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120. Deutscher Ärztetag

Freiburg, 23.05.2017 - Der 120. Deutsche Ärztetag in Freiburg hat in seiner gesundheits- und sozialpolitischen Generalaussprache den Leitantrag des Bundesärztekammer-Vorstands mit überwältigender Mehrheit angenommen.


Das deutsche Gesundheitssystem gehört zu den besten der Welt. Es bietet allen Patientinnen und Patienten unabhängig von ihrem sozialen Status ein hohes Versorgungsniveau und hält hochwertige Gesundheitsleistungen flächendeckend und wohnortnah vor. Damit die legitimen Ansprüche der Patientinnen und Patienten auf eine individuelle, qualifizierte gesundheitliche Betreuung und Versorgung auch in Zukunft erfüllt werden können, müssen jetzt die richtigen Weichenstellungen vorgenommen werden.
Klares Bekenntnis zu freiheitlichem Gesundheitssystem
Die fachliche Weisungsungebundenheit der Ärztinnen und Ärzte und die damit verbundene Verpflichtung zur Übernahme von Verantwortung für das Wohl der Patienten einerseits und gegenüber der Gesellschaft andererseits sind unabdingbar für einen wirksamen Patientenschutz. Diese Wesensmerkmale freiheitlicher Berufsausübung dürfen nicht durch Kommerzialisierung und Kontrollbürokratie in Frage gestellt werden. Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 fordert deshalb alle politischen Parteien auf, sich klar und unmissverständlich zum Erhalt und zur Stärkung unseres freiheitlichen Gesundheitswesens zu bekennen.
Therapiefreiheit in Therapieverantwortung
Die Therapiefreiheit ist ein hohes Gut und Voraussetzung für ein freiheitliches Gesundheitswesen. Seit Jahren aber sehen sich Ärztinnen und Ärzte mit einer unüberschaubaren Zahl gesetzlicher und untergesetzlicher Regelungen konfrontiert. An die Stelle rechtlicher Rahmenvorgaben, die von der ärztlichen Selbstverwaltung, insbesondere durch Leit- und Richtlinien fachkompetent ausgefüllt werden, treten vermehrt detaillierte, teilweise untereinander nicht kongruente rechtliche Regelungen. Diese zunehmende Überregulierung unseres Gesundheitssystems führt dazu, dass die im Gesundheitswesen Beschäftigten immer weniger Zeit für ihre ureigenste Aufgabe haben, den Dienst am Patienten. Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 fordert deshalb den Gesetzgeber auf, rechtliche Regelungen mit Augenmaß vorzunehmen, so dass der notwendige Raum für Therapiefreiheit und verantwortliche Patientenbetreuung wiederhergestellt wird.
Duales System erhalten und fortentwickeln
Trotz regulativer Defizite ist das deutsche Gesundheitswesen leistungsstark, innovativ und sozial gerecht. Abgesichert wird diese Leistungsfähigkeit durch das duale Versicherungssystem mit den beiden Säulen Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Private Krankenversicherung (PKV). Die Ärzteschaft in Deutschland beobachtet jedoch mit großer Sorge, dass Teile der Politik diese bewährten und weltweit einmaligen Strukturen des deutschen Gesundheitswesens ohne Not zerschlagen und durch eine Einheitsversicherung ersetzen wollen. Mit der Einführung der Einheitsversicherung drohen Rationierung, Wartezeiten und Begrenzungen des Leistungskataloges. Statt ideologisch motivierter Feldversuche mit ungewissem Ausgang für die Versicherten fordert der 120. Deutsche Ärztetag 2017, dass die künftige Bundesregierung ihre Reformpolitik an den tatsächlichen Problemen und Aufgaben des Gesundheitswesens ausrichtet: GKV und PKV sind zu stärken und an die Herausforderungen der Zukunft anzupassen.
Länder für gute Patientenversorgung in die Pflicht nehmen        
Angesichts der demografischen Entwicklung öffnet sich die Schere zwischen Behandlungsbedarf und Behandlungskapazitäten. Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen. Vor diesem Hintergrund kommt der konsequenten ärztlichen Nachwuchsförderung besondere Bedeutung zu. Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 begrüßt grundsätzlich die Einigung von Bund und Ländern über Eckpunkte der geplanten Reform des Medizinstudiums. Nicht hinnehmbar ist jedoch, dass die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen auf Betreiben der Länder unter Haushaltsvorbehalt gestellt wurde. Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 fordert die Bundesländer auf, ihrer Verantwortung für die ärztliche Nachwuchsförderung gerecht zu werden und die nötigen Finanzmittel für die Umsetzung der Reform bereit zu stellen.
Gleiches gilt für die nach wie vor völlig unzureichende Investitionsfinanzierung des stationären Sektors durch die Bundesländer. Das Defizit beläuft sich bundesweit mittlerweile auf mehr als 30 Milliarden Euro. Kliniken sind gezwungen, erhebliche Finanzmittel, die für die Patientenversorgung bestimmt sind, für dringend notwendige Investitionen zu verwenden. Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 bekräftigt deshalb seine Forderung nach klaren und einklagbaren Verpflichtungen der Länder für Krankenhausinvestitionen. Notwendig ist eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern über zusätzlich mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr.
Angemessene Personalausstattung in den Kliniken        
Insbesondere im Hinblick auf die Patientensicherheit ist bei der Krankenhausvergütung eine deutlich verbesserte Berücksichtigung der notwendigen Personalausstattung und Personalentwicklung notwendig. Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 begrüßt die von der Bundesregierung geplanten Personaluntergrenzen in der Pflege. Solche Mindestpersonalvorgaben sind jedoch für alle Berufsgruppen in der unmittelbaren Patientenversorgung einzuführen, insbesondere auch für den ärztlichen Dienst. Die Maßnahmen müssen entsprechend gegenfinanziert werden.
Attraktive Bedingungen für die vertragsärztliche Versorgung auch auf dem Land
Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 bekennt sich klar zum Sicherstellungsauftrag der vertragsärztlichen Selbstverwaltung. Die Politik muss die Kassenärztlichen Vereinigungen aber in die Lage versetzen, ihrem Sicherstellungsauftrag auch nachkommen zu können. So erfordert die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung vor allem in strukturschwachen Gebieten eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten vor Ort. Um dem unterschiedlichen Versorgungsbedarf in den Regionen Rechnung zu tragen, ist eine Deregulierung und Regionalisierung der Sicherstellung erforderlich, die den Kassenärztlichen Vereinigungen die Möglichkeiten eröffnet, kassenartenspezifische Gesamtverträge zu schließen. Flankiert werden müssen diese Maßnahmen durch eine angemessene Honorierung
vertragsärztlicher Tätigkeit sowie durch eine Aufhebung der Budget-Begrenzung.
Notfallversorgung sektorenübergreifend gestalten
In den letzten zehn Jahren ist eine deutliche Steigerung der Inanspruchnahme der Notfallversorgungsstrukturen in Deutschland zu verzeichnen. Der Anstieg auf rund 25 Millionen Patienten pro Jahr führt zu einer chronischen Überlastung des medizinischen Personals. Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 fordert Bund und Länder auf, notwendige Investitionen, Vorhalteleistungen und Personalentwicklungskosten durch eine extrabudgetäre Finanzierung sicherzustellen.
Zudem sind Voraussetzungen für eine deutlich verbesserte Kooperation und Abstimmung zwischen dem ambulanten und stationären Sektor zu schaffen. Neben einer Harmonisierung der Strukturen, unter anderem durch eine medizinische Dringlichkeitseinschätzung, sollte in einer gemeinsamen Kampagne aller relevanten Akteure unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit über Art und Zugang zu den Notfall-Versorgungsstrukturen und deren Erreichbarkeiten (z. B. über die Servicenummer 116117) informiert werden.
Gewalt gegen Ärzte stoppen
Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 beobachtet mit großer Sorge die zunehmende Gewalt gegen Ärzte und Angehörige anderer Gesundheitsberufe. Umfragen zufolge wurde bereits jeder 10. Hausarzt mit aggressiven Verhalten seiner Patienten konfrontiert. Aber auch in den Krankenhäusern, sowie in den völlig überlasteten Notaufnahmen kommt es immer wieder zu Übergriffen. Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 fordert einen breiten gesellschaftlichen Konsens und politische Unterstützung, damit Gewalt gegen Ärzte kein Dauerzustand wird.
Ärzte sind keine Berufsgeheimnisträger zweiter Klasse
Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 lehnt die vom Bundestag beschlossene Novelle des sogenannten BKA-Gesetzes ab. Der Gesetzgeber hat es trotz heftiger Proteste der Ärzteschaft versäumt, bei Überwachungsmaßnahmen auch Ärztinnen und Ärzte in den Kreis besonders geschützter Personengruppen aufzunehmen. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 20.04.2016 darauf hingewiesen, dass neben Familienangehörigen, Geistlichen und Verteidigern auch Ärzte als Personen des höchstpersönlichen Vertrauens an der geschützten nichtöffentlichen Kommunikation des Einzelnen teilnehmen, die in der berechtigten Annahme geführt wird, nicht überwacht zu werden. Das Gesetz verstößt gegen die Intention des Gerichtes. Verdeckte Eingriffe in die Systeme einer Praxis oder eines Krankenhauses beeinträchtigen das Geheimhaltungsinteresse der Patienten, zumal nicht sichergestellt werden kann, dass bei solchen Maßnahmen nicht auch die Daten anderer Patienten offengelegt werden. Patienten sind besonders geschützte Personengruppen und deshalb muss bei Ärzten der gleiche Vertrauensschutz gewährleistet werden wie bei Strafverteidigern und Abgeordneten.
Ethik darf nicht zu einem Verwaltungsakt verkommen
Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 betrachtet das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.03.2017, nach dem Patienten in Ausnahmesituationen ein Recht auf Arzneimittel
zur Selbsttötung haben, mit großer Sorge. Das Urteil lässt viele Fragen ungeklärt, etwa zu den Vorgaben für die Einzelfallprüfung sowie zu den dafür notwendigen Rechtsgrundlagen. Mit dem Urteil konterkariert das Bundesverwaltungsgericht das Bemühen der Ärzteschaft und der großen Mehrheit des Deutschen Bundestages, Selbsttötung durch Beratung und palliativmedizinische Angebote zu verhindern. Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 fordert den Gesetzgeber auf, alle gesetzlichen Möglichkeiten zu prüfen, um staatliche Selbsttötungshilfe zu verhindern.
Mehr Mut zur Subsidiarität in Europa
Der Vertrag von Lissabon garantiert die nationale Zuständigkeit für die Organisation des Gesundheitswesens und verbietet jeglichen Versuch der Harmonisierung. Vor diesem Hintergrund fordert der 120. Deutsche Ärztetag 2017 eine Überarbeitung des sogenannten EU-Dienstleistungspakets. Unter anderem fordert die Europäische Kommission darin die Prüfung der „Verhältnismäßigkeit“ von Berufsregeln. Diese will sie auch für Regelungen durchsetzen, die dem Patientenschutz dienen. In Deutschland ist die sorgfältige Verhältnismäßigkeitsprüfung durch Bundes- und Landesregierungen sowie Berufskammern geübte Praxis. Hierzu verpflichten das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die geplante Regelung erschwert es den Mitgliedsstaaten und den Ärztekammern, die Berufsausübung in verhältnismäßigem Rahmen zu regeln und missachtet deren EU-vertraglich garantierten Gestaltungsspielraum. Zudem verursacht die Verhältnismäßigkeitsprüfung enorme Kosten und Bürokratie.
 
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