller ist ein Sterbehilfegesetz das falsche Signal an die Gesellschaft. Es verstärke die größte Sorge alter oder gebrechlicher Menschen, anderen zur Last zu fallen. Die Art und Weise des Todes beeinflusse auch die Möglichkeit der Hinterbliebenen zu Trauern.
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