11. IZZ-presseforum, 24. Juni 2005, Heidelberg
<<Professor Dr. Andreas Schulte, Oberarzt
der Poliklinik für Zahnerhaltungskunde
MZK-Klinik, Heidelberg: Präventive und zahnerhaltende Maßnahmen bei
Menschen mit Behinderungen>>
andreas_schulte@med.uni-heidelberg.de
Poliklinik für Zahnerhaltungskunde der Mund-, Zahn- und Kieferklinik des
Universitätsklinikums Heidelberg (Kopfklinik)
Zusammenfassung des Vortrags auf dem 11. IZZ-presseforum am 24. Juni 2005 in
Heidelberg
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Für die Entstehung von Zahnkaries müssen vier Faktoren zusammenkommen. In
der Mundhöhle eines Individuums müssen Zähne vorhanden sein, auf denen sich
kariogene Keime anheften können. Außerdem muss dieses Individuum
niedermolekulare Kohlenhydrate (in erster Linie Haushaltszucker, aber auch
Traubenzucker, Fruchtzucker oder Milchzucker) fast täglich mit einer
gewissen Mindestfrequenz zu sich nehmen. Die kariogenen Bakterien
verstoffwechseln die Kohlenhydrate unter Bildung von Plaque und organischen
Säuren, die eine Demineralisation der Zahnhartsubstanzen bewirken. Große
Plaquemengen auf den Zähnen begünstigen die Aktivität und die Vermehrung von
kariogenen Bakterien und erschweren den Zutritt von Speichel mit seinen
Schutzmechanismen zur Zahnoberfläche. Als vierter Faktor wird die Zeit
angesehen, weil Karies nicht innerhalb von Minuten oder Stunden entstehen
kann. Vielmehr werden für diesen Prozess je nach individuellen
Voraussetzungen Tage, Wochen oder Monate benötigt.
Aus diesen biologisch-biochemischen Vorgängen wird ersichtlich, wie wichtig
es ist, durch tägliche Mundhygiene die neu entstandene Plaque zu entfernen.
Außerdem haben zahlreiche Studien die Wirksamkeit von Fluoriden bei der
Prävention von Karies bewiesen. Gerade für Menschen mit Behinderungen ist
eine optimale Fluoridversorgung sehr wichtig. Dazu gehören unter anderem die
Zubereitung von Speisen mit fluoridiertem Jodsalz, der Gebrauch von
fluoridhaltigen Zahnpasten und ggfs. die Anwendung von Gelees mit hohem
Fluoridgehalt.
Aus zahnmedizinischer Sicht wird der Schweregrad einer Behinderung, unter
der ein Mensch leidet, durch die Beeinträchtigung der Fähigkeit mitbestimmt,
eine angemessene Mundhygiene betreiben zu können. Obwohl nicht jede
Behinderung zwangsläufig mit der reduzierten Fähigkeit zu einer
ausreichenden Mundhygiene einhergeht, trifft dies in unterschiedlichem
Ausmaß auf viele Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Behinderung zu. Deshalb sind kariespräventive Maßnahmen bei Menschen mit
Behinderungen genauso wie Maßnahmen zur Gingivitisprophylaxe besonders
wichtig.
Art und Häufigkeit präventiver Maßnahmen werden unter anderem durch die
Kooperationsfähigkeit eines Menschen mit einer Behinderung bestimmt. Das
gleiche gilt auch in den Fällen, in denen zahnärztliche Therapie, z.B. in
Form von Füllungen oder anderen restaurativen Maßnahmen, durchgeführt werden
muss.
In der wissenschaftlichen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde „Grundsätze zur zahnärztlichen Behandlung
von Personen mit Behinderungen“ wird darauf hingewiesen, dass zahnärztliche
Maßnahmen bei Personen mit Behinderungen im Grundsatz genauso erfolgen
sollen wie bei Personen ohne Behinderungen. Dies bedeutet unter anderem,
dass zur Versorgung kleiner kariöser Defekte auch bei Personen mit
Behinderungen die Möglichkeiten der minimalinvasiven Füllungstherapie
genutzt werden sollten. Darüber hinaus sind direkte restaurative Maßnahmen
nicht nur auf Grund von Karies, sondern auch bei Vorliegen von traumatisch
bedingten Zahndefekten indiziert. Letztere werden bei behinderten Personen
vor allem durch Stürze verursacht, die dann vermehrt auftreten können, wenn
neben der eigentlichen Erkrankung Anfallsleiden oder Koordinationsstörungen
des Bewegungsablaufs bestehen.
Auch bei der Durchführung von direkten Restaurationen ist ein Mindestmaß an
Kooperationsfähigkeit notwendig. Deshalb wird aus zahnmedizinischer Sicht
der Schweregrad einer Behinderung, unter der ein Mensch leidet, auch dadurch
mitbestimmt, ob und in welchem Ausmaß eine zahnärztliche Behandlung im
Wachzustand möglich ist. In schweren Fällen kann es notwendig sein, eine
zahnärztliche Behandlung in Intubationsnarkose durchzuführen.
Eine besondere Herausforderung für die Zahnärzte stellt die Durchführung von
Wurzelkanalbehandlungen vor allem bei Schwerstbehinderten dar. Bei dieser
Behandlung muss sich der Patient sehr viele Minuten lang ruhig verhalten und
es muss die Anfertigung mehrerer Röntgenbilder möglich sein. Der große
Bedarf an Behandlungszeit und die Notwendigkeit zur Anfertigung von
Röntgenbildern stellen häufig limitierende Faktoren für diese spezielle
Therapie bei der zahnärztlichen Behandlung in Intubationsnarkose dar. Dies
ist einer der Gründe, warum bei Personen mit Behinderungen - vor allem aber
bei Schwerstbehinderten - mehr Zähne extrahiert werden müssen, als in der
Normalbevölkerung. |
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