Onlinejournal    Kultur . >        < Suchen  > > >   Finden  >

 

 

Prof. Dr. K. M. Lehmann,  Zahntechnikermeister Georg Feldesz: <<Zahnersatz 2005 - Versorgungen im Vergleich>>
www.kuratorium-perfekter-zahnersatz.de

Seitens der Gesundheitspolitik war vorgesehen, den Zahnersatz ab dem Jahre 2005 aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auszugliedern. Wer sich für Zahnersatz versichern wollte, sollte dafür eine zusätzliche Versicherung abschließen. Dies hätte entweder bei der GKV oder bei einem privaten Versicherungsunternehmen geschehen können. Das Kuratorium perfekter Zahnersatz hatte schon frühzeitig empfohlen, mit dem Abschluss einer privaten Zusatzversicherung abzuwarten, bis alle Rahmenbedingungen bekannt sind und erst nach einem Vergleich der Angebote zu entscheiden. Diese Empfehlung hat sich angesichts der jüngsten Entwicklung als richtig herausgestellt, da jetzt darüber diskutiert wird, den Zahnersatz doch im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen zu belassen.

Gleichzeitig soll sich die Berechnungsgrundlage für die Versicherungsleistungen bei Zahnersatz ändern.. Das bisherige Zuschussmodell gewährte nicht für alle Möglichkeiten des Zahnersatzes Zuschüsse. Dies soll nunmehr ab 2005 durch die Einführung so genannter „befundorientierter Festzuschüsse“ geändert werden. Der „Bundesausschuss der Zahnärzte und der Krankenkassen“ hat abschließend im Juli 2004, auf der Grundlage der für die GKV bisher schon gültigen „Zahnersatzrichtlinien“, typische Befundklassen definiert und ihnen entsprechende Regelversorgungen zugeordnet. Dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen war Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Diese Maßnahme stand weit weniger in der öffentlichen Diskussion als die Frage einer eventuellen Ausgliederung des Zahnersatzes aus der GKV oder aktuell die Frage des Beitrages. Sie kann letztendlich auch unabhängig davon betrachtet und weiterverfolgt werden. Es ist daher anzunehmen, dass die „befundorientierten Festzuschüsse“ Realität werden.

Es muss aber in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass die bisher schon gültigen – zuletzt mit Wirkung zum 01.01.2004 geänderten – „Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz und mit Zahnkronen“, mit ihren Einschränkungen für die kassenzahnärztliche Versorgung, ihre Gültigkeit behalten. Sie werden durch die „befundorientierten Festzuschüsse“ ergänzt und ausgestaltet.

Ab 2005 soll sich die Höhe der Zuschussbeträge für Zahnersatz und Zahnkronen nach dem Befund richten. Für einen bestimmten Befund – wie zum Beispiel das Fehlen eines Zahnes – zahlt die GKV einen definierten Zuschuss, und zwar unabhängig davon, für welche Versorgungsart sich der Versicherte entscheidet. Besteht bei einem Patienten umfassender Behandlungsbedarf, reicht ein Befund allein meist nicht aus, um seine individuelle Situation zu beschreiben. In diesem Fall müssen mehrere Befunde erhoben werden. Der Patient erhielte dann für jeden der aufgeführten Befunde den zugeordneten Festzuschuss. Eine Empfehlung, welche Befunde wie kombiniert werden können, wird derzeit erarbeitet.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Regelversorgung, das ist diejenige Versorgungsart, die vom „Bundesausschuss der Zahnärzte und der Krankenkassen“ dem Befund zugeordnet wurde. Zu den zahnärztlichen und zahntechnischen -Durchschnittsbeträgen der Regelversorgung zahlen die Kassen einen Festzuschuss in Höhe von mindestens 50 Prozent. Bei Vorlage des Bonusheftes erhöht sich der Festzuschuss auf maximal 65 Prozent. Die von Fall zu Fall unterschiedlichen Kosten, die oberhalb des Zuschusses liegen, hat der Patient selbst zu tragen.

Die Patienten müssen sich nicht für die Regelversorgung entscheiden. Wer eine andere Versorgung wählt, soll den Zuschuss, der für die Regelversorgung vorgesehen ist, trotzdem bekommen. Damit erhält der Patient – im Gegensatz zu bisher – auch bei modernen Behandlungsmethoden einen Zuschuss zu seiner Behandlung. Der Patient kann die Vielfalt der Behandlungsmöglichkeiten, wie beispielsweise Implantate, nutzen, ohne den Zuschuss zu verlieren. Der Zuschuss für die prothetische Versorgung der Implantate richtet sich dabei nach dem Befund, der vor dem Einbringen des Implantates bestand und unterscheidet sich nicht von dem Zuschuss für eine Brücke oder einer Prothese, die möglicherweise ebenfalls zum Lückenschluss hätten dienen können. (Bei Patienten, die als Härtefall anerkannt sind, können Beträge bis zur Höhe des doppelten Festzuschusses erstattet werden beziehungsweise bis zur maximalen Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.)

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat das neue System kurz und prägnant wie folgt bewertet.

            l Die neuen Festzuschüsse richten sich nach dem Befund.

            l Sie betragen 50% bis 65% der Kosten der Regelversorgung.

            l Sie gelten auch für moderne Therapieformen.

Mehr denn je gewinnt damit die individuelle Beratung des Patienten durch den Zahnarzt an Bedeutung, da zeitgemäße prothetische Therapieformen nicht mehr von einer Bezuschussung ausgenommen werden. Das Kuratorium perfekter Zahnersatz wird auch künftig seiner Aufgabe nachkommen und die Öffentlichkeit unabhängig und neutral in allen Fragen des Zahnersatzes zeitnah informieren.

Anschriften der Verfasser:

Prof. Dr. K. M. Lehmann,

 

Professor Dr. Klaus M. Lehmann,
Wissenschaftlicher Leiter des Kuratorium perfekter Zahnersatz

Kreutzacker 7

35041 Marburg

Tel.: 0 64 21/ 3 70 09

Email: lehmann@staff.uni-marburg.de

Zahntechnikermeister Georg Feldesz, Kassel

 

Rappe Zahntechnik GmbH

Richard-Wittich-Str. 2

34266 Niestetal

Tel.: 0 56 1 / 52 00 20, Fax: 0 56 1 / 52 20 88

Email: info@rappe-zt.de


Um diesen Artikel zu drucken markieren Sie ihn bitte mit gedrückter Maustaste und kopieren ihn in Ihr
Textverarbeitungsprogramm z.B. Word. !
   Stand: FEBRUAR 2012

Copyright © 1999 - 2012 [kultur-punkt.ch]. Alle Rechte vorbehalten.

.