Dr. Dr. Christoph Leitner, Oberarzt: Kaufunktionelle
Wiederherstellung von Kindern mit ektodermaler Dyplasie
christoph.leitner@med.uni-tuebingen.de
13. IZZ-presseforum, 15. Juni 2007, Tübingen: Zahnmedizin in Theorie
und Praxis - Insbesondere bei Kindern
Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie am
Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde,
Universitätsklinikum Tübingen.
Inhalt (Es gilt das gesprochene Wort)
Die Ektodermale Dysplasie ist eine angeborene Erkrankung, die in
verschiedenem Umfang die Haut und die so genannten
Hautanhangsgebilde betrifft. Ein entscheidendes Symptom der
ektodermalen Dysplasie sind die multiplen fehlenden Zahnanlagen,
nach aktuellen Untersuchungen im Durchschnitt 10 pro Patient.
Darüber hinaus leiden die Patienten an schütterem Haar, fehlenden
Schweißdrüsen und Fehlbildungen der Nägel.
Durch die große Zahnunterzahl wird eine extreme Unterentwicklung der
Kieferknochen in allen Ebenen verursacht, so dass zum Teil
grat-artige Kieferkämme resultieren, die nur sehr schwer prothetisch
ver-sorgt werden können. Eine herausnehmbare Versorgung mit
Prothesen hat darüber hinaus den gravierenden Nachteil, dass durch
die Druckbelastung des Knochens ein weiterer Knochenabbau verursacht
wird. Auf der anderen Seite ist eine Implantatversorgung we-gen des
unterentwickelten Knochenangebots ebenfalls nicht möglich.
Am Tübinger Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde wird ein
interdisziplinärer Therapieansatz vor allem von Prothetik und Mund-,
Kiefer- und Gesichtschirurgie verfolgt. Hierbei wird ein
Gesamtkonzept erstellt, dass folgende therapeutische Prinzipien
beinhaltet:
1. Im Milchgebiss und der frühen zweiten Dentition bis ca. zum 18.
Lebensjahr, je nach individueller Situation und Leidensdruck,
herausnehmbarer Zahnersatz, der aufgrund des Kieferwachstums in
entsprechenden Abständen erneuert werden muss. Implantationen sind
in diesem Alter nur im Ausnahmefall möglich.
2. Im Wachstum bei Bedarf kieferorthopädische Behandlung zur
Beseitigung evtl. Bisslageanamalien.
3. Ab dem 18. Lebensjahr definitive prothetische Versorgung, wenn
möglich, an Implantaten verankert. Da durch die Kiefer-Unterentwicklung
eine Implantation in der Regel nicht möglich ist, wird der
Kieferknochen mit körpereigenem Knochen aufgebaut, meist aus dem
Beckenkamm.
4. Nach einem Intervall von drei Monaten werden dann die zur
Knochenfixation eingebrachten Schrauben und Platten ent-fernt und
die Implantate eingebracht, die dann wiederum 6 Monate einheilen
müssen.
5. Nach diesen 6 Monaten können die Implantate freigelegt und
prothetisch mit einer meist durch einen Steg gehaltenen Prothese
versorgt werden.
Der große Vorteil dieser Versorgung ist nicht nur der bessere Halt
der Prothese, sondern die Vermeidung der weiteren
Kieferknochen-Atrophie, da die Kaukraft über die Implantate in den
Knochen eingeleitet wird. Dieses Prinzip einer Implantat getragenen
prothetischen Versorgung ist am zahnlosen Kiefer entwickelt worden
und wird somit auf den mit Knochentransplantaten aufgebauten Kiefer
übertragen.
Das vorgestellte Konzept hat sich an einer Vielzahl von Patienten
mit ektodermaler Dysplasie bewährt, ist zwar aufwändig, jedoch
komplikationsarm und schenkt den Patienten eine hervorragende
kau-funktionelle Wiederherstellung und Sicherheit. |
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