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IZZ08-lenke-d
14. IZZ-presseforum, 4. Juli 2008, Zahnklinik Straßburg - "Dr.
Udo Lenke, Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg und
stv. IZZ-Verwaltungsratsvorsitzender 2008: "Die Stärkung der
Patientenrechte (Patientensicherheit) auf EU-Ebene und
Patientenberatung/Zweitmeinung in Baden-Württemberg ";
( in freier Rede gehalten) Direkter Kontakt via >
udo.lenke@t-online.de
O-Text - Inhalt:
"Sehr geehrter Herr Prof. Haikel, sehr geehrter Herr Clausen, meine
sehr geehrten Damen und Herren,
ich begrüße Sie ebenso herzlich zum heutigen 14. Presseforum hier in
Straßburg und darf Ihnen zugleich die besten
Grüße des Vorstandes der Landeszahnärzte-kammer Baden-Württemberg
übermitteln.
Zunächst ein herzliches Dankeschön für die Einladung.
Ich freue mich in Straßburg zu sein, in dieser immer wieder
faszinierenden „Perle des Elsass“.
Auf Grund des engen zeitlichen Horizontes möchte ich in meinen
Ausführungen im Überblick zwei wichtige Themen
skizzieren, die für Patienten und (Zahn)Ärzte gleichermaßen
bedeutend sind, weil sie die Zukunft der
gesundheitlichen Patientenversorgung und der zahnärztlichen
Berufsausübung immer stärker tangieren:
• Zum ersten geht es um die Stärkung der Patientenrechte auf
EU-Ebene und die Frage, welche
Konsequenzen diese neue Richtlinie für die Zahnärzte mit sich
bringt?
• Anschließend möchte ich Ihnen kurz das bereits seit vielen Jahren
erfolgreich praktizierte Modell der
Patientenberatung und Zweitmeinung der Zahn-ärzteschaft in
Baden-Württemberg näher vorstellen.
Meine Damen und Herren,
ganz aktuell hat die EU-Kommission am 2. Juli ihren Entwurf einer
Richtlinie zur „Ausübung der Patientenrechte in der
grenzüberschreitenden Gesund-heitsversorgung“ vorgelegt.
Grundsätzliches Ziel ist es, die Gesundheitssysteme der
27 EU-Staaten zu öffnen, kompatibel zu gestalten und damit die
grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung der
Patienten zu verbessern. Big points dabei sind die Fragen nach
Zugangsberechtigung und Kostenübernahme im
gemeinsamen Gesundheitsmarkt.
Bisher war die Rechtslage bei Versicherten für die Inanspruchnahme
medizinischer Leistungen im EU-Staaten
unsicher, - der Europäische Gerichtshof musste in zahlreichen
Einzelurteilen über Patientenrechte entscheiden, - auf
Dauer ein untragbarer Zustand!
Vor diesem Hintergrund ist gegen das Ziel der EU-Kommission, die
Patientenrechte auf eine breitere rechtlich
gesicherte Grundlage zu stellen, sicherlich richtig und
begrüßenswert.
Doch zugleich fordert die Richtlinie die Mitgliedsstaaten
beispielsweise auf, Qualitäts- und Sicherheitsstandards für
die Patienten unter Berücksichtigung internationaler Maßstäbe zu
entwickeln und Maßnahmen zur Durchsetzung und
Überwachung dieser Standards sicherzustellen. Zudem sollen die
Gesundheitsdienstleister dazu angehalten werden,
Patienten über Wahlmöglichkeiten, Preise, Ergebnisse und
Haftpflichtversicherungen zu informieren.
Mit dieser weitreichenden Richtlinie im Rahmen einer neuen
Sozialagenda will Brüssel auch den Aufbau europäischer
Referenznetze fördern oder Maßnahmen auf dem Gebiet der
Gesundheitstelematik, Stichwort e-Health, ausbauen. Es
ließen sich hier beim Umfang dieser 60-seitigen Richtlinie noch
viele Beispiele aufführen.
Meine Damen und Herren,
ein Aspekt liegt dabei klar auf der Hand.
Mit dem geplanten, sehr umfangreichen Maßnahmen-katalog will Brüssel
seinen Einfluss auf die nationalen
Gesundheitssysteme ausbauen. Der Eingriff in nationale
Zuständigkeiten ist damit vorprogrammiert und wird meines
Erachtens zu zahlreichen Problemen führen und neuen Diskusionsbedarf
auslösen. Gerade auch deshalb, weil Brüssel
in der Richtlinie immer wieder beteuert, die Mitgliedsstaaten seien
für die Gesundheitsversorgung in ihrem
Hoheitsgebiet allein zuständig.
Welche Konsequenzen bringt die Richtlinie für Patientenrechte für
die deutsche Zahnärzteschaft mit sich?
Wir sehen insbesondere die Aspekte der Qualitätsstandards, der neuen
Normen sowie der geplanten
Dokumentations- und Informationspflichten sehr kritisch.
Sicher könnte einiges von Brüssel aus zentral gesteuert werden, aber
vieles muss nicht. In diesem Kontext sollte der
im Artikel 18 der Richtlinie aufgeführte Komitologieausschuss
erwähnt werden. Seine Aufgabe: Unter Federführung
der EU-Kommission soll der Komitologieausschuss die
Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der
gesundheitspolitischen Ziele der EU steuern und dafür mit
entsprechenden Befugnissen ausgestattet werden. Diese
Befugnisse werden einen Schlüsselfaktor bei den weiteren Beratungen
dieser Richtlinie darstellen.
Meine Damen und Herren, grundsätzlich ist zwar die europaweite
Patientenmobilität zur Inanspruchnahme der
bestmöglichen medizinischen Behandlung zu befürworten, jedoch ist
nach meiner Auffassung die
Gesundheitsversorgung in der Nähe des Wohnortes wichtiger.
Richtig ist mit Blick auf die Kostenerstattung, dass für die
Leistungserbringung im gesamten EU-Raum das
Herkunftslandsprinzip anzuwenden ist, das heißt die Erstattung
erfolgt nach den Regeln des Herkunftslandes des
Patienten.
Dagegen ist vorgesehen, bei Haftungsfragen, Sicherheits- und
Qualitätsstandards das Gastlandsprinzip anzuwenden.
(Quelle: PP-Vortrag Frau Ritter, Büro Brüssel)
Derzeit sind auch Absichterklärungen der EU-Kommission in Umlauf,
per Gesetz ein europaweites
Festzuschuss-System mit Kostenerstattung in der ambulanten
Versorgung einführen zu wollen. Das
Festzuschuss-System hat sich bei uns in Deutschland bewährt, warum
sollte dies nicht auch für Europa möglich
sein? Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz auch kommt!
(Quelle: zm 98, 16.05.2008, S.25)
Wie geht es nun weiter mit dem Richtlinienvorschlag der Kommission
zu den Patientenrechten? (Quelle F.Ritter s.o.)
Wir stehen gegenwärtig erst am Anfang der
europäisch-parlamentarischen Entscheidungsprozesse. Vorgesehen ist,
dass die Gesetzgebungsverfahren des Europäischen Parlaments und des
EU-Rates im September 2008 starten
werden. Bis dahin gibt es sicherlich noch ausreichenden Diskussions-
und Änderungsbedarf.
Ganz wichtig ist für uns Freiberufler, dass der beabsichtigte freie
Zugang zu Gesundheitsleistungen anhand einer
freiberuflich eigenverantwortlichen Berufsausübung durch Brüssel
nicht mit einer unverhältnismäßigen Zentralisierung
und Reglemen-tierung im Gesundheitsbereich konterkariert wird. Dies
wird von denZahnärzten abgelehnt. Vor allem
dann, wenn von den einzelnen Mitgliedsstaaten bereits ausreichende
gesetzliche Regelungen vorliegen, so wie das
meines Erachtens zum Beispiel beim deutschen Gesundheitssystem schon
der Fall ist. Eine weitere
Versozialstaatlichung und eine 100%-ige Harmonisierung aller
europäischer Gesundheitssysteme ist deshalb aus
unserer Sicht nicht notwendig.
Meine Damen und Herren, ich komme zum 2. Teil meiner Ausführungen,
dem Thema Patientenberatung, das immer
wichtiger wird, weil die Informations- und Beratungsnachfrage des
mündigen Patienten stetig zunimmt.
Verbraucherschutzorganisationen haben regen Zulauf. Neue
zahnmedizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse führen
zu neuen Therapiemöglichkeiten in allen Fachbereichen der Zahn-,
Mund- und Kieferheilkunde.
Auch mit den erweiterten Möglichkeiten des Festzuschusssystems im
Zahnersatzbereich ergeben sich neue
Therapiemöglichkeiten. Vor allem aber spielt die Frage der
finanziellen Eigenbeteiligung des Patienten eine große
Rolle und verleiht deshalb der Thematik bei Politikern und Medien
hohe Aufmerksamkeit.
Die Zahnärzteschaft hat sich zum Ziel gesetzt, den Patienten gut zu
informieren und ihn auch stärker an
medizinischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Das ist nur dann
sinnvoll, wenn ihm neben der individuellen
Beratung und Aufklärung durch den behandelnden Zahnarzt weitere
Gesundheitsinformationen und
Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Wie konkret funktioniert das Modell der zahnärztlichen
Patientenberatung in Baden-Württemberg?
Als erstes stellt sich eine grundsätzliche Frage:
Braucht der Patient eine gezielte Beratung vor oder bereits nach der
Behandlung? Daraus lassen sich folgende
Beratungsmöglichkeiten ableiten:
• Im Vorfeld einer Behandlung kann der Patient mehrere Möglichkeiten
wahrnehmen, er kann sich
telefonisch oder nach Termingebung vor Ort in der Allgemeinen
Patientenberatungsstelle beraten lassen oder nach
Vorliegen eines Heil- und kostenplanes auch eine Zweitmeinung
einholen
• Sobald eine Behandlung begonnen oder abgeschlossen ist, hat der
Patient die Möglichkeit, eine
Begutachtung zu veranlassen oder im Streitfall die
Gutachterkommission für Fragen zahnärztlicher Haftung
anzurufen.
Vor der Behandlung dienen die Patientenbera-tungsstellen zur
Koordination und sind erste Anlaufstelle.
Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg und die
Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württem-berg
führen die Patientenberatung seit über 10 Jahren gemeinsam durch und
haben hierzu in den 4 Zahnärztehäusern der
Bezirkszahnärztekammern in Stuttgart, Tübingen, Mannheim und
Freiburg Patientenberatungsstellen eingerichtet.
Als erste Stufe bietet die Allgemeine Patientenberatung den
Patienten die Möglichkeit, telefonisch, oder nach
Absprache, auch zu einem persönlichen Beratungstermin
in die Beratungsstelle zu kommen, um zu allen generellen Fragen rund
um die Zahn- und Mundgesundheit und zu
verschiedenen Behandlungsmethoden eine kompetente Antwort zu
erhalten.
Derzeit ist eine für den Patienten gebührenfreie Service-Hotline
einmal pro Woche immer mittwochs für jeweils 3
Stunden geschaltet, 15 -18 Uhr, Tel.: 0800-4 74 78 00
Die zweite Stufe der Patientenberatung bildet die Einholung einer
individuellen Zweitmeinung.
Diese wird auf Antrag eines Patienten, der bereits einen Heil- und
Kostenplan von seinem Zahnarzt erhalten hat, für
spezielle, individuelle zahnmedizinische Fragen in Anspruch
genommen. Dabei können mit dem Patienten mögliche
Behandlungsalternativen erörtert werden.
In der Regel dauert eine Zweitmeinungsberatung durch erfahrene
Zweitmeinungs-Zahnärzte ca. 30 Minuten. Auch
die Inanspruchnahme der Zweitmeinung ist für den Patienten absolut
kostenfrei.
Ergeben sich fachliche Bedenken wird dem Patienten vorgeschlagen,
sich mit dem Erstbehandler selbst in
Verbindung zu setzen. Im Falle des Einverständnisses des Patienten
kann das Gespräch mit dem Erstbehandler vom
Zweitmeinungszahnarzt geführt werden.
Falls Sachverhalte zutage treten, die über die Zuständigkeit der
Zweitmeinung hinausgehen, muss auf
das Gutachterwesen verwiesen werden.
Organisatorisch gestaltet sich diese 2-stufige Patientenberatung so,
dass ausgewählte Beratungs- und
Zweitmeinungs-Zahnärzte von der Kammer und der KZV gemeinsam
bestellt und zur Qualitätssicherung regelmäßig
auch geschult werden. In jedem Fall sind Beratungs- und
Zweitmeinungs-Zahnärzte zur absoluten Neutralität und
Verschwiegenheit verpflichtet.
Diese Wahrung der Neutralität ist auch ein ganz wichtiges Argument
gegen den oft von den Verbraucherzentralen
geschürten Vorwurf, die zahnärztliche Patientenberatung sei
„befangen“.
Deshalb dürfen Zweitmeinungs-Zahnärzte diejenigen Patienten, die bei
ihnen eine Zweitmeinung in Anspruch
genommen haben, vor Ablauf von 24 Monaten nach Abgabe der
Zweitmeinung nicht behandeln, mit Ausnahme von
Notfällen.
Als weiteren Schritt der Patientenberatung fungiert das
Gutachterwesen. Der Patient kann vor, während und nach
seiner zahnärztlichen Behandlung eine zahnärztliche Begutachtung in
Anspruch nehmen. Dabei werden dem
Patienten besonders qualifizierte Zahnärzte als Gutachter empfohlen,
die in der Regel für den Patienten wohnortnah
zu erreichen sind.
Falls es mal zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Zahnarzt kommt,
steht dem Patienten auch die
Gutachterkommission für Fragen zahnärztlicher Haftung zur Verfügung.
Die mit Zahnärzten und Juristen besetzten
Gutachterkommissionen schlichten im vorgerichtlichen Streitfall
zwischen Patient und Zahnarzt im Falle eines
Behandlungsfehlers. Auch die Inanspruchnahme dieser
gutachterkommission ist für den Patienten gebührenfrei.
Meine Damen und Herren, auf Grundlage kontinuierlicher statistischer
Erhebungen können wir zu Recht sagen, dass
die zahnärztliche Patientenberatung seit über 10 Jahren erfolgreich
funktioniert und gut frequentiert ist.
Denn seit 1996 bis Ende 2007 haben sich über 18200 Patienten bei den
Zahnärzten in Baden-Württemberg beraten
lassen, wobei rund 75% der befragten Patienten die Ergebnisse und
den Nutzen für sich selbst positiv beurteilten.
Mit den oben aufgezeigten Möglichkeiten stellt die zahnmedizinische
Patientenberatung somit einen wichtigen
Beitrag zur Qualitätsförderung in der Zahnheilkunde dar."
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