Pflegestärkungsgesetz II: Milliarden mehr für die Pflege . Ist damit alles geklärt?

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Pflegestärkungsgesetz II -Alles klar?

Seit einigen Tagen liegt der Referentenentwurf für das zweite Pflegestärkungsgesetz vor. Neben einer Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und einer Umstellung der Pflegestufen will die große Koalition Milliarden Euro mehr ins System pumpen als bisher bekannt. Aber was ändert sich für die unzähligen Haushalte in Deutschland, die derzeit in Deutschland durch Betreuungspersonen in häuslicher Gemeinschaft versorgt werden? Oder für die Betreuungspersonen selbst? Noch lange nicht genug.
Betreuung in häuslicher Gemeinschaft ist ein unverzichtbarer Baustein im modernen Pflege- und Betreuungsmix und bildet die dritte Säule der Versorgung betreuungs- und pflegebedürftiger, vor allem alter und demenziell veränderter Menschen. Die Zahl der Haushalte, die eine solche Versorgungsform in Anspruch nehmen, wird auf mindestens 200.000 geschätzt. Weiteren Schätzungen zufolge sind diese zumeist aus Osteuropa stammenden Betreuungskräfte zu 90 % illegal tätig. Nur etwa 10 % werden durch seriöse Agenturen in Haushalte vermittelt. Das zweite Pflegestärkungsgesetz bietet die große Chance, auch bislang illegale Formen von Betreuung in häuslicher Gemeinschaft durch finanzielle Förderung und Qualitätsanforderungen in die Legalität zu überführen.
Beachtung der Betreuungspersonen in häuslicher Gemeinschaft essentiell
Die Versorgung in häuslicher Gemeinschaft findet in dem Gesetzentwurf zum Pflegestärkungsgesetz II zwar Beachtung, doch diese geht Simon Wenz, Geschäftsführer der Hausengel Betreuungsdienstleistungen GmbH und Branchenexperte, nicht weit genug: „Wir begrüßen sehr, dass die Betreuung in Privathaushalten in dem Entwurf beachtet wird. Mir persönlich geht das jedoch nicht weit genug. Wir müssen umdenken und die Betreuungspersonen in den Fokus nehmen, ihnen eine Stimme geben und sie mit einbinden. Ich würde mir von der Regierung wünschen, dass die Betreuungskräfte aus Osteuropa noch stärker erkannt und anerkannt werden. Nur wenn wir ihnen die verdiente Fairness entgegen bringen, wird Deutschland weiterhin mit ihrer Hilfe die Versorgung in Deutschland sicherstellen können.“
Dies impliziert auch, dass im Rahmen regelmäßiger Qualitätssicherungsmaßnahmen die Betreuungskräfte, die vermittelnden Agenturen und die Pflegekassen gemeinschaftlich zusammen arbeiten sollten. Insbesondere bei Schulungsangeboten, die derzeit bereits für Angehörige und Ehrenamtliche geplant sind, sollten Betreuungskräfte einbezogen werden.

 Über die Hausengel GmbH
Nach dem Grundsatz „rundum versorgt“ bietet die Hausengel Betreuungsdienstleistungen GmbH sowohl ambulante Pflege durch examiniertes Pflegefachpersonal als auch 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause durch osteuropäische Betreuungspersonen. Seit 2005 haben die Hausengel bereits über 35.000 Vermittlungen von Familien an qualifizierte Betreuungsdienstleister im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Die Hausengel Akademie, der hauseigene Weiterbildungsträger, an dem alle Franchisenehmer der Hausengel ausgebildet werden, ist nach den AZAV-Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit zertifiziert. Das Unternehmen ist Mitglied im Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP e.V.), der sich für einheitliche Qualitätsstandards in der häuslichen Versorgung einsetzt. Simon Wenz, Geschäftsführer der Hausengel Betreuungsdienstleistungen und Pflegedienste GmbH ist darüber hinaus auch stellvertretender Vorsitzender des VHBP e.V.

Kontakt
Hausengel GmbH • Juliane Bohl • mailto:juliane.bohl@hausengel.de

Reform wird Situation Demenzkranker verbessern

II. Pflegestärkungsgesetz
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Reform wird Situation Demenzkranker verbessern

Verband der Ersatzkassen / vdek zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
Regelung zur Anpassung der Leistungsbeträge überarbeiten

Berlin - „Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ist ein entscheidender Beitrag zu mehr Gerechtigkeit in der Pflegeversicherung. Die Reform wird die Situation von demenzerkrankten Pflegebedürftigen erheblich verbessern“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses. Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit einem neuen Begutachtungsverfahren für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) sowie die Ablösung der drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade seien die wichtigsten pflegepolitischen Maßnahmen seit vielen Jahren. Gut sei insbesondere auch, dass die Regierung sich vorgenommen habe, durch die Reform niemanden schlechter zu stellen als bisher, so Elsner.

Um die Pflege nachhaltig zu gestalten, schlug Elsner vor, die Regelungen zur Anpassung der Leistungsbeträge zu überarbeiten. „Es bietet sich an, bei der Dynamisierung der Leistungen einen gesetzlich geregelten Automatismus einzuführen. Angesichts steigender Preise und Lebenshaltungskosten können die Leistungsbeträge auf diese Weise am besten vor einer schleichenden Entwertung geschützt werden. Wir schlagen vor, die Anpassung der Leistungsbeträge gesetzlich an eine wirtschaftliche Kenngröße zu koppeln. Diese regelhafte Überprüfung findet auch in der Rentenversicherung statt.“

Die vdek-Vorstandsvorsitzende begrüßte, dass der neue Qualitätsausschuss ein Nachfolgemodell für die Pflegenoten erarbeiten soll. „Die Pflegenoten müssen aussagekräftiger werden, eine Überarbeitung ist daher dringend geboten“, unterstrich Elsner. Richtig sei es aber, das bestehende Notensystem vorerst weiterzuführen. „Eine gewisse Orientierung ist deutlich besser als gar keine“, betonte Elsner.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 26 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
- Techniker Krankenkasse (TK)
- BARMER GEK
- DAK-Gesundheit
- Kaufmännische Krankenkasse - KKH
- HEK – Hanseatische Krankenkasse
- Handelskrankenkasse (hkk)
* (sortiert nach Mitgliederstärke)
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet wurde. In der vdek-Zentrale in Berlin sind rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 300 sowie weiteren 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.
 
Kontakt:
Ansprechpartnerin:
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin und Abteilungsleiterin Kommunikation

mailto:michaela.gottfried@vdek.com

________________________________________
GESUNDHEIT ADHOC
mailto:info@gesundheit-adhoc.de; http://www.gesundheit-adhoc.de

vdek zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

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Pflegeversicherung wird gerechter – Beitragsanhebung richtig
Berlin - „Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ist einer der wichtigsten Reformschritte in der sozialen Pflegeversicherung überhaupt und wird die Situation demenzkranker Pflegebedürftiger erheblich verbessern“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der heutigen Fachanhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines neuen Begutachtungsassessments (NBA) werde der seit Jahren anhaltenden Diskussion um die stärkere Berücksichtigung kognitiver oder psychischer Einschränkungen bei Pflegebedürftigkeit endlich ein glückliches Ende bereitet. „Die Pflegeversicherung wird gerechter, eine Forderung, die die Ersatzkassen seit Jahren gestellt haben.“

Es sei richtig, die anstehenden Reformen über eine Beitragssatzerhöhung von 0,2 Prozentpunkten ab 2017 zu finanzieren, so Elsner. Dieses Geld reiche aber nicht aus, um vor allem die umfassenden Überleitungs- und Bestandsschutzregelungen für den Übergang von den drei Pflegestufen zu den fünf Pflegegraden zu finanzieren. Zur Deckung dieser Kosten werden die Pflegekassen die Mittel des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung erheblich abschmelzen müssen. „Angesichts der zu erwartenden Verbesserungen für die Pflegebedürftigen und um die Akzeptanz für das neue Begutachtungssystem zu steigern, ist dies jedoch sinnvoll angelegtes Geld.“ Dies gelte insbesondere für die Aussage der Bundesregierung, dass niemand, der bereits heute Pflegeleistungen bezieht, durch die Reform schlechter gestellt werden soll. Richtig sei auch, dass die Versicherten bereits ab dem 1. Januar 2017 von den neuen Regelungen profitieren sollen.

Für reformbedürftig hält der vdek - ebenso wie die Bundesregierung - die Pflegenoten. Ein neuer Qualitätsausschuss soll die Aufgabe übernehmen, ein Nachfolgemodell für die Pflegenoten zu erarbeiten. „Die Pflegenoten müssen aussagekräftiger werden, eine Überarbeitung ist daher dringend geboten“, betonte Elsner. „Trotz aller Kritik ist es aber eine richtige Entscheidung, das bestehende Notensystem zunächst weiterzuführen. Das ist deutlich besser als gar keine Transparenz.“

Kritisch wertete die vdek-Vorstandsvorsitzende dagegen Teile der Regelungen zur Besetzung des sogenannten Erweiterten Qualitätsausschusses. Dieser wird einberufen, wenn sich der Qualitätsausschuss nicht einigen kann. „Dass der unparteiische Vorsitzende des Ausschusses durch das BMG bestimmt werden soll, ist ein tief greifender Eingriff durch eine staatliche Behörde in die Autonomie der gemeinsamen Selbstverwaltung.“

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 26 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
- Techniker Krankenkasse (TK)
- BARMER GEK
- DAK-Gesundheit
- Kaufmännische Krankenkasse - KKH
- HEK – Hanseatische Krankenkasse
- Handelskrankenkasse (hkk)
* (sortiert nach Mitgliederstärke)
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet wurde. In der vdek-Zentrale in Berlin sind rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 300 sowie weiteren 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.
 
Kontakt:
Ansprechpartnerin:
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin und Abteilungsleiterin Kommunikation
mailto:michaela.gottfried@vdek.com

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