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14. IZZ-presseforum, 4. Juli 2008, Zahnklinik Straßburg - "Dr. Udo Lenke, Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg und stv. IZZ-Verwaltungsratsvorsitzender 2008: "Die Stärkung der Patientenrechte (Patientensicherheit) auf EU-Ebene und Patientenberatung/Zweitmeinung in Baden-Württemberg ";
( in freier Rede gehalten) Direkter Kontakt via > udo.lenke@t-online.de

O-Text - Inhalt:
"Sehr geehrter Herr Prof. Haikel, sehr geehrter Herr Clausen, meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich begrüße Sie ebenso herzlich zum heutigen 14. Presseforum hier in Straßburg und darf Ihnen zugleich die besten
Grüße des Vorstandes der Landeszahnärzte-kammer Baden-Württemberg übermitteln.

Zunächst ein herzliches Dankeschön für die Einladung.
Ich freue mich in Straßburg zu sein, in dieser immer wieder faszinierenden „Perle des Elsass“.

Auf Grund des engen zeitlichen Horizontes möchte ich in meinen Ausführungen im Überblick zwei wichtige Themen
skizzieren, die für Patienten und (Zahn)Ärzte gleichermaßen bedeutend sind, weil sie die Zukunft der
gesundheitlichen Patientenversorgung und der zahnärztlichen Berufsausübung immer stärker tangieren:

• Zum ersten geht es um die Stärkung der Patientenrechte auf EU-Ebene und die Frage, welche
Konsequenzen diese neue Richtlinie für die Zahnärzte mit sich bringt?

• Anschließend möchte ich Ihnen kurz das bereits seit vielen Jahren erfolgreich praktizierte Modell der
Patientenberatung und Zweitmeinung der Zahn-ärzteschaft in Baden-Württemberg näher vorstellen.
Meine Damen und Herren,

ganz aktuell hat die EU-Kommission am 2. Juli ihren Entwurf einer Richtlinie zur „Ausübung der Patientenrechte in der
grenzüberschreitenden Gesund-heitsversorgung“ vorgelegt. Grundsätzliches Ziel ist es, die Gesundheitssysteme der
27 EU-Staaten zu öffnen, kompatibel zu gestalten und damit die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung der
Patienten zu verbessern. Big points dabei sind die Fragen nach Zugangsberechtigung und Kostenübernahme im
gemeinsamen Gesundheitsmarkt.

Bisher war die Rechtslage bei Versicherten für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen im EU-Staaten
unsicher, - der Europäische Gerichtshof musste in zahlreichen Einzelurteilen über Patientenrechte entscheiden, - auf
Dauer ein untragbarer Zustand!

Vor diesem Hintergrund ist gegen das Ziel der EU-Kommission, die Patientenrechte auf eine breitere rechtlich
gesicherte Grundlage zu stellen, sicherlich richtig und begrüßenswert.

Doch zugleich fordert die Richtlinie die Mitgliedsstaaten beispielsweise auf, Qualitäts- und Sicherheitsstandards für
die Patienten unter Berücksichtigung internationaler Maßstäbe zu entwickeln und Maßnahmen zur Durchsetzung und
Überwachung dieser Standards sicherzustellen. Zudem sollen die Gesundheitsdienstleister dazu angehalten werden,
Patienten über Wahlmöglichkeiten, Preise, Ergebnisse und Haftpflichtversicherungen zu informieren.

Mit dieser weitreichenden Richtlinie im Rahmen einer neuen Sozialagenda will Brüssel auch den Aufbau europäischer
Referenznetze fördern oder Maßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitstelematik, Stichwort e-Health, ausbauen. Es
ließen sich hier beim Umfang dieser 60-seitigen Richtlinie noch viele Beispiele aufführen.

Meine Damen und Herren,
ein Aspekt liegt dabei klar auf der Hand.
Mit dem geplanten, sehr umfangreichen Maßnahmen-katalog will Brüssel seinen Einfluss auf die nationalen
Gesundheitssysteme ausbauen. Der Eingriff in nationale Zuständigkeiten ist damit vorprogrammiert und wird meines
Erachtens zu zahlreichen Problemen führen und neuen Diskusionsbedarf auslösen. Gerade auch deshalb, weil Brüssel
in der Richtlinie immer wieder beteuert, die Mitgliedsstaaten seien für die Gesundheitsversorgung in ihrem
Hoheitsgebiet allein zuständig.

Welche Konsequenzen bringt die Richtlinie für Patientenrechte für die deutsche Zahnärzteschaft mit sich?

Wir sehen insbesondere die Aspekte der Qualitätsstandards, der neuen Normen sowie der geplanten
Dokumentations- und Informationspflichten sehr kritisch.

Sicher könnte einiges von Brüssel aus zentral gesteuert werden, aber vieles muss nicht. In diesem Kontext sollte der
im Artikel 18 der Richtlinie aufgeführte Komitologieausschuss erwähnt werden. Seine Aufgabe: Unter Federführung
der EU-Kommission soll der Komitologieausschuss die Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der
gesundheitspolitischen Ziele der EU steuern und dafür mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet werden. Diese
Befugnisse werden einen Schlüsselfaktor bei den weiteren Beratungen dieser Richtlinie darstellen.

Meine Damen und Herren, grundsätzlich ist zwar die europaweite Patientenmobilität zur Inanspruchnahme der
bestmöglichen medizinischen Behandlung zu befürworten, jedoch ist nach meiner Auffassung die
Gesundheitsversorgung in der Nähe des Wohnortes wichtiger.

Richtig ist mit Blick auf die Kostenerstattung, dass für die Leistungserbringung im gesamten EU-Raum das
Herkunftslandsprinzip anzuwenden ist, das heißt die Erstattung erfolgt nach den Regeln des Herkunftslandes des
Patienten.
Dagegen ist vorgesehen, bei Haftungsfragen, Sicherheits- und Qualitätsstandards das Gastlandsprinzip anzuwenden.
(Quelle: PP-Vortrag Frau Ritter, Büro Brüssel)

Derzeit sind auch Absichterklärungen der EU-Kommission in Umlauf, per Gesetz ein europaweites
Festzuschuss-System mit Kostenerstattung in der ambulanten Versorgung einführen zu wollen. Das
Festzuschuss-System hat sich bei uns in Deutschland bewährt, warum sollte dies nicht auch für Europa möglich
sein? Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz auch kommt!
(Quelle: zm 98, 16.05.2008, S.25)

Wie geht es nun weiter mit dem Richtlinienvorschlag der Kommission zu den Patientenrechten? (Quelle F.Ritter s.o.)

Wir stehen gegenwärtig erst am Anfang der europäisch-parlamentarischen Entscheidungsprozesse. Vorgesehen ist,
dass die Gesetzgebungsverfahren des Europäischen Parlaments und des EU-Rates im September 2008 starten
werden. Bis dahin gibt es sicherlich noch ausreichenden Diskussions- und Änderungsbedarf.

Ganz wichtig ist für uns Freiberufler, dass der beabsichtigte freie Zugang zu Gesundheitsleistungen anhand einer
freiberuflich eigenverantwortlichen Berufsausübung durch Brüssel nicht mit einer unverhältnismäßigen Zentralisierung
und Reglemen-tierung im Gesundheitsbereich konterkariert wird. Dies wird von denZahnärzten abgelehnt. Vor allem
dann, wenn von den einzelnen Mitgliedsstaaten bereits ausreichende gesetzliche Regelungen vorliegen, so wie das
meines Erachtens zum Beispiel beim deutschen Gesundheitssystem schon der Fall ist. Eine weitere
Versozialstaatlichung und eine 100%-ige Harmonisierung aller europäischer Gesundheitssysteme ist deshalb aus
unserer Sicht nicht notwendig.

Meine Damen und Herren, ich komme zum 2. Teil meiner Ausführungen, dem Thema Patientenberatung, das immer
wichtiger wird, weil die Informations- und Beratungsnachfrage des mündigen Patienten stetig zunimmt.
Verbraucherschutzorganisationen haben regen Zulauf. Neue zahnmedizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse führen
zu neuen Therapiemöglichkeiten in allen Fachbereichen der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.

Auch mit den erweiterten Möglichkeiten des Festzuschusssystems im Zahnersatzbereich ergeben sich neue
Therapiemöglichkeiten. Vor allem aber spielt die Frage der finanziellen Eigenbeteiligung des Patienten eine große
Rolle und verleiht deshalb der Thematik bei Politikern und Medien hohe Aufmerksamkeit.

Die Zahnärzteschaft hat sich zum Ziel gesetzt, den Patienten gut zu informieren und ihn auch stärker an
medizinischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Das ist nur dann sinnvoll, wenn ihm neben der individuellen
Beratung und Aufklärung durch den behandelnden Zahnarzt weitere Gesundheitsinformationen und
Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Wie konkret funktioniert das Modell der zahnärztlichen Patientenberatung in Baden-Württemberg?

Als erstes stellt sich eine grundsätzliche Frage:
Braucht der Patient eine gezielte Beratung vor oder bereits nach der Behandlung? Daraus lassen sich folgende
Beratungsmöglichkeiten ableiten:

• Im Vorfeld einer Behandlung kann der Patient mehrere Möglichkeiten wahrnehmen, er kann sich
telefonisch oder nach Termingebung vor Ort in der Allgemeinen Patientenberatungsstelle beraten lassen oder nach
Vorliegen eines Heil- und kostenplanes auch eine Zweitmeinung einholen

• Sobald eine Behandlung begonnen oder abgeschlossen ist, hat der Patient die Möglichkeit, eine
Begutachtung zu veranlassen oder im Streitfall die Gutachterkommission für Fragen zahnärztlicher Haftung
anzurufen.

Vor der Behandlung dienen die Patientenbera-tungsstellen zur Koordination und sind erste Anlaufstelle.

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württem-berg
führen die Patientenberatung seit über 10 Jahren gemeinsam durch und haben hierzu in den 4 Zahnärztehäusern der
Bezirkszahnärztekammern in Stuttgart, Tübingen, Mannheim und Freiburg Patientenberatungsstellen eingerichtet.

Als erste Stufe bietet die Allgemeine Patientenberatung den Patienten die Möglichkeit, telefonisch, oder nach
Absprache, auch zu einem persönlichen Beratungstermin
in die Beratungsstelle zu kommen, um zu allen generellen Fragen rund um die Zahn- und Mundgesundheit und zu
verschiedenen Behandlungsmethoden eine kompetente Antwort zu erhalten.

Derzeit ist eine für den Patienten gebührenfreie Service-Hotline einmal pro Woche immer mittwochs für jeweils 3
Stunden geschaltet, 15 -18 Uhr, Tel.: 0800-4 74 78 00

Die zweite Stufe der Patientenberatung bildet die Einholung einer individuellen Zweitmeinung.
Diese wird auf Antrag eines Patienten, der bereits einen Heil- und Kostenplan von seinem Zahnarzt erhalten hat, für
spezielle, individuelle zahnmedizinische Fragen in Anspruch genommen. Dabei können mit dem Patienten mögliche
Behandlungsalternativen erörtert werden.

In der Regel dauert eine Zweitmeinungsberatung durch erfahrene Zweitmeinungs-Zahnärzte ca. 30 Minuten. Auch
die Inanspruchnahme der Zweitmeinung ist für den Patienten absolut kostenfrei.

Ergeben sich fachliche Bedenken wird dem Patienten vorgeschlagen, sich mit dem Erstbehandler selbst in
Verbindung zu setzen. Im Falle des Einverständnisses des Patienten kann das Gespräch mit dem Erstbehandler vom
Zweitmeinungszahnarzt geführt werden.

Falls Sachverhalte zutage treten, die über die Zuständigkeit der Zweitmeinung hinausgehen, muss auf
das Gutachterwesen verwiesen werden.

Organisatorisch gestaltet sich diese 2-stufige Patientenberatung so, dass ausgewählte Beratungs- und
Zweitmeinungs-Zahnärzte von der Kammer und der KZV gemeinsam bestellt und zur Qualitätssicherung regelmäßig
auch geschult werden. In jedem Fall sind Beratungs- und Zweitmeinungs-Zahnärzte zur absoluten Neutralität und
Verschwiegenheit verpflichtet.

Diese Wahrung der Neutralität ist auch ein ganz wichtiges Argument gegen den oft von den Verbraucherzentralen
geschürten Vorwurf, die zahnärztliche Patientenberatung sei „befangen“.

Deshalb dürfen Zweitmeinungs-Zahnärzte diejenigen Patienten, die bei ihnen eine Zweitmeinung in Anspruch
genommen haben, vor Ablauf von 24 Monaten nach Abgabe der Zweitmeinung nicht behandeln, mit Ausnahme von
Notfällen.

Als weiteren Schritt der Patientenberatung fungiert das Gutachterwesen. Der Patient kann vor, während und nach
seiner zahnärztlichen Behandlung eine zahnärztliche Begutachtung in Anspruch nehmen. Dabei werden dem
Patienten besonders qualifizierte Zahnärzte als Gutachter empfohlen, die in der Regel für den Patienten wohnortnah
zu erreichen sind.

Falls es mal zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Zahnarzt kommt, steht dem Patienten auch die
Gutachterkommission für Fragen zahnärztlicher Haftung zur Verfügung. Die mit Zahnärzten und Juristen besetzten
Gutachterkommissionen schlichten im vorgerichtlichen Streitfall zwischen Patient und Zahnarzt im Falle eines
Behandlungsfehlers. Auch die Inanspruchnahme dieser gutachterkommission ist für den Patienten gebührenfrei.

Meine Damen und Herren, auf Grundlage kontinuierlicher statistischer Erhebungen können wir zu Recht sagen, dass
die zahnärztliche Patientenberatung seit über 10 Jahren erfolgreich funktioniert und gut frequentiert ist.

Denn seit 1996 bis Ende 2007 haben sich über 18200 Patienten bei den Zahnärzten in Baden-Württemberg beraten
lassen, wobei rund 75% der befragten Patienten die Ergebnisse und den Nutzen für sich selbst positiv beurteilten.

Mit den oben aufgezeigten Möglichkeiten stellt die zahnmedizinische Patientenberatung somit einen wichtigen
Beitrag zur Qualitätsförderung in der Zahnheilkunde dar."

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   Stand: FEBRUAR 2012

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