Es gibt keinen Grund, Patienten mit Kraniektomie nach Hirninfarkt einfach aufzugeben

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Hirninfarkt - Kraniektomie?!
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Zum70. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Neurochirurgie

Schwer betroffene Patienten mit Kraniektomie nach Hirninfarkt haben trotz anfänglich massiver funktioneller Beeinträchtigungen eine sehr gute Rehabilitationschance – sofern sie in einer geeigneten Klinik eine Frührehabilitation erhalten. Doch können viele dieser Patienten, insbesondere auch ältere, nicht von einer solchen Frühreha profitieren – weil Krankenkassen wegen angeblich mangelhafter Aussichten auf Besserung die Kostenübernahme ablehnen.

Würzburg. „Es gibt keinen Grund, diese schwerstkranken Menschen aufzugeben, denn sie haben eine gute Rehabilitationschance“, sagt Prof. Dr. Alexander Hartmann. Der Kölner Neurologe stellte bei der 70. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Neurochirurgie e.V. (DGNC) in Würzburg in einer Session zu Zerebrovaskulärer Intensivmedizin die Ergebnisse einer bislang einzigartigen Studie zur Frührehabilitation schwer betroffener Patienten nach Hirninfarkt vor:

In der Klinik für neurologische/neurochirurgische Frührehabilitation RehaNova in Köln wurden von Prof. Dr. Alexander Hartmann gemeinsam mit Prof. Dr. Thomas Rommel aus der Gruppe aller Schlaganfall Patienten jene 68 Patienten nach Arteria cerebi media-Infarkt und Hemikraniektomie herausgesucht, die in schwer betroffenem klinischen Zustand aufgenommen (Rankin-Score 4 bzw. 5 von 6 Punkten) und über einen Zeitraum von bis zu vier Monaten stationär rehabilitiert wurden. Der Früh-Reha Barthel Index (FRBI), als Indikator für den Schweregrad für die klinische Betroffenheit, war bei Verlegung in diese Reha-Klinik bei Intensivpflichtigkeit, intermittierender Beatmung, Beaufsichtigungspflichtigkeit wegen Schluckstörung sowie weiteren Kriterien deutlich abgesenkt. Nach Abschluss der stationären Rehabilitation mit interdisziplinärem multimodal ausgerichteten Therapiemanagement mit aktivierender Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Dysphagie Diagnostik und Therapie und Neuropsychologie war keiner der Patienten mehr intensivpflichtig. Die Notwendigkeit des Absaugens über eine Tracheostoma war um 75 Prozent gesunken, die Notwendigkeit einer Beaufsichtigung auf einer geschützten Station wegen Verhaltensstörungen oder Orientierungsstörung war von 33 Prozent auf null gesunken.

Bei der Nachuntersuchung nach Jahren lebte fast die Hälft der Patienten zu Hause und lediglich 11 Prozent in einem Pflegeheim. – Die Diskussion, welche sich Hartmanns Vortrag anschloss, wurde dann jedoch von realen, alltäglichen Probleme in den Akutkrankenhäusern bestimmt: „Viele Patienten auf neurologischen Intensivstationen, die für eine Rehabilitation angemeldet werden, können wegen angeblich mangelhaften Aussichten auf Besserung nicht von einer Frühreha profitieren. Stattdessen werden sie in Pflegeheime verlegt und nicht rehabilitiert“, sagt Alexander Hartmann.

Der Patient hat das Recht, deutschlandweit in eine Reha-Klinik seiner freien Wahl verlegt zu werden – das wissen aber die wenigsten!

Zudem ist das fehlende Angebot an Rehabilitationsplätzen ein Problem. Eine optimale Versorgung können die Patienten nur in Reha-Kliniken erfahren, welche über eine Intensivstation verfügen. Deren Zahl ist allerdings sehr begrenzt. Gleichwohl: „Nach § 8 Sozialgesetzbuch IX hat der Patient das Recht, deutschlandweit in eine Reha-Klinik seiner freien Wahl verlegt zu werden“, sagen Alexander Hartmann und Thomas Rommel. Doch wüssten die wenigsten Patienten bzw. Angehörigen um ihr Recht, weshalb auch kaum davon Gebrauch gemacht werde. „Und auch den Ärzten in den Akutkrankenhäusern ist das oft gar nicht bekannt“, sagt Hartmann.

Ähnlich unbefriedigend ist die Situation bei älteren Schlaganfallpatienten, das heißt bei Patienten ab 65 bis über 80 Jahre: Ihre Rehabilitationschancen werden – und dies wurde bereits in verschiedenen Studien belegt – ebenfalls durch Frührehabilitation erheblich verbessert. Doch wer trägt dafür die Kosten? Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Patienten bis 65 Jahre, bei denen Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit drohen oder bereits eingetreten sind. Für ältere Patienten zahlt die Krankenkasse – oder eben nicht.

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