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11. IZZ-presseforum, 24. Juni 2005, Heidelberg
<< Dr. Thomas Stober, Oberarzt, Poliklinik für Zahnersatzkunde, MZK-Klinik: Prothetische Maßnahmen bei Menschen mit Behinderungen>>
thomas_stober@med.uni-heidelberg.de
Poliklinik für Zahnerhaltungskunde der Mund-, Zahn- und Kieferklinik des Universitätsklinikums Heidelberg (Kopfklinik)
Zusammenfassung des Vortrags auf dem 11. IZZ-presseforum am 24. Juni 2005 in Heidelberg
11. IZZ-presseforum, 24. Juni 2005, Heidelberg

Bei Zahnverlusten in Folge kariöser Zerstörung, Erkrankungen des Zahnhalteapparates oder Unfällen ist auch bei Menschen mit Behinderungen eine zahnärztlich-prothetische Behandlung mit Zahnersatz erforderlich. Der Zahnersatz dient zum einen der funktionellen Rehabilitation (z. B. Kauen, Schlucken, Sprechen) zum anderen auch der Wiederherstellung eines ästhetischen Erscheinungsbildes und damit der sozialen Integration der Betroffenen.

Prinzipiell ist zwischen festsitzendem und herausnehmbarem Zahnersatz zu unterscheiden. Kronen und Brücken werden als festsitzender Zahnersatz bezeichnet. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie fest in der Mundhöhle, auf Zähnen oder Zahnimplantaten verankert sind. Dagegen kann herausnehmbarer Zahnersatz, dazu gehören alle Formen von Teil- und Totalprothesen, vom Patienten aus dem Mund genommen werden (beispielsweise zur Mundhygiene). Während Totalprothesen nur auf der Mundschleimhaut gelagert sind, werden Teilprothesen über verschiedene Verankerungselemente, wie Klammern, Doppelkronen oder Geschiebe an gesunden Restzähnen abgestützt und stabilisiert. Das Spektrum dieser konventionellen prothetischen Therapiemittel wird durch neuere Entwicklungen, wie vollkeramischer Zahnersatz für höchste ästhetische Ansprüche, minimalinvasive und zahnsubstanzschonende Verfahren der Adhäsivprothetik (z. B. Klebebrücken) sowie implantatgestützte Zahnersatzkonstruktionen erweitert.

Grundsätzlich sollte sich das Ergebnis einer prothetischen Versorgung von Patienten mit Behinderungen nicht von dem eines Patienten ohne Behinderung unterscheiden. Allerdings müssen bei Personen mit Behinderungen die individuellen Besonderheiten und Einschränkungen bei der Planung und Ausführung von Zahnersatz besonders berücksichtigt werden. Wesentliche Punkte dabei sind die Kooperationsfähigkeit des Patienten während der zahnärztlichen Behandlung, seine Fähigkeit zur Mundhygiene und Handhabung des Zahnersatzes sowie die orale neuromuskuläre Koordinationsfähigkeit. Das Vorliegen von Defiziten in diesen Bereichen kann zu einer Einschränkung der prothetischen Therapiemittel (beispielsweise bei den aufwändigen und techniksensitiven Verfahren der Adhäsivprothetik) führen. Dies gilt insbesondere für Patienten mit stark eingeschränkter Kooperationsfähigkeit, die auch nach einer vertrauensbildenden Adaptionsphase nur in Allgemeinanästhesie (Intubationsnarkose) behandelbar sind.

Fehlen die intellektuellen oder manuell-motorischen Voraussetzungen zur Durchführung geeigneter Mund- oder Prothesenhygienemaßnahmen, ist vor einer Versorgung mit Zahnersatz zu klären, inwieweit Angehörige oder Pflegepersonal diese Defizite kompensieren können. Neuromuskuläre Koordinationsstörungen (z. B. Parkinson-Syndrom oder Epilepsie) erschweren oder verhindern die muskuläre Stabilisierung und die Adaptation von herausnehmbarem Zahnersatz.

Im Allgemeinen muss bei Menschen mit Behinderungen, wie auch bei sehr alten Patienten, davon ausgegangen werden, dass sie nur schwer in der Lage sind, sich an herausnehmbaren Zahnersatz zu gewöhnen. Wird die Anfertigung von Zahnersatz notwendig, ist deshalb zu beachten, dass ein festsitzender Zahnersatz bzw. ein stabil verankerter herausnehmbarer Zahnersatz einer lediglich auf der Mundschleimhaut gelagerten Totalprothese vorzuziehen ist. Bei herausnehmbarem Zahnersatz sollte auf komplizierte, reparaturanfällige Verankerungselemente verzichtet werden. Es sind einfach zu handhabende und zu reinigende Lösungen anzustreben.

Abhängig vom Grad der Kooperationsfähigkeit erfordern prothetische Maßnahmen bei Menschen mit Behinderungen einen erhöhten personellen und zeitlichen Aufwand. Unter Berücksichtigung der oben genannten Besonderheiten und Einschränkungen kann festgestellt werden, dass bei diesen Patienten möglichst frühzeitig zahnmedizinisch-präventive Maßnahmen (z. B. professionelle Zahnreinigung, Flouridierung etc.) zur Zahnerhaltung unverzichtbar sind. Auch nach einer prothetischen Behandlung müssen regelmäßige Nachsorge und Prophylaxemaßnahmen zur langfristigen Erhaltung der Therapieerfolge sichergestellt werden.


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   Stand: FEBRUAR 2012

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