Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker
unterliegen der freien Vereinbarung zwischen Patient und Heilpraktiker.
Sie orientieren sich am Umfang einer Untersuchung und Behandlung, dem
erforderlichen Zeitaufwand, den durchzuführenden Maßnahmen unter
Einbeziehung von Materialkosten und dem Schwierigkeitsgrad des
Krankheitsgeschehens.
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Als grober unverbindlicher Orientierungsrahmen kann auch das
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker - GebüH -, eine statistische
Durchschnittserhebung, dienen, in welches die Patienten selbstverständlich
Einblick nehmen können.
Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Heilpraktikerkosten nicht
übernommen, wenn einmal von wenigen Ausnahmen bei bestimmten
schwerwiegenden Erkrankungen aus Kulanzgründen abgesehen wird.
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel auch die Kosten
für Heilpraktikerbehandlungen und deren Verordnungen, jedoch in sehr
unterschiedlichem Umfang.
Hier gibt es sehr große Unterschiede in den einzelnen tariflichen
Leistungen der verschiedenen Versicherungsunternehmen. Der Patient und der
Versicherungsnehmer von privaten Krankenversicherungen ist deshalb gut
beraten, sich die Tarife genau anzusehen und nicht nur das, was im
Werbeprospekt steht. Der Privatversicherte Heilpraktikerpatient sollte
nicht ungeprüft die Aussagen der Werbeprospekte übernehmen, sondern
insbesondere die weitergehenden Hinweise und das so genannte
Kleingedruckte in den Tarif- und Versicherungsbedingungen genau nachlesen
bzw. sich vom Fachmann, das können auch die Berufs- und Fachverbände sein,
beraten lassen.
Über Leistungen für Behandlungen bei Heilpraktikern und alternativen
Heilverfahren sollte er sich präzise und schriftlich entsprechende
Informationen vor Vertragsabschluß bzw. auch vor Behandlungsaufnahme geben
lassen.
In sehr vielen Fällen muss mit Zuzahlungen in oft nicht geringem
Umfange gerechnet werden. Leider ist zu häufig das Erwachen groß, wenn es
an die Begleichung der Honorarabrechnungen seitens der Versicherungen
geht.
In den meisten Fällen liegt es aber nicht daran, dass der/die
Heilpraktiker/in zu hohe Honorarforderungen hat oder eine gar falsche
Leistung erbringt, sondern der jeweilige Tarif der jeweiligen
Krankenversicherung sieht nur bestimmte Leistungserstattungen vor.
Behördenbedienstete und Beamte erhalten oftmals (auch nicht in jedem
Falle) Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen und deren Verordnungen. Auch
hier gibt es Unterschiede, Leistungsbegrenzungen und -einschränkungen,
über die sich der Betroffene bei seiner Beihilfestelle informieren sollte
und muss.
Ein Ansprechpartner der Berufsverbände ist der Berufs- und Fachverband
„Freie Heilpraktiker e.V.".
Sternwartstraße 42, 40223 Düsseldorf.
Tel.: 0211/90 17 29-0 Fax 0211/3 98 27 10
Internet: E-Mail: BRSFH@t-online.de
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