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11. IZZ-presseforum, 24. Juni 2005, Heidelberg

<<Dr. Udo Lenke, Oberarzt Vorsitzender IZZ und Präsident LZK-BW: Warum ist die zahnmedizinische Versorgung von Menschen mit Behinderungen eine gesamtgesellschatliche Aufgabe? Initiativen und Standpunkte der Landesärztekammer BW>>
udo.lenke@t-online.de
Poliklinik für Zahnerhaltungskunde der Mund-, Zahn- und Kieferklinik des Universitätsklinikums Heidelberg (Kopfklinik)
Zusammenfassung des Vortrags auf dem 11. IZZ-presseforum am 24. Juni 2005 in Heidelberg

Als Vorsitzender des IZZ-Verwaltungsrates begrüße ich hier in der Poliklinik für Zahnerhaltungskunde des Universitätsklinikums Heidelberg sehr herzlich alle Journalistinnen und Journalisten von der Tagespresse, den Fachzeitschriften sowie aus den Agenturen zum 11. Presseforum des Informationszentrums Zahngesundheit.

Ich freue mich über Ihr Interesse an den heute anstehenden Referaten und Diskussionen zu einem bisher doch eher am Rande behandelten Themenkomplex, - der zahnmedizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderungen.

Im Focus meiner Ausführungen stehen dabei folgende drei Fragen, auf die ich näher eingehen möchte:

• Warum ist die zahnmedizinische Versorgung von Menschen mit Behinderungen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe?

• Wie ist der Status Quo der zahnmedizinischen Betreuung und Behandlung behinderter Menschen zu beurteilen? Welche Probleme bestehen hier aus Sicht der Zahnärzte?

• Welche Möglichkeiten der konkreten Hilfe bietet die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg für Menschen mit Behinderungen an? Was wurde bisher erreicht und wo besteht Verbesserungsbedarf?

Meine Damen und Herren, ich darf mit einem kurzen Zitat beginnen:

„der Mensch mit Behinderung ist ein personales Subjekt mit allen Rechten einer Person. Darum muss ihm die Teilnahme am Leben der Gesellschaft in allen Bereichen und auf allen mit seinen Fähigkeiten erreichbaren Stufen ermöglicht werden. Der behinderte Mensch ist einer von uns und teilt voll und ganz unsere Menschennatur.“

Aus diesen Worten von Papst Johannes Paul II. kann man zwei Gedanken ableiten. Einerseits haben behinderte Menschen trotz ihrer mentalen oder physischen Beeinträchtigungen im Vergleich zur übrigen Bevölkerung ebenso einen legitimen Anspruch darauf, ein gleichberechtigtes Leben führen zu können.

Andererseits ist eine nach christlichen und ethischen Wertmaßstäben orientierte und aufgeklärte demokratische Gesellschaft dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen als gleichberechtigte Individuen und Teil der Gesellschaft zu akzeptieren.

Dabei geht es neben angemessener medizinischer Versorgung und Therapie vor allem darum, Strukturen im gesellschaftlichen Alltag zu schaffen, die behinderte Menschen nicht ausgrenzen und isolieren, sondern ihrer besonderen Lebens- und Arbeitsweise gerecht werden.


Meine Damen und Herren,

in Deutschland leben laut Angaben des Statistischen Bundesamtes mit Stand von 2001 rund 6,7 Millionen schwer behinderte Menschen, in Baden-Württemberg sind es im Jahre 2003 rund 691-tausend Schwerbehinderte. Dies macht uns die große Dimension der Problematik bewusst. Die absolute Anzahl behinderter Menschen ist aber um einiges höher, da in der Statistik laut SGB IX § 2 nur diejenigen behinderten Menschen erfasst werden, bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und die einen Schwerbehindertenausweis beantragt haben. Zudem gibt es keine „Meldepflicht“ für Menschen mit Behinderungen.

Wie aber wird der Begriff „Behinderung“ definiert?

De jure betrachtet steht im SGB IX §2 Absatz 1: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt sind….“

Die Weltgesundheitsorganisation hat den Behinderungsbegriff 2001 erweitert. Neben den bisherigen Kategorien „Grade der Schädigung“ und „Beeinträchtigung der Aktivität behinderter Menschen“ wird zusätzlich differenziert in die Kategorie „Beeinträchtigung der Partizipation“, d.h. die Problematik bezüglich der Teilnahme behinderter Menschen in einem Lebensbereich sowie in die weitere Kategorie „Umweltfaktoren“, das sind diejenigen Faktoren, die sich auf die physikalische, soziale und einstellungsorientierte Umwelt beziehen.

Auch der saarländische Erziehungswissenschaftler Dr. Alfred Sander erweitert die Semantik des Begriffs „Behinderung“ um die gesellschaftliche Komponente. Demzufolge liege eine Behinderung vor, „…wenn ein Mensch mit einer Schädigung oder Leistungsminderung ungenügend in sein vielschichtiges Mensch-Umfeld-System integriert ist und das gesellschaftliche Umfeld unfähig ist, den betreffenden zu integrieren.“

Die genannten Definitionen verdeutlichen die enge Korrelation und Wechselbeziehung zwischen
behinderten Menschen als gleichberechtigte Individuen im gesamtgesellschaftlichen System. Gerade weil Politiker, Betreuer, Pflegepersonal, Ärzte, die eigene Familie oder das gesamte Umfeld von Freunden und Bekannten behinderter Menschen Verantwortung und Verpflichtung zur Hilfe des jeweils Behinderten übernehmen, ist damit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe abzuleiten, die alle Beteiligten vor große Herausforderungen stellt.

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Dieser verfassungs-rechtliche Anspruch, der erst 1994 vom Grundgesetz in Artikel 3 Absatz 3 festgelegt wurde oder beispielsweise auch das Behindertengleichstellungsgesetz dienen dem Ziel, Selbstbestimmung und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern und sie ohne zwingende Gründe, Stichwort Benachteiligungs-verbot, anders zu behandeln als Nichtbehinderte.

In diesem gesetzlichen Kontext betrachtet, steht die Landeszahnärztekammer selbst ebenso in gesellschaftlicher Verantwortung, weil sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts durch das baden-württembergische Heilberufekammer-Gesetz rechtlich dazu verpflichtet ist, neben berufsständischen Interessen insbesondere auch Allgemeinwohlbelange, das heißt die zahnmedizinisch-gesundheitliche Versorgung der gesamten Bevölkerung, zu berücksichtigen.

Für die Zahnärzte selbst stellt die zahnmedizinische Behandlung körperlich und geistig behinderter Patienten eine besondere Herausforderung in zweierlei Hinsicht:

• Zum einen zählen behinderte Patienten zur stark kariesgefährdeten Risikogruppe. Sie haben im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung rund doppelt so viele an Karies erkrankte Zähne und Erkrankungen des Zahnfleisches sowie einen deutlich schlechteren Sanierungszustand der Zähne.

• Andererseits ist ihre zahnmedizinische Behandlung stark abhängig vom Schweregrad und von der Art der Krankheit bzw. Behinderung. Deshalb besteht laut wissenschaftlichen Studien die Notwendigkeit, dass 40 von 100 zahnmedizinischen Behandlungen unter Intubationsnarkose bzw. Sedidation durchgeführt werden müssen. Ebenso ist die prothetische Versorgung, insbesondere bei Epilepsie oder bei Spastiken, in vielen Fällen kaum oder gar nicht möglich.

Diese Fakten weisen darauf hin, dass die zahnmedizinsche Behandlung bei behinderten Menschen nicht nur umfangreicher, sondern auch insgesamt viel schwieriger ist im Vergleich zum Durchschnittspatient und dass insbesondere die Notwendigkeit interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Zahnärzten besteht.

Die eingangs formulierte zweite Frage meiner Ausführungen zielt auf die Analyse des Status Quo der zahnmedizinischen Betreuung und Behandlung behinderter Menschen. Welche Probleme und Defizite bestehen hier aus Sicht der Zahnärzte?

• Probleme, mit denen die Patienten selbst konfrontiert sind, ergeben sich bei geistig behinderten Patienten z.B. aus der mangelnden Einsicht zu einer notwendigen zahnärztlichen Behandlung bzw. Prophylaxe. Oft bestehen aber auch übersteigerte Angstzustände. Bei körperlich behinderten Patienten überwiegen eingeschränkte motorische Fähigkeiten.

Dies sind die drei wesentlichsten Ursachen für eine ungenügende Compliance. Die Folge, zahnärztliche Dienste werden nur selten in Anspruch genommen. Daraus resultiert, dass der Zahnarzt erst aufgesucht wird, wenn Beschwerden auftreten.

• Ein weiteres Problem ist die Tatsache, dass nicht alle Zahnarztpraxen im Land ganz oder teilweise behindertengerecht ausgestattet sind.

Von den rund 6.800 niedergelassenen Zahnärzten in Baden-Württemberg (Stand: 2005) hatten nach einer ersten Kammerumfrage im Jahr 2002 rund ein Fünftel, d.h. rund 1200 aller im Land niedergelassenen Zahnärzte eine teilweise oder ganz behindertengerecht ausgestattete Praxis.

Diese Zahl dürfte sich aber erfreulicherweise stark erhöht haben, denn die Teilauswertung der aktuellen laufenden Kammerumfrage ergab allein für die württembergischen Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen, dass dort bereits 970 Zahnärztinnen und Zahnärzte ihre Praxen teilweise oder ganz behindertengerecht ausgestattet haben. Dazu gehört beispielsweise, dass die Praxen rollstuhlgerecht gebaut werden, einen Behindertenparkplatz sowie eine Behindertentoilette aufweisen und auch die zahnmedizinische Behandllung unter Intubationsnarkose durchführbar ist. Für die ausstehenden Bezirkszahnärztekammern im badischen Raum ist ebenfalls mit deutlich gestiegenen Zahlen beim Ausbau behindertengerechter Praxen zu rechnen.

• Das dritte Problem stellt die im Umgang mit behinderten Patienten teilweise noch unzureichende Ausbildung während des zahnmedizinischen Studiums bzw. in der postgradualen Fortbildung dar, die dazu führt, dass ein Teil der Zahnärzte nicht gebührend auf die besonders schwierige medizinische Behandlung sowie den Umgang mit behinderten Patienten vorbereitet wird.

Auch in diesem Bereich ist derzeit der erfreuliche Trend festzustellen, dass immer mehr Universitäten der Zahn- Mund- und Kieferheilkunde in Baden-Württemberg diesbezügliche Reformmaßnahmen eingeleitet haben. Studiengänge werden in zunehmendem Maße umgestellt, um den Studenten in Seminaren, Kursen und Workshops spezielle Fähigkeiten zur besonderen zahnmedizinischen Behandlung und den einfühlsamen Umgang mit behinderten Patienten gezielt zu vermitteln.

• Ein ebenfalls wichtiger und problematischer Aspekt ergibt sich aus dem Stichwort „fächerübergreifende Kooperation“

Die Kooperation zwischen Medizinern, Zahnmedizinern, Betreuern bzw. sozialen und karitativen Einrichtungen und Behörden ist notwendig, gestaltet sich aber schwierig.

Im Vorfeld der zahnmedizinischen Behandlung müssen, insbesondere bei Mehrfachbehinderungen, intensive Absprachen mit den anderen beteiligten Disziplinen der Medizin wie z.B. den Anästhesisten koordiniert werden.

Ebenso wichtig ist die Zusammenarbeit mit dem gesamten Praxisteam, aber auch mit den Betreuern aus den Behinderten- und Pflege-einrichtungen, die eine große Verantwortung für Prophylaxe und eine regelmäßige und adäquate Zahnpflege übernehmen. Kritisch sei erwähnt, dass nicht alle verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Einrichtungen in Sachen Prophylaxe genügend geschult sind.

• Nicht unerwähnt lassen möchte ich die Problematik, die aus den aktuellen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen resultiert

Um eine möglichst gute orale Mundgesundheit bei Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, immer vor dem Hintergrund der erwähnten motorischen und mentalen Schwierigkeiten betrachtet, nimmt die ausreichende Prophylaxe einen besonders hohen Stellenwert ein.

Deshalb braucht nach unseren Erfahrungen ein stark behinderter Patient mindestens vier Termine für eine professionelle Zahnreinigung pro Jahr. Doch es gibt es Schwierigkeiten, dass die Krankenkassen diese wichtigen Vorbeugemaßnahmen übernehmen.

Nachgewiesen ist, dass die Häufigkeit der Zahnsteinentfernungen bei Patienten mit Behinderungen seit der Beschränkung der Anrechenbarkeit durch die BEMA-Novellierung 2004 erheblich abgenommen hat. Viele Behinderte sind nicht in der Lage, weitere notwendige basisprophylaktische Maßnahmen im Jahr privat zu finanzieren, weil sie auch in anderen Bereichen erhebliche Zuzahlungen leisten müssen, wie z.B. durch die Einschränkungen beim Krankentransport oder bei der Übernahme rezeptfreier Medikamente.

Neue Richtlinien zur Parodontal- bzw. Zahnersatz-Behandlung setzen die Mitwirkung des Patienten voraus. Da dies für viele behinderte Patienten nicht möglich ist, ist dies nach den neuen Richtlinien unwirtschaftlich und zu unterlassen. Zahnärzte setzen sich hier, falls sie doch eine Behandlung für notwendig erachten, dem Risiko von Regressforderungen seitens der Krankenkassen aus.

Für viele behinderte Patienten ist herausnehmbarer Zahnersatz kontraindiziert, das heißt beispielsweise, er ist für Epilepsiekranke mit Anfällen ungeeignet. Deshalb wäre ein implantatgetragener festsitzender Zahnersatz die beste Lösung. Doch dafür reicht die Gewährleistung des bisherigen doppelten Festzuschusses nicht aus.

Die genannten Beispiele machen deutlich, dass sowohl für Patienten als auch für Zahnärzte die derzeit gegebenen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen, gekennzeichnet durch ein budgetiertes GKV-System und Kostendeckelung, alles andere als erfreulich sind.

Die Unterschiede zwischen gesetzlich festgelegtem Anspruch einerseits und real existierender Wirklichkeit andererseits treten damit offen zu Tage und beschreiben eine Situation, die auf Dauer nicht tragbar ist.

Meine Damen und Herren,

ich komme zum dritten Aspekt meiner eingangs erwähnten Fragestellungen: Welche Möglichkeiten der konkreten Hilfe bietet die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg für Menschen mit Behinderungen an? Was wurde bisher erreicht und wo besteht Verbesserungsbedarf?

Die Anzahl behinderter Menschen in unserer Gesellschaft wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Auch die demographische Alterspyramide Behinderter wird sich der, der Gesamtbevölkerung angleichen. Der Trend geht dahin, dass immer mehr und immer ältere Menschen mit Behinderungen in Zukunft die Zahnarztpraxen bundes- und länderweit aufsuchen werden.

Bereits seit 1984 werden von der Landesarbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit Baden-Württemberg e.V., getragen von der Kammer, der KZV Baden-Württemberg sowie den Krankenkassen im Land, neben Erziehern und Lehrern in Kindergärten, Grund-, Haupt- und Sonderschulen in speziellem Maße auch Pfleger und Betreuer in Behinderteneinrichtungen ausgebildet.

Laut gesetzlicher Rahmenvereinbarung nach SGB V § 21 erfolgt die eintägige und kostenlose Ausbildung, die von fortgebildeten Dental-hygienikerinnen durchgeführt wird, in zahnmedizinischen Prophylaxe-Seminaren in den Behinderteneinrichtungen vor Ort.
Mit dieser landesweiten Maßnahme konnten bis Dezember 2004 rund 1.480 Pfleger und Betreuer in Behinderteneinrichtungen ausgebildet werden.

Seit dem Jahr 2001 bereits widmet sich die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg mit der Bestellung eines Referenten für Behindertenzahnheilkunde sowie mit einem neugegründeten Arbeitskreis für Alterszahnheilkunde und Behindertenbehandlung diesem wichtigen Thema in besonderem Maße.

Das vom Arbeitskreis im Auftrag des Kammervorstandes erarbeitete Konzept zur „Behindertenbehandlung“ beinhaltet drei Schwerpunkte:

• Zum einen den Ausbau der Zusammenarbeit mit den Dachverbänden der Trägerorganisationen von Einrichtungen der Behindertenhilfe

Das Problem hierbei war und ist, dass die dort verantwortlich Tätigen dem Thema „Zahngesundheit und Prophylaxe“ bisher nur einen relativ geringen Stellenwert eingeräumt haben, nicht zuletzt deshalb, weil auf Grund zunehmender Sparzwänge andere Themen in der Behindertenhilfe höhere Priorität besitzen.

• Einen zweiten Schwerpunkt des Arbeitskreises Alters- und Behindertenzahnheilkunde stellen z.B. Gespräche mit den Verantwortlichen der Krankenkassen sowie mit dem Sozialministerium dar. Forderungen zwecks Aufhebung der altersbezogenen Abrechnungsgrenzen für Behinderte bei der Individualpropylaxe bzw. einer Erhöhung der Finanzierungshilfen für die wichtige Individualprophylaxe wurden mit Verweis auf die angespannte Finanz- und Haushaltslage des Landes negativ beantwortet.

• Einen dritten Schwerpunkt der Kammerinitiativen für behinderte Menschen bildet das in Stuttgart gestartetete und seit Herbst 2004 landesweit umgesetzte Schulungsprojekt für Betreuungszahnärzte und deren zahnmedizinische Mitarbeiterinnen.

Das Projekt, das sich mit speziellen Aspekten der Prophylaxe bei Senioren und Behinderten beschäftigt, hat in den bereits 11 gutbesuchten regionalen Fortbildungsveranstaltungen im ganzen Land die Zahnärzteschaft zu diesem Thema weiter sensibilisiert. Hintergrund der ganzen Aktion ist auch die Hoffnung, dass durch die mehr als 1200 Betreuungszahnärzte im Land, die ihr Wissen an das Pflegepersonal in den Alten- und Behinderteneinrichtungen in Kursen weitergeben, ein Multiplikatoreffekt entsteht. Dieser Multiplikatoreffekt soll das Bewusstsein für die orale Mundgesundheit bei Betreuern und Patienten gleichermaßen weiter stärken. Ziel dabei ist es, Prophylaxe als Grundvoraussetzung für eine Zahnsubstanzschonende Zahnheilkunde zur Selbstverständlichkeit werden zu lassen.

Auch kleinere aber nützliche Hilfen praktischer Art werden von der Landeszahnärztekammer immer wieder für Behinderte angeboten. Zum Beispiel das ständig aktualisierte „Handbuch der Mundhygiene“, das sich als Ratgeber für das Pflegepersonal als sehr nützlich erweist.

Mit dem im Internet abrufbaren „Praxisführer für ältere und behinderte Menschen“ gibt die Zahnärzteschaft dieser Zielgruppe anhand einer Praxissuche aktuelle Informationen über Anzahl, Standorte und Ausstattung behindertengerechter Zahnarztpraxen in ganz Baden-Württemberg.

Meine Damen und Herren,
am Schluss meiner Ausführungen sei mir wie zu Beginn ein Zitat erlaubt. Der Weihbischof Dr. Franz Dietl sagte einmal: „Menschen mit Behinderung sind unentbehrlich, weil sie mit letzter Deutlichkeit zur Besinnung auf letzte Grundwerte des Geschöpfseins rufen. Sie sind Zeichen der Zeit und die leicht überhörbare Stimme Gottes in lebendiger Menschengestalt.“

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, haben wir mit dem IZZ-presseforum und den heute anstehenden Themen die „Zeichen der Zeit“ erkannt.

Deshalb wünsche Ihnen in den nächsten Stunden spannende Vorträge, neue Erkenntnisse sowie interessante Diskussionen zu einem Thema, dass leider Gottes bis heute doch nur „stiefmütterlich“ behandelt wurde.

Vielen Dank für Ihr aufmerksames Zuhören!


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   Stand: FEBRUAR 2012

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