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Prof. Dr. K. M.
Lehmann, Zahntechnikermeister Georg Feldesz: <<Zahnersatz 2005 -
Versorgungen im Vergleich>>
www.kuratorium-perfekter-zahnersatz.de
Seitens der Gesundheitspolitik war vorgesehen, den Zahnersatz ab dem Jahre
2005 aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auszugliedern. Wer
sich für Zahnersatz versichern wollte, sollte dafür eine zusätzliche
Versicherung abschließen. Dies hätte entweder bei der GKV oder bei einem
privaten Versicherungsunternehmen geschehen können. Das Kuratorium
perfekter Zahnersatz hatte schon frühzeitig empfohlen, mit dem Abschluss
einer privaten Zusatzversicherung abzuwarten, bis alle Rahmenbedingungen
bekannt sind und erst nach einem Vergleich der Angebote zu entscheiden.
Diese Empfehlung hat sich angesichts der jüngsten Entwicklung als richtig
herausgestellt, da jetzt darüber diskutiert wird, den Zahnersatz doch im
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen zu belassen.
Gleichzeitig soll sich die Berechnungsgrundlage für die
Versicherungsleistungen bei Zahnersatz ändern.. Das bisherige
Zuschussmodell gewährte nicht für alle Möglichkeiten des Zahnersatzes
Zuschüsse. Dies soll nunmehr ab 2005 durch die Einführung so genannter
„befundorientierter Festzuschüsse“ geändert werden. Der
„Bundesausschuss der Zahnärzte und der Krankenkassen“ hat abschließend im
Juli 2004, auf der Grundlage der für die GKV bisher schon gültigen
„Zahnersatzrichtlinien“, typische Befundklassen definiert und ihnen
entsprechende Regelversorgungen zugeordnet. Dem Verband Deutscher
Zahntechniker-Innungen war Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Diese
Maßnahme stand weit weniger in der öffentlichen Diskussion als die Frage
einer eventuellen Ausgliederung des Zahnersatzes aus der GKV oder aktuell
die Frage des Beitrages. Sie kann letztendlich auch unabhängig davon
betrachtet und weiterverfolgt werden. Es ist daher anzunehmen, dass die
„befundorientierten Festzuschüsse“ Realität werden.
Es
muss aber in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass die
bisher schon gültigen – zuletzt mit Wirkung zum 01.01.2004 geänderten –
„Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für
eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche
Versorgung mit Zahnersatz und mit Zahnkronen“, mit ihren Einschränkungen
für die kassenzahnärztliche Versorgung, ihre Gültigkeit behalten. Sie
werden durch die „befundorientierten Festzuschüsse“ ergänzt und
ausgestaltet.
Ab
2005 soll sich die Höhe der Zuschussbeträge für Zahnersatz und Zahnkronen
nach dem Befund richten. Für einen bestimmten Befund – wie zum
Beispiel das Fehlen eines Zahnes – zahlt die GKV einen definierten
Zuschuss, und zwar unabhängig davon, für welche Versorgungsart sich der
Versicherte entscheidet. Besteht bei einem Patienten umfassender
Behandlungsbedarf, reicht ein Befund allein meist nicht aus, um seine
individuelle Situation zu beschreiben. In diesem Fall müssen mehrere
Befunde erhoben werden. Der Patient erhielte dann für jeden der
aufgeführten Befunde den zugeordneten Festzuschuss. Eine Empfehlung,
welche Befunde wie kombiniert werden können, wird derzeit erarbeitet.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Regelversorgung, das
ist diejenige Versorgungsart, die vom „Bundesausschuss der Zahnärzte und
der Krankenkassen“ dem Befund zugeordnet wurde. Zu den zahnärztlichen und
zahntechnischen -Durchschnittsbeträgen der Regelversorgung zahlen die
Kassen einen Festzuschuss in Höhe von mindestens 50 Prozent. Bei Vorlage
des Bonusheftes erhöht sich der Festzuschuss auf maximal 65 Prozent. Die
von Fall zu Fall unterschiedlichen Kosten, die oberhalb des Zuschusses
liegen, hat der Patient selbst zu tragen.
Die
Patienten müssen sich nicht für die Regelversorgung entscheiden. Wer eine
andere Versorgung wählt, soll den Zuschuss, der für die Regelversorgung
vorgesehen ist, trotzdem bekommen. Damit erhält der Patient – im
Gegensatz zu bisher – auch bei modernen Behandlungsmethoden einen Zuschuss
zu seiner Behandlung. Der Patient kann die Vielfalt der
Behandlungsmöglichkeiten, wie beispielsweise Implantate, nutzen, ohne den
Zuschuss zu verlieren. Der Zuschuss für die prothetische Versorgung der
Implantate richtet sich dabei nach dem Befund, der vor dem Einbringen des
Implantates bestand und unterscheidet sich nicht von dem Zuschuss für eine
Brücke oder einer Prothese, die möglicherweise ebenfalls zum Lückenschluss
hätten dienen können. (Bei Patienten, die als Härtefall anerkannt
sind, können Beträge bis zur Höhe des doppelten Festzuschusses erstattet
werden beziehungsweise bis zur maximalen Höhe der tatsächlich entstandenen
Kosten.)
Die
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat das neue System kurz und
prägnant wie folgt bewertet.
l Die neuen Festzuschüsse
richten sich nach dem Befund.
l Sie betragen 50% bis 65% der
Kosten der Regelversorgung.
l Sie gelten auch für moderne
Therapieformen.
Mehr denn je gewinnt
damit die individuelle Beratung des Patienten durch den Zahnarzt an
Bedeutung, da zeitgemäße prothetische Therapieformen nicht mehr von einer
Bezuschussung ausgenommen werden. Das Kuratorium perfekter Zahnersatz wird
auch künftig seiner Aufgabe nachkommen und die Öffentlichkeit unabhängig
und neutral in allen Fragen des Zahnersatzes zeitnah informieren.
Anschriften der Verfasser:
Prof. Dr. K. M. Lehmann,
Professor Dr. Klaus M. Lehmann,
Wissenschaftlicher Leiter des Kuratorium perfekter Zahnersatz
Kreutzacker 7
35041 Marburg
Tel.: 0 64 21/ 3 70 09
Email:
lehmann@staff.uni-marburg.de
Zahntechnikermeister Georg Feldesz, Kassel
Rappe Zahntechnik GmbH
Richard-Wittich-Str. 2
34266
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