11. IZZ-presseforum, 24. Juni 2005, Heidelberg
<< Dr. Thomas Stober, Oberarzt, Poliklinik für Zahnersatzkunde,
MZK-Klinik: Prothetische Maßnahmen bei Menschen
mit Behinderungen>>
thomas_stober@med.uni-heidelberg.de
Poliklinik für Zahnerhaltungskunde der Mund-, Zahn- und Kieferklinik des
Universitätsklinikums Heidelberg (Kopfklinik)
Zusammenfassung des Vortrags auf dem 11. IZZ-presseforum am 24. Juni 2005 in
Heidelberg
11. IZZ-presseforum, 24. Juni 2005, Heidelberg
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Bei Zahnverlusten in Folge kariöser Zerstörung, Erkrankungen des
Zahnhalteapparates oder Unfällen ist auch bei Menschen mit Behinderungen
eine zahnärztlich-prothetische Behandlung mit Zahnersatz erforderlich. Der
Zahnersatz dient zum einen der funktionellen Rehabilitation (z. B. Kauen,
Schlucken, Sprechen) zum anderen auch der Wiederherstellung eines
ästhetischen Erscheinungsbildes und damit der sozialen Integration der
Betroffenen.
Prinzipiell ist zwischen festsitzendem und herausnehmbarem Zahnersatz zu
unterscheiden. Kronen und Brücken werden als festsitzender Zahnersatz
bezeichnet. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie fest in der Mundhöhle,
auf Zähnen oder Zahnimplantaten verankert sind. Dagegen kann herausnehmbarer
Zahnersatz, dazu gehören alle Formen von Teil- und Totalprothesen, vom
Patienten aus dem Mund genommen werden (beispielsweise zur Mundhygiene).
Während Totalprothesen nur auf der Mundschleimhaut gelagert sind, werden
Teilprothesen über verschiedene Verankerungselemente, wie Klammern,
Doppelkronen oder Geschiebe an gesunden Restzähnen abgestützt und
stabilisiert. Das Spektrum dieser konventionellen prothetischen
Therapiemittel wird durch neuere Entwicklungen, wie vollkeramischer
Zahnersatz für höchste ästhetische Ansprüche, minimalinvasive und
zahnsubstanzschonende Verfahren der Adhäsivprothetik (z. B. Klebebrücken)
sowie implantatgestützte Zahnersatzkonstruktionen erweitert.
Grundsätzlich sollte sich das Ergebnis einer prothetischen Versorgung von
Patienten mit Behinderungen nicht von dem eines Patienten ohne Behinderung
unterscheiden. Allerdings müssen bei Personen mit Behinderungen die
individuellen Besonderheiten und Einschränkungen bei der Planung und
Ausführung von Zahnersatz besonders berücksichtigt werden. Wesentliche
Punkte dabei sind die Kooperationsfähigkeit des Patienten während der
zahnärztlichen Behandlung, seine Fähigkeit zur Mundhygiene und Handhabung
des Zahnersatzes sowie die orale neuromuskuläre Koordinationsfähigkeit. Das
Vorliegen von Defiziten in diesen Bereichen kann zu einer Einschränkung der
prothetischen Therapiemittel (beispielsweise bei den aufwändigen und
techniksensitiven Verfahren der Adhäsivprothetik) führen. Dies gilt
insbesondere für Patienten mit stark eingeschränkter Kooperationsfähigkeit,
die auch nach einer vertrauensbildenden Adaptionsphase nur in
Allgemeinanästhesie (Intubationsnarkose) behandelbar sind.
Fehlen die intellektuellen oder manuell-motorischen Voraussetzungen zur
Durchführung geeigneter Mund- oder Prothesenhygienemaßnahmen, ist vor einer
Versorgung mit Zahnersatz zu klären, inwieweit Angehörige oder
Pflegepersonal diese Defizite kompensieren können. Neuromuskuläre
Koordinationsstörungen (z. B. Parkinson-Syndrom oder Epilepsie) erschweren
oder verhindern die muskuläre Stabilisierung und die Adaptation von
herausnehmbarem Zahnersatz.
Im Allgemeinen muss bei Menschen mit Behinderungen, wie auch bei sehr alten
Patienten, davon ausgegangen werden, dass sie nur schwer in der Lage sind,
sich an herausnehmbaren Zahnersatz zu gewöhnen. Wird die Anfertigung von
Zahnersatz notwendig, ist deshalb zu beachten, dass ein festsitzender
Zahnersatz bzw. ein stabil verankerter herausnehmbarer Zahnersatz einer
lediglich auf der Mundschleimhaut gelagerten Totalprothese vorzuziehen ist.
Bei herausnehmbarem Zahnersatz sollte auf komplizierte, reparaturanfällige
Verankerungselemente verzichtet werden. Es sind einfach zu handhabende und
zu reinigende Lösungen anzustreben.
Abhängig vom Grad der Kooperationsfähigkeit erfordern prothetische Maßnahmen
bei Menschen mit Behinderungen einen erhöhten personellen und zeitlichen
Aufwand. Unter Berücksichtigung der oben genannten Besonderheiten und
Einschränkungen kann festgestellt werden, dass bei diesen Patienten
möglichst frühzeitig zahnmedizinisch-präventive Maßnahmen (z. B.
professionelle Zahnreinigung, Flouridierung etc.) zur Zahnerhaltung
unverzichtbar sind. Auch nach einer prothetischen Behandlung müssen
regelmäßige Nachsorge und Prophylaxemaßnahmen zur langfristigen Erhaltung
der Therapieerfolge sichergestellt werden. |
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