Freigegebene Abfälle des Rückbaus von Kernkraftwerken gewährleisten den Schutz der Bürger

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Kernkraftwerk - Rückbauabfälle
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Entschließung der Landesärztekammer zu freigegebenen Abfällen aus dem Rückbau von Kernkraftwerken
Das geltende 10-Mikro-sievert-Konzept gewährleistet den Schutz der Bürger

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat mit Datum vom 15.01.2017 eine gemeinsame Pressemitteilung zusammen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft herausgegeben. Vorausgegangen war die Veröffentlichung einer Entschließung von der Vertreterversammlung vom 26.11.2016, in der man sich für die „Verwahrung auch des gering strahlenden Mülls auf den Kraftwerksgeländen“ eingesetzt hatte.

Präsident der Landesärztekammer Dr. med. Ulrich Clever und Umweltminister Franz Untersteller: „Das geltende 10-Mikro-sievert-Konzept gewährleistet den Schutz der Bürgerinnen und Bürger.“
Nur etwa ein bis zwei Prozent der Gesamtmasse eines Kernkraftwerks ist so hoch radioaktiv belastet, dass dieses Material nach dem Rückbau der Anlage in einem Endlager für radioaktive Abfälle entsorgt werden muss. Damit das restliche Material aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen werden kann, muss der Betreiber in einem aufwändigen und von der Behörde begleiteten „Freigabeverfahren“ nachweisen, dass nach der Freigabe des Materials Strah-lenexpositionen für die Bevölkerung den Wert von zehn Mikrosievert im Jahr nicht überschreiten können.

 Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat sich am 26.11.2016 in einer Entschließung gegen das geltende Verfahren zur Freimessung ausgesprochen. Der Präsident der Landesärztekammer, Dr. Ulrich Clever, erklärte hierzu heute (15.01.2017): „In der Entschließung wird das von Umweltminister Franz Untersteller aufgehobene Moratorium zu freigemessenen Abfällen erwähnt. Unerwähnt bleibt leider, dass die Aufhebung des Moratoriums am 24.11.2016 auf der Grundlage eines Gutachtens des Öko-Institutes erfolgte, in dem die Einhaltung des 10-Mikrosievert-Konzepts auch unter Einbeziehung der Nachnutzung von Deponien ausdrücklich bestätigt wurde. Wir als Ärztinnen und Ärzte wissen, dass es keine unschädliche ionisierende Strahlung gibt. Allerdings begrenzt – wie das Öko-Institut feststellt – das international anerkannte, bundesweit gültige 10 Mikrosievert- beziehungsweise De-minimis-Konzept das mögliche Risiko der Bevölkerung bereits auf ein sehr niedriges Niveau, das durch weitere Maßnahmen, wie die Handlungsanleitung des Landkreistages Baden-Württemberg, sowohl für die Beschäftigten der Deponie als auch für die Be-völkerung nochmals reduziert wird. Aus meiner Sicht handelt es sich daher beim gewählten Freigabeverfahren um ein Verfahren entsprechend des heutigen Standes von Wissenschaft und Technik, das auch gesundheitlich verantwortbar erscheint.“

Umweltminister Franz Untersteller wies darauf hin, dass in Deutschland jeder Mensch einer natürlichen radioaktiven Strahlung von durchschnittlich 2.100 Mikrosievert im Jahr ausgesetzt ist: „Das natürliche Edelgas Radon führt bei den Bürgerinnen und Bürgern im Schnitt zu etwa 1.100 Mikrosievert im Jahr, 400 Mikrosievert trägt die terrestrische Strahlung bei, an kosmischer Strahlung bekommt jeder Körper jährlich rund 300 Mikrosievert ab und über die Nahrung kommen Jahr für Jahr nochmals etwa 300 Mikrosievert hinzu.“ Darüber hinaus seien die Bürgerinnen und Bürger auch künstlichen Strahlenquellen ausgesetzt, zum Beispiel bei der Röntgendiagnostik. Allein auf den Bereich diagnostischer Anwendungen in der Medizin entfalle so eine durchschnittliche Strahlenexposition von weiteren 1.900 Mikrosievert im Jahr. Insgesamt betrage somit die Strahlenexposition für jeden Menschen im Land jedes Jahr aufs Neue durchschnittlich rund 4.000 Mikrosievert, so der Minister.

„Das beim Rückbau eines Kernkraftwerks anzuwendende Freimessverfahren gewährleistet, dass sowohl die allgemeine Bevölkerung wie auch das bei der Entsorgung involvierte Personal, darunter die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Deponien, auf die das Abbruchmaterial verbracht werden soll, einer zusätzlichen Exposition von maximal 10 Mikrosievert ausgesetzt sein können“, erklärte Umweltminister Untersteller weiter. Im Vergleich zu der ohnehin vorhandenen Strahlung sei dies vernachlässigbar. „Daher halte ich das 10-Mikrosievert-Konzept zum Schutz der Bevölkerung für sinnvoll. Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Präsident der Landesärztekammer diese Auffassung teilt und mit seiner Klarstellung dazu beiträgt, die Bürgerinnen und Bürger nicht unnötig zu verunsichern.“

Ergänzende Informationen:
Beim Rückbau von Kernkraftwerken fällt Material an, das zum allergrößten Teil wiederverwendet werden kann
Neckar-Odenwald-Kreis: Deponie Sansenhecken in Buchen ist entsorgungspflichtig
http://www.umweltruf.de/2017_PROGRAMM/news/111/news3.php3?nummer=325

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