Kunstmuseum Bern begrüsst den Entscheid zu Gurlitt des Münchner Nachlassgerichts

 

Der Entscheid

Das Kunstmuseum Bern nimmt den Entscheid des Nachlassgerichts München vom 24. März 2015, wonach das Testament von Cornelius Gurlitt vom 9. Januar 2014 gültig ist, mit Befriedigung zur Kenntnis. Wie bereits anlässlich der Unterzeichnung der Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern vom 24. November 2014 betont, ist das Museum bereit, sich der Verantwortung zu stellen, die mit der Annahme der Erbschaft verbunden ist. Insbesondere will das Kunstmuseum Bern zu einer umfassenden Erforschung der Sammlung und zu raschen Restitutionen beitragen. Im Sinne der vom Kunstmuseum Bern angestrebten grösstmöglichen Transparenz wurden umgehend nach Annahme der Erbschaft die Listen Schwabinger Fund und Salzburger Fund sowie die Geschäftsbücher veröffentlicht.

In der Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern vom 24. November 2014 ist ausdrücklich statuiert, dass das Kunstmuseum Bern keine Werke übernehmen wird, die nicht frei von Verdacht auf Raubkunst sind.

Das Kunstmuseum Bern weist darauf hin, dass sich bis zum Ablauf der Beschwerdefrist von einem Monat an der derzeitigen Situation nichts ändert. Das heisst, dass das Kunstmuseum nach wie vor nicht über die Erbschaft verfügen kann bzw. dass die Nachlasspflegschaft andauert. Ebenso blockiert bleibt die Einsetzung einer Forschungsstelle, welche die Arbeiten der Taskforce unterstützen soll.

 

Das Kunstmuseum Bern gibt seiner Hoffnung Ausdruck, dass

 

Kunstsammlung Gurlitt bleibt in Bern-CH - status quo

Kultur - Kunst in Bern

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http://www.kunstmuseumbern.ch/

Inhalt
Kunstmuseum Bern: Sammlung Gurlitt: Nachlass weiterhin in der Schwebe
Der Stiftungsrat und die Direktion des Kunstmuseums Bern (KMB) haben zur Kenntnis genommen, dass ein Teil der Familie Gurlitt im Erbscheinverfahren betreffend den Nachlass von Cornelius Gurlitt gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts München Einspruch erhoben hat. Infolgedessen ist es dem KMB nach wie vor verwehrt, die ihm testamentarisch vermachte Erbschaft anzutreten.
An der gegenwärtigen Lage ändert sich nichts: Die Aktivitäten des KMB in Sachen Gurlitt bleiben aufs Allernotwendigste beschränkt; insbesondere wird die geplante Forschungsstelle ihre Arbeit vorläufig nicht aufnehmen.
Über die Dauer des nun anschliessenden Verfahrens kann bis auf weiteres nichts ausgesagt werden.
Auskunft: Matthias Frehner, + 41 31 328 09 19,
mailto:press@kunstmuseumbern.ch
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