Onlinejournal    Kultur . >        < Suchen  > > >   Finden  >

 

 
Die Anerkennung des Heilpraktikers fördert die Gesundung des Patienten
www.freieheilpraktiker.com

Es war Anfang 1980 als Deutschlands Politiker ein Gesetz planten, dessen Verabschiedung für den Berufsstand der Heilpraktiker erhebliche Restriktionen in der freien Entfaltung ihrer vielfältigen diagnostischen und therapeutischen Ausübung bedeutet hätte. Dies war für Heilpraktiker Bernd R. Schmidt und weitere seiner Kollegen die Initialzündung, um im September 1982 den Berufs- und Fachverband Freie Heilpraktiker e.V. (FH) ins Leben zu rufen.

Der FH ist heute mit seinen derzeit ca. 3.600 Mitgliedern einer der größten in Deutschland gleichberechtigt wirkenden Berufsverbände der Heilpraktiker mit eigenen Schwerpunkten in Medizinal- und Berufspolitik sowie individueller Mitgliedervertretung.

Für Schmidt ist der FH eine kollegiale Zweckgemeinschaft und kein Funktionärsverband. Die Verbandsorganisation ist lediglich Mittel zum Zweck, um die Aufgaben des Berufsstandes der Heilpraktiker zu verwirklichen und die Existenz des Einzelnen zu sichern. Es gilt dabei die Forderung, dass an der ersten Stelle immer die Hilfe für den kranken Menschen stehen muss.

Die Entwicklung der letzten 22 Jahre, die veränderten Ansichten auch anderer Institutionen und Persönlichkeiten bestätigen die konsequente Einstellung des FH, das Heilpraktiker-Gesetze in seiner jetzigen Form fortzuführen. Die Rechtsauffassung des Verbandes wird hierbei durch Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes bezüglich der Überprüfungsmodalitäten bestätigt.

Eine weitere Verbands-Zielsetzung lautet, den Heilpraktiker-Beruf als freien Berufsstand zu erhalten, da jede weitere Reglementierung, egal durch wen und in welcher Form, ein Stück Aufgabe dieser Freiheit zum Nachteil für die praktische Arbeit und Existenzsicherung der Heilpraktiker bedeutet. Dieser Meinung schlossen sich mittlerweile auch ehemalige "Kontrahenten" dieser Organisation an.

Interessenvertretung gegenüber Dienststellen und Behörden in allen berufs- und medizinalpolitischen Fragen ist ein weiterer Leistungsaspekt.

Hierbei treten persönliche und vereinspolitische Interessen zurück, denn zu dieser Aufgabenerfüllung strebt der FH eine sachliche Zusammenarbeit als gleichberechtigte Partner mit allen anderen Interessenvertretungen und medizinischen Gruppierungen an.

Die heilpraktische Kunst basiert in vielen Bereichen auf zum Teil uralten Erfahrungen. Deshalb ist es für den Verband wichtig, die Berufsausübung des Heilpraktikers in ihrer altbewährten und überlieferten Form zu erhalten und fortzuführen, gleichzeitig aber dem Modernen aufgeschlossen gegenüberzustehen. Eine sinnvolle Eingliederung muss immer dann ermöglicht werden, wenn diese dem Wohle des Patienten dient.

Eine weitere Entwicklung, die der Verband von Anfang an kritisch begleitete, ist der immer wiederkehrende Ruf nach Vergleichbarkeit mit dem Stand der klassischen Schulmedizin.

Diese Forderung ist nach Auffassung des FH bereits in ihren Grundsätzen falsch, da der Patient beim Heilpraktiker keinen üblichen Mediziner, keine schulmedizinischen oder wissenschaftlichen Untersuchungen und Behandlungen sucht.
Der Heilpraktiker richtet seine Patientenbehandlung und -betreuung nicht an Wissenschaftlichkeitsklauseln, an Forderungen von Ärzten oder sonstigen Institutionen aus. Deshalb macht es laut Aussagen des Verbandes auch keinen Sinn, heilpraktische Methoden nach definierten Kriterien beweisen zu müssen, um Anerkennung bei den verschiedenen Gruppierungen zu finden. Die Anerkennung des Heilpraktikers ist der Erfolg am und die Bestätigung durch seine Patienten. Einzig und allein ausschlaggebend sind somit heilpraktische Kriterien.

Die Beratung seiner Mitglieder und deren Patienten zur Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche beispielsweise gegenüber den Versicherungsgesellschaften leisteten einen wichtigen Beitrag zur Beurteilung der Wissenschaftlichkeitsklausel und der Bewertung der medizinischen Notwendigkeit.

Weitere Serviceleistungen des Verbandes gegenüber seinen Mitgliedern:

- Die Beratung in allen Fragen der Praxisführung.

- Beratung in allen berufs- und medizinalbezogenen Fragen.

- Schutz und Hilfe bei nicht berechtigten Rechtsverfolgungen durch Beratung und Interessenvertretung.

- Beratung und kollegiale Hilfestellung in allen fachlichen Fragen der täglichen Praxis.

- Gutachtenerstellung für die Mitglieder gegenüber Versicherungen und Beihilfestellen bei rechtlichen Auseinandersetzungen vor Gerichten.

- Prüfung von Gutachten und eventuelle Erstellung von Gegengutachten.

- Schutz, Hilfestellung, Beratung bei Nichtgerechtfertigten Abmahnungen.

- Medizinischer Beratungsdienst.

- Gebührenverzeichnisse.

- Hilfe und Beratung im Abrechnungsverkehr mit Kassen und Beihilfestellen.

- Beisitzergestellung bei amtsärztlichen Überprüfungen, sofern behördlicherseits möglich.

- Kollegiale Vorüberprüfung der Berufsanwärter vor Antragstellung auf Zulassung als Heilpraktiker.

- Verbands- und schulneutrale objektive Beratung in allen Ausbildungsfragen.

- Beratung und Hilfestellung bei der Auswahl von Fortbildungsangeboten.

Weitere Informationen: Berufs- und Fachverband „Freie_Heilpraktiker e.V.", Sternwartstraße 42, 40223 Düsseldorf, Tel.: 0211/90 17 29-0, Fax 0211/3 98 27 10, E-Mail: BRSFH@t-online.de.

 


Um diesen Artikel zu drucken markieren Sie ihn bitte mit gedrückter Maustaste und kopieren ihn in Ihr
Textverarbeitungsprogramm z.B. Word. !

Copyright © 1999 - 2012 [kultur-punkt.ch]. Alle Rechte vorbehalten.

.