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Dr. Udo Lenke: Oberarzt und Vorsitzender IZZ und Präsident
LZK-BW; udo.lenke@t-online.de  / www.bzack.de *
sowie
Dr. Peter Kuttruff: Positionspapier der baden-württembergischen Zahnärzte – sind die Positionen
kompatibel mit der Neubeschreibung?

Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen
Vereinigung BW und IZZ-Verwaltungsratsvorsitzender,
peter.kuttruff@KZVBW.de

ÜBERBLICK : Zahnmedizin zum widrigen Umfeld und mögliche
Positionierung


Positionspapier der baden-württembergischen Zahnärzte Zielvorstellungen einer Gesundheitsreform
für Patient und Zahnarzt
Das Positionspapier der baden-württembergischen Zahnärzte beinhaltet Grundsätze und Reformvorschläge, die zur zielorientierten Weiterführung der gesundheitspolitischen Diskussion in Deutschland beitragen sollen. Das Positionspapier zeigt den aus den Reformvorschlägen resultierenden Nutzen für Patient und Zahnarzt auf.

GRUNDSÄTZE
1. GERECHTE CHANCE Jeder Bürger muss die gerechte Chance
haben, eine auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene zahnmedizinische Versorgung zu erhalten (freier Zugang zur Zahnheilkunde).
2. SOZIALPOLITISCHE VERANTWORTUNG Die Zahnärzteschaft
steht zu ihrer sozialpolitischen Verantwortung.
3. LEISTUNGSFÄHIGKEIT Die Leistungsfähigkeit der  zahnmedizinischen Versorgung muss erhalten werden.
4. PRINZIPIEN Die Prinzipien der Solidarität und Subsidiarität
müssen gleichgewichtig in der zahnmedizinischen Versorgung verankert werden.
5. EIGENVERANTWORTUNG Das zahnmedizinische
Versorgungssystem muss der Förderung von Eigenverantwortung dienen.
Eigenverantwortung bedeutet, dass die Bürger das Bewusstsein für ihre eigene
Mundgesundheit entwickeln. Bonussysteme und finanzielle Anreize können dazu beitragen.
6. SELBSTBESTIMMUNG Die Selbstbestimmung von Patient
und Zahnarzt muss in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch die
Therapiefreiheit und die freie Arztwahl gewährleistet sein.
7. FREIBERUFLICHKEIT Das hohe Gut der Freiberuflichkeit muss erhalten werden.
Denn freiberuflich tätige Zahnärzte verantworten unmittelbar  und persönlich eine optimale Gesundheitsleistung für ihre Patienten.
8. TRANSPARENZ Die zahnmedizinische Patientenberatung der
Landeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlichen Vereinigung muss weiter gefördert
werden. Sie dient der neutralen Information und Aufklärung  über zahnmedizinische Therapiemöglichkeiten und schafft Kostentransparenz.
9. WAHLMÖGLICHKEITEN Bei Inanspruchnahme einer über die Grundversorgung hinausgehenden Leistung muss der Versicherte seinen Anspruch auf den Betrag der Grundversorgung, beispielsweise als Festzuschuss,
behalten können. Dem Bürger müssen Wahlmöglichkeiten in Form von
Selbstbehalt – und Beitragsrückerstattungstarifen eingeräumt werden.
KOSTENBEWUSSTSEIN Die Einführung von prozentualen
Zuzahlungen, die durch Überforderungsklauseln abgefedert werden, sollen kostenbewusstes Verhalten fördern.

FÖDERAL
Das föderale Prinzip muss im Gesundheitswesen gestärkt werden.

REFORMVORSCHLÄGE
1. REGELVERSORGUNG Für die zahnmedizinische Versorgung  gilt es, die notwendige Regelversorgung zu definieren
2. FESTZUSCHUSS-SYSTEM Das Festzuschuss-System sollte  über den Bereich des Zahnersatzes auf alle Leistungsbereiche ausgedehnt  werden. Dabei sollten die Festzuschüsse dem jeweiligen Finanzvolumen der Gesetzlichen Krankenversicherung angepasst werden.
3. KOSTENERSTATTUNG Die Wahlmöglichkeiten zwischen Sachleistung und Kostenerstattung
müssen erweitert werden, d. h. sie müssen sich auch auf Teilbereiche wie z. B. ambulante ärztliche Versorgung, stationäre ärztliche
Versorgung, zahnärztliche Versorgung etc. erstrecken können.
4. RAHMENBEDINGUNGEN Das zahnmedizinische
Versorgungssystem bewirkt einen Abbau gesetzlicher Vorschriften und Verordnungen.
Deshalb können und müssen Budgetierung, Degression sowie bestehende
gesundheitspolitischrestriktive Rahmenbedingungen abgeschafft werden.
5. BÜROKRATIE Die bürokratische Überreglementierung ist ineffizient und muss daher sukzessive in Zusammenarbeit mit den
Leistungserbringern abgebaut werden.
6. APPROBATIONSORDNUNG Die über 50 Jahre gültige Approbationsordnung muss durch die neue Approbationsordnung ersetzt werden, um dem medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritt gerecht werden zu können.
Damit kann die moderne qualifizierte universitäre Ausbildung mit dem Abschluss als Staatsexamen nachhaltig gestärkt werden.
7. WETTBEWERB Der Wettbewerb zwischen den
Versicherungsträgern muss gefördert werden. Die freie Wahl der Krankenversicherung  fördert den Wettbewerb zwischen den Gesetzlichen und den Privaten Krankenversicherungen sowie den Wettbewerb unter diesen.
8. QUALITÄT Der Wettbewerb freiberuflicher Praxen untereinander fördert die Qualität.
9. WIRTSCHAFT Die Reformvorschläge bauen darauf, dass  angemessene, liberale und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen gestaltet werden, die u.a. dazu führen, dass im Gesundheitsbereich mehr  Arbeitsplätze als heute geschaffen werden.

NUTZEN
Bei Berücksichtigung der Grundsätze und Reformvorschläge resultiert für den Patienten ein nachhaltiger Nutzen.
1. FREIER ZUGANG Der Patient hat einen freier Zugang zu allen zahnmedizinischen Leistungen.
2. TEILHABE AM FORTSCHRITT Der Patient nimmt teil am wissenschaftlichtechnischen Fortschritt unter Qualitätsgesichtspunkten.
3. HÖHERE LEBENSQUALITÄT Die moderne zahnmedizinische  Versorgung bietet dem Patienten eine höhere Lebensqualität.
4. VORTEIL EIGENVERANTWORTUNG Die nachhaltige Stärkung  der Eigenverantwortung für den Erhalt der Mundgesundheit fördert die Nachfrage und den Ausbau der Individualprophylaxe.
5. PROPHYLAXE Die Prophylaxe ist eine individuelle und gesamtgesellschaftliche Aufgabe (insbesondere die Gruppenprophylaxe).
6. DEMOGRAFIE Der demografische Wandel bedingt, dass für die älter werdenden Menschen neue Prophylaxekonzepte entwickelt und  umgesetzt werden.
7. BERATUNG Der Patient kann aufgrund einer neutralen,  kostenfreien Patientenberatungund Zweitmeinung der baden-württembergischen Zahnärzte einer auf seinen persönlichen Fall bezogenen Therapieberatung  sicher sein.
8. ARZT-PATIENTEN-VERHÄLTNIS Der Patient kann bei freier Arztwahl weiter seinem Zahnarzt das Vertrauen schenken.
9. KOSTENTRANZPARENZ Die Reformvorschläge beinhalten für den Patienten Kostentransparenz und damit Stärkung des
Kostenbewusstseins.
Stuttgart, im Mai 2006


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   Stand: FEBRUAR 2012

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