Ein Lobbyverband im Rang einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft !? IHK–Gesetzesentwurf verstößt gegen die Verfassung!

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Lobbyisten-Fördertum!?

Überblick
Wirtschaftsminister Altmaier will den Lobbyverband des strukturkonservativsten Teils der deutschen Wirtschaft; DIHK e.V. in den Rang einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft erheben.
Zusätzlich will Altmaier dem DIHK eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung zuweisen und ihn ermächtigen, in einem unterstellten Gesamtinteresse zu wirtschaftspolitischen Angelegenheiten in der Öffentlichkeit Stellung zu nehmen. Zukünftig soll der DIHK sogar zu Fragen der Sozialpolitik und des Arbeitsrechts Stellungnahmen abgeben. Dagegen wehren sich die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände
in ihrer Funktion als Tarifvertragsparteien und all jene fortschrittlichen Unternehmensverbände und Betriebe, die sich vom DIHK e.V. und seinen Stellungnahmen in der Vergangenheit wiederholt vor den Kopf gestoßen fühlten.

UnternehmensGrün e.V.
Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin
mailto:reuter@unternehmensgruen.de
Fon: +49 178 448 19 91

Inhalt
IHK – Gesetzesentwurf verstößt gegen die Verfassung

Berlin, 22.12.2020: Wirtschaftsminister Altmaier will den Lobbyistenverband des
strukturkonservativsten Teils der deutschen Wirtschaft; DIHK e.V. in den Rang einer öffentlichrechtlichen
Körperschaft erheben. Zusätzlich will Altmaier dem DIHK eine gesamtgesellschaftliche
Verantwortung zuweisen und ihn ermächtigen, in einem unterstellten Gesamtinteresse zu
wirtschaftspolitischen Angelegenheiten in der Öffentlichkeit Stellung zu nehmen. Zukünftig soll der
DIHK sogar zu Fragen der Sozialpolitik und des Arbeitsrechts Stellungnahmen abgeben. Dagegen
wehren sich die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in ihrer Funktion als
Tarifvertragsparteien und all jene fortschrittlichen Unternehmensverbände und Betriebe, die sich
vom DIHK e.V. und seinen Stellungnahmen in der Vergangenheit wiederholt vor den Kopf gestoßen
fühlten.
Vielen nachhaltigen Unternehmen und innovativen Betrieben, die Pflicht-Mitglied der örtlichen
Industrie- und Handelskammern sind, ist die strukturkonservative Haltung des DIHK e.V. zur
Energiewende (Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke) in Erinnerung, die uneingeschränkte
Begrüßung internationaler Handelsabkommen wie TTIP oder andere allgemeinpolitische
„Ausreißer“ (wie das Bundesverwaltungsgericht die Öffentlichkeitsarbeit des DIHK e.V.
beurteilte).
Klaus Stähle, Rechtsanwalt und Vorstand von UnternehmensGrün, erklärt: „In mehreren
Gerichtsentscheidungen wurde festgestellt, dass die Kammern ihre ihnen zugewiesene
Kompetenzen überschreiten, wenn sie solche Stellungnahmen abgeben. Die Besonderheit liegt
darin, dass es sich hier um Pflichtmitglieder handelt und damit nicht um einen Verband, der
politische Interessen eines Teils seiner Mitglieder, für so berechtigt er sie auch erachten will, in
öffentlichen Stellungnahmen kundtun kann, so als ob er für die gesamte Wirtschaft spricht. Hier
wäre vielmehr Zurückhaltung geboten.“
Gottfried Härle, Inhaber und Geschäftsführer einer mittelständischen Brauerei und
Gründungsmitglied von UnternehmensGrün, unterstützt diese Analyse: „Bisher suggeriert der
DIHK einen Alleinvertretungsanspruch der Wirtschaft, was bei einem Verband, der auf
Pflichtmitgliedschaft beruht, einfach unzulässig ist. Damit streut der DIHK den Medien und der
Öffentlichkeit Sand in die Augen – bei jedem anderen Verband ist die Interessenlage klar
erkennbar. Künftig muss daher generell gelten: Der DIHK darf keinerlei politische
Meinungsäußerungen abgeben.“
Nun möchte Bundeswirtschaftsminister Altmaier den DIHK e.V. zu einer öffentlich-rechtlichen
Körperschaft umwandeln. „Mit diesem Schritt möchte Minister Altmaier qua gesetzgeberischen
Auftrags dem DIHK genau die Kompetenzen zuweisen, die in der Vergangenheit durch eine
Vielzahl von Urteilen bestätigt als rechtswidrig und auch verfassungswidrig bewertet wurden“
führt Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin von UnternehmensGrün, aus. „Wir fragen uns, wer
den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie geschrieben hat. War
es der DIHK selbst, der hier die Feder führte?“ so Reuter weiter. Und: „Der DIHK hat nicht
verstanden, dass sich viele Unternehmen nachhaltig und klimafreundlich aufgestellt haben - und
zwar jenseits von Hochglanzbroschüren und Greenwashing“, ist Reuter überzeugt. Diese
Unternehmen würden sich aber oft in den Stellungnahmen des DIHK nicht wiederfinden,
beispielsweise wenn dort Klimaschutz-Maßnahmen vorwiegend als „Last“ bezeichnet werden.
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