Angemessene Vergütung von Urhebern und Künstlern . Lizenzierungspraxis, Vergütungsregeln, Schadensersatz . Anja Brauneck, Frank Brauner

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Online-Publikation: Februar 2022 im Internet-Journal <<kultur-punkt.ch>>
Ereignis-, Ausstellungs-, AV- und Buchbesprechung
<< Angemessene Vergütung von Urhebern und Künstlern . Lizenzierungspraxis, Vergütungsregeln, Schadensersatz . Anja Brauneck, Frank Brauner >>
647 Seiten, Gebunden, Leinen, 167 x 246 mm, 1281 g, ISBN: 978-3-406-77833-9, 189,00 €
Verlag C. H. Beck; 80703 München; http://www.chbeck.de/

Charakteristika
> von Praktikern für Praktiker
> übersichtliche Urteilslisten
> Zusammenstellung der Gemeinsamen Vergütungsregeln und Tarifverträge
> Topoi: Rechtswissenschaften Wirtschaftsrecht Urheberrecht

Zum Werk
Der Begriff der angemessenen Vergütung wird sowohl in § 32 UrhG als auch in § 97 UrhG verwendet. Neben der ausführlichen Darstellung der bereits bestehenden gesetzlichen und kollektivrechtlichen Vorgaben der Angemessenheitskontrolle werden in diesem Werk erstmals die zahlreichen Gerichtsentscheidungen zu diesen beiden Vorschriften gesammelt und systematisch zusammengefasst. Dies gibt der Leserschaft praxisorientierte Richtlinien zur Ermittlung von angemessenen Vergütungen und "fiktiven Lizenzgebühren" (Schadensersatz) im Urheberrecht an die Hand.
Nach einem einführenden Allgemeinen Teil werden die Besonderheiten in den Bereichen Buch und Presse, Film, TV und Streamingdienste, Musik, Fotografie, Computerspiele sowie Design beleuchtet.

Fazit < k. >
Das neue Hand-, Praxis- und Diskursbuch "Angemessene Vergütung von Urhebern und Künstlern . Lizenzierungspraxis, Vergütungsregeln, Schadensersatz von Dr. Anja Brauneck, Dr. Frank Brauner liegt in 1. Auflage vor.
Bereits im Vorwort wird die stete existenzbedrohende Lage von syn/ästhetisch* gestaltenden Gestaltern deutlich gemacht, wenn es um die Frage der wirtschaftlichen Gegenleistung geht, also nach der Höhe der angemessenen Vergütung, wie es das Team Brauneck und Brauner in <umfassender und überaus kompetenter wie empathischer Weise darbietet 'nicht die Werk-Herstellung oder die Verwertung per se, sichert den Kreativen die Lebenshaltung lässt sie die finanziellen Früchte** ihrer Werk-Erfolge ernten und ermöglicht so im Erfolgsfall das von existentiellen Sorgen unberührte, weitere Werk schaffen'. Diese bereits im Vorwort empfundene Sorge des HerausgeberIn-Teams für die – lebensbegleitend - Urhebervertragsrechts-Betroffenen – vor allem die 'frei' gestaltenden Kunst- und Kulturschaffenden - drückt sich der geradezu berührend im fast unmerkliche Wortfehler 'Fürchte' und lässt so psychoanalytisch betrachtet die Berührtheit des Teams erahnen und das ehrt sie im besonderen Masse. Hinzu kommt noch , dass sie eine 'möglichst geschlechtsneutrale Darstellung der diskutierten Fachthemen (1) anstrebten. Im weiteren freut es sie - und uns sowie die Betroffenen - 'dass sie mit den AutorInnen in allen versierten Topoi versierte und in der täglichen Praxis der Preisfindung verankerte KollegInnen gewinnen konnten'.
In ihrem HerausgerIn-Fazit wird zur Rechtsprechung bei de Berechnung des Schadenersatz-Anspruches ebenso wie die Umstände des Einzelfalls und im Digitalbereich besonders wie Neuheit, Popularität, Nutzungs-Umfang, Verletzungshandlungs-Intensität von den Gerichten abgewogen, allerdings ist dabei keine einheitliche Linie erkennbar..
Quintessenz:
Dem HerausgeberIn-Team Brauneck und Brauner ist es in umfassender und überaus kompetenter wie empathischer Weise gelungen die rechtlich wie finanzielle Schadensersatz-Problematik so zu klären, das die Praxis eine stete Erweiterung wie Präzisierung der Rechte der gestaltenden Kräfte möglich ist.
m+w..p22-2 < k. >

1) Fachthemen (Buch und Presse )Film, TV unnd Sreamingsdienste, Musik , Fotografie, Comuterspiel, Design,,, Schde dass die Topoi 'freie' Bildende und Anwendungsoriente Kunst und Kultur nicht implizit als Kapitel dargestellt wird ( k.)

*) Synästhetisch
Die Synästhesie bezeichnet hauptsächlich die Kopplung zweier oder mehrerer physisch getrennter Bereiche der Wahrnehmung.& Gestaltung
https://www.kultur-punkt.ch/galerie/werkzeuge-n-der-betrachtung/aesthetik-reflexionen/synaesthetisches.html

**) Fürchte...(anstelle von Früchte)
"Fürchte dich nicht" Bibelvers über die Existenz-Angst | Lutherbibel 2017. Jesaja 41;10
https://dailyverses.net/de/angst

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Dazu Quellenhinweise: zum Urhebervertragsrecht
> GESETZGEBUNGSVERFAHREN | 23. DEZEMBER 2016
Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
Die Reform des Urhebervertragsrechts im Jahr 2002 hatte erstmals einen Anspruch der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung gesetzlich verankert. Außerdem hatte der Gesetzgeber das Instrument der gemeinsamen Vergütungsregeln geschaffen. Entscheidungen der Gerichte haben seitdem das Recht der Kreativen auf angemessene Vergütung konkretisiert; auch sind einige gemeinsame Vergütungsregeln aufgestellt worden. Nach wie vor bestehen aber Defizite. Im Ergebnis führen diese Defizite teilweise zu unangemessen niedrigen Vergütungen der Urheber und ausübenden Künstler. Dem ist durch eine Stärkung der Vertragsparität zu begegnen: Es geht um die faire Beteiligung an den Erlösen der Verwertung von kreativen Leistungen, sichergestellt durch individualvertragliche und kollektivrechtliche Mechanismen.
https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Urhebervertragsrecht.html
> Publikationen
Zwei Hände, die eine Computertastatur bedienen.
Broschüren, Fachpublikationen und Formulare
In diesem Bereich finden Sie die vielfältigen Publikationsangebote des Bundesministeriums der Justiz.
https://www.bmj.de/DE/Publikationen/publikationen_node.html;jsessionid=21765091BB46529E97AA035F588E07F8.2_cid289
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