Die Anerkennung des Heilpraktikers fördert die Gesundung des Patienten
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Es war Anfang 1980 als Deutschlands Politiker ein Gesetz planten,
dessen Verabschiedung für den Berufsstand der Heilpraktiker erhebliche
Restriktionen in der freien Entfaltung ihrer vielfältigen diagnostischen
und therapeutischen Ausübung bedeutet hätte. Dies war für Heilpraktiker
Bernd R. Schmidt und weitere seiner Kollegen die Initialzündung, um im
September 1982 den Berufs- und Fachverband Freie Heilpraktiker e.V. (FH)
ins Leben zu rufen.
Der FH ist heute mit seinen derzeit ca. 3.600 Mitgliedern einer der
größten in Deutschland gleichberechtigt wirkenden Berufsverbände der
Heilpraktiker mit eigenen Schwerpunkten in Medizinal- und Berufspolitik
sowie individueller Mitgliedervertretung.
Für Schmidt ist der FH eine kollegiale Zweckgemeinschaft und kein
Funktionärsverband. Die Verbandsorganisation ist lediglich Mittel zum
Zweck, um die Aufgaben des Berufsstandes der Heilpraktiker zu
verwirklichen und die Existenz des Einzelnen zu sichern. Es gilt dabei die
Forderung, dass an der ersten Stelle immer die Hilfe für den kranken
Menschen stehen muss.
Die Entwicklung der letzten 22 Jahre, die veränderten Ansichten auch
anderer Institutionen und Persönlichkeiten bestätigen die konsequente
Einstellung des FH, das Heilpraktiker-Gesetze in seiner jetzigen Form
fortzuführen. Die Rechtsauffassung des Verbandes wird hierbei durch
Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes bezüglich der
Überprüfungsmodalitäten bestätigt.
Eine weitere Verbands-Zielsetzung lautet, den Heilpraktiker-Beruf als
freien Berufsstand zu erhalten, da jede weitere Reglementierung, egal
durch wen und in welcher Form, ein Stück Aufgabe dieser Freiheit zum
Nachteil für die praktische Arbeit und Existenzsicherung der Heilpraktiker
bedeutet. Dieser Meinung schlossen sich mittlerweile auch ehemalige
"Kontrahenten" dieser Organisation an.
Interessenvertretung gegenüber Dienststellen und Behörden in allen
berufs- und medizinalpolitischen Fragen ist ein weiterer Leistungsaspekt.
Hierbei treten persönliche und vereinspolitische Interessen zurück,
denn zu dieser Aufgabenerfüllung strebt der FH eine sachliche
Zusammenarbeit als gleichberechtigte Partner mit allen anderen
Interessenvertretungen und medizinischen Gruppierungen an.
Die heilpraktische Kunst basiert in vielen Bereichen auf zum Teil
uralten Erfahrungen. Deshalb ist es für den Verband wichtig, die
Berufsausübung des Heilpraktikers in ihrer altbewährten und überlieferten
Form zu erhalten und fortzuführen, gleichzeitig aber dem Modernen
aufgeschlossen gegenüberzustehen. Eine sinnvolle Eingliederung muss immer
dann ermöglicht werden, wenn diese dem Wohle des Patienten dient.
Eine weitere Entwicklung, die der Verband von Anfang an kritisch
begleitete, ist der immer wiederkehrende Ruf nach Vergleichbarkeit mit dem
Stand der klassischen Schulmedizin.
Diese Forderung ist nach Auffassung des FH bereits in ihren Grundsätzen
falsch, da der Patient beim Heilpraktiker keinen üblichen Mediziner, keine
schulmedizinischen oder wissenschaftlichen Untersuchungen und Behandlungen
sucht.
Der Heilpraktiker richtet seine Patientenbehandlung und -betreuung nicht
an Wissenschaftlichkeitsklauseln, an Forderungen von Ärzten oder sonstigen
Institutionen aus. Deshalb macht es laut Aussagen des Verbandes auch
keinen Sinn, heilpraktische Methoden nach definierten Kriterien beweisen
zu müssen, um Anerkennung bei den verschiedenen Gruppierungen zu finden.
Die Anerkennung des Heilpraktikers ist der Erfolg am und die Bestätigung
durch seine Patienten. Einzig und allein ausschlaggebend sind somit
heilpraktische Kriterien.
Die Beratung seiner Mitglieder und deren Patienten zur Durchsetzung
ihrer berechtigten Ansprüche beispielsweise gegenüber den
Versicherungsgesellschaften leisteten einen wichtigen Beitrag zur
Beurteilung der Wissenschaftlichkeitsklausel und der Bewertung der
medizinischen Notwendigkeit.
Weitere Serviceleistungen des Verbandes gegenüber seinen Mitgliedern:
- Die Beratung in allen Fragen der Praxisführung.
- Beratung in allen berufs- und medizinalbezogenen Fragen.
- Schutz und Hilfe bei nicht berechtigten Rechtsverfolgungen durch
Beratung und Interessenvertretung.
- Beratung und kollegiale Hilfestellung in allen fachlichen Fragen der
täglichen Praxis.
- Gutachtenerstellung für die Mitglieder gegenüber Versicherungen und
Beihilfestellen bei rechtlichen Auseinandersetzungen vor Gerichten.
- Prüfung von Gutachten und eventuelle Erstellung von Gegengutachten.
- Schutz, Hilfestellung, Beratung bei Nichtgerechtfertigten
Abmahnungen.
- Medizinischer Beratungsdienst.
- Gebührenverzeichnisse.
- Hilfe und Beratung im Abrechnungsverkehr mit Kassen und
Beihilfestellen.
- Beisitzergestellung bei amtsärztlichen Überprüfungen, sofern
behördlicherseits möglich.
- Kollegiale Vorüberprüfung der Berufsanwärter vor Antragstellung auf
Zulassung als Heilpraktiker.
- Verbands- und schulneutrale objektive Beratung in allen
Ausbildungsfragen.
- Beratung und Hilfestellung bei der Auswahl von Fortbildungsangeboten.
Weitere Informationen: Berufs- und Fachverband „Freie_Heilpraktiker
e.V.", Sternwartstraße 42, 40223 Düsseldorf, Tel.: 0211/90 17 29-0, Fax
0211/3 98 27 10, E-Mail:
BRSFH@t-online.de.
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