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11. IZZ-presseforum, 24. Juni 2005, Heidelberg
<<Professor Dr. Andreas Schulte, Oberarzt der Poliklinik für Zahnerhaltungskunde
MZK-Klinik, Heidelberg: Präventive und zahnerhaltende Maßnahmen bei Menschen mit Behinderungen>>
andreas_schulte@med.uni-heidelberg.de
Poliklinik für Zahnerhaltungskunde der Mund-, Zahn- und Kieferklinik des Universitätsklinikums Heidelberg (Kopfklinik)
Zusammenfassung des Vortrags auf dem 11. IZZ-presseforum am 24. Juni 2005 in Heidelberg

Für die Entstehung von Zahnkaries müssen vier Faktoren zusammenkommen. In der Mundhöhle eines Individuums müssen Zähne vorhanden sein, auf denen sich kariogene Keime anheften können. Außerdem muss dieses Individuum niedermolekulare Kohlenhydrate (in erster Linie Haushaltszucker, aber auch Traubenzucker, Fruchtzucker oder Milchzucker) fast täglich mit einer gewissen Mindestfrequenz zu sich nehmen. Die kariogenen Bakterien verstoffwechseln die Kohlenhydrate unter Bildung von Plaque und organischen Säuren, die eine Demineralisation der Zahnhartsubstanzen bewirken. Große Plaquemengen auf den Zähnen begünstigen die Aktivität und die Vermehrung von kariogenen Bakterien und erschweren den Zutritt von Speichel mit seinen Schutzmechanismen zur Zahnoberfläche. Als vierter Faktor wird die Zeit angesehen, weil Karies nicht innerhalb von Minuten oder Stunden entstehen kann. Vielmehr werden für diesen Prozess je nach individuellen Voraussetzungen Tage, Wochen oder Monate benötigt.

Aus diesen biologisch-biochemischen Vorgängen wird ersichtlich, wie wichtig es ist, durch tägliche Mundhygiene die neu entstandene Plaque zu entfernen. Außerdem haben zahlreiche Studien die Wirksamkeit von Fluoriden bei der Prävention von Karies bewiesen. Gerade für Menschen mit Behinderungen ist eine optimale Fluoridversorgung sehr wichtig. Dazu gehören unter anderem die Zubereitung von Speisen mit fluoridiertem Jodsalz, der Gebrauch von fluoridhaltigen Zahnpasten und ggfs. die Anwendung von Gelees mit hohem Fluoridgehalt.

Aus zahnmedizinischer Sicht wird der Schweregrad einer Behinderung, unter der ein Mensch leidet, durch die Beeinträchtigung der Fähigkeit mitbestimmt, eine angemessene Mundhygiene betreiben zu können. Obwohl nicht jede Behinderung zwangsläufig mit der reduzierten Fähigkeit zu einer ausreichenden Mundhygiene einhergeht, trifft dies in unterschiedlichem Ausmaß auf viele Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung zu. Deshalb sind kariespräventive Maßnahmen bei Menschen mit Behinderungen genauso wie Maßnahmen zur Gingivitisprophylaxe besonders wichtig.

Art und Häufigkeit präventiver Maßnahmen werden unter anderem durch die Kooperationsfähigkeit eines Menschen mit einer Behinderung bestimmt. Das gleiche gilt auch in den Fällen, in denen zahnärztliche Therapie, z.B. in Form von Füllungen oder anderen restaurativen Maßnahmen, durchgeführt werden muss.

In der wissenschaftlichen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde „Grundsätze zur zahnärztlichen Behandlung von Personen mit Behinderungen“ wird darauf hingewiesen, dass zahnärztliche Maßnahmen bei Personen mit Behinderungen im Grundsatz genauso erfolgen sollen wie bei Personen ohne Behinderungen. Dies bedeutet unter anderem, dass zur Versorgung kleiner kariöser Defekte auch bei Personen mit Behinderungen die Möglichkeiten der minimalinvasiven Füllungstherapie genutzt werden sollten. Darüber hinaus sind direkte restaurative Maßnahmen nicht nur auf Grund von Karies, sondern auch bei Vorliegen von traumatisch bedingten Zahndefekten indiziert. Letztere werden bei behinderten Personen vor allem durch Stürze verursacht, die dann vermehrt auftreten können, wenn neben der eigentlichen Erkrankung Anfallsleiden oder Koordinationsstörungen des Bewegungsablaufs bestehen.

Auch bei der Durchführung von direkten Restaurationen ist ein Mindestmaß an Kooperationsfähigkeit notwendig. Deshalb wird aus zahnmedizinischer Sicht der Schweregrad einer Behinderung, unter der ein Mensch leidet, auch dadurch mitbestimmt, ob und in welchem Ausmaß eine zahnärztliche Behandlung im Wachzustand möglich ist. In schweren Fällen kann es notwendig sein, eine zahnärztliche Behandlung in Intubationsnarkose durchzuführen.

Eine besondere Herausforderung für die Zahnärzte stellt die Durchführung von Wurzelkanalbehandlungen vor allem bei Schwerstbehinderten dar. Bei dieser Behandlung muss sich der Patient sehr viele Minuten lang ruhig verhalten und es muss die Anfertigung mehrerer Röntgenbilder möglich sein. Der große Bedarf an Behandlungszeit und die Notwendigkeit zur Anfertigung von Röntgenbildern stellen häufig limitierende Faktoren für diese spezielle Therapie bei der zahnärztlichen Behandlung in Intubationsnarkose dar. Dies ist einer der Gründe, warum bei Personen mit Behinderungen - vor allem aber bei Schwerstbehinderten - mehr Zähne extrahiert werden müssen, als in der Normalbevölkerung.

 


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Stand: SEPTEMBER 2010