11. IZZ-presseforum, 24. Juni 2005, Heidelberg
<<Dr. Udo Lenke, Oberarzt Vorsitzender IZZ
und Präsident LZK-BW: Warum ist die zahnmedizinische Versorgung von
Menschen mit Behinderungen eine gesamtgesellschatliche Aufgabe? –
Initiativen und Standpunkte der Landesärztekammer BW>>
udo.lenke@t-online.de
Poliklinik für Zahnerhaltungskunde der Mund-, Zahn- und Kieferklinik des
Universitätsklinikums Heidelberg (Kopfklinik)
Zusammenfassung des Vortrags auf dem 11. IZZ-presseforum am 24. Juni 2005 in
Heidelberg
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Als Vorsitzender des IZZ-Verwaltungsrates begrüße ich hier in der Poliklinik
für Zahnerhaltungskunde des Universitätsklinikums Heidelberg sehr herzlich
alle Journalistinnen und Journalisten von der Tagespresse, den
Fachzeitschriften sowie aus den Agenturen zum 11. Presseforum des
Informationszentrums Zahngesundheit.
Ich freue mich über Ihr Interesse an den heute anstehenden Referaten und
Diskussionen zu einem bisher doch eher am Rande behandelten Themenkomplex, -
der zahnmedizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderungen.
Im Focus meiner Ausführungen stehen dabei folgende drei Fragen, auf die ich
näher eingehen möchte:
• Warum ist die zahnmedizinische Versorgung von Menschen mit Behinderungen
eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe?
• Wie ist der Status Quo der zahnmedizinischen Betreuung und Behandlung
behinderter Menschen zu beurteilen? Welche Probleme bestehen hier aus Sicht
der Zahnärzte?
• Welche Möglichkeiten der konkreten Hilfe bietet die Landeszahnärztekammer
Baden-Württemberg für Menschen mit Behinderungen an? Was wurde bisher
erreicht und wo besteht Verbesserungsbedarf?
Meine Damen und Herren, ich darf mit einem kurzen Zitat beginnen:
„der Mensch mit Behinderung ist ein personales Subjekt mit allen Rechten
einer Person. Darum muss ihm die Teilnahme am Leben der Gesellschaft in
allen Bereichen und auf allen mit seinen Fähigkeiten erreichbaren Stufen
ermöglicht werden. Der behinderte Mensch ist einer von uns und teilt voll
und ganz unsere Menschennatur.“
Aus diesen Worten von Papst Johannes Paul II. kann man zwei Gedanken
ableiten. Einerseits haben behinderte Menschen trotz ihrer mentalen oder
physischen Beeinträchtigungen im Vergleich zur übrigen Bevölkerung ebenso
einen legitimen Anspruch darauf, ein gleichberechtigtes Leben führen zu
können.
Andererseits ist eine nach christlichen und ethischen Wertmaßstäben
orientierte und aufgeklärte demokratische Gesellschaft dazu verpflichtet,
Menschen mit Behinderungen als gleichberechtigte Individuen und Teil der
Gesellschaft zu akzeptieren.
Dabei geht es neben angemessener medizinischer Versorgung und Therapie vor
allem darum, Strukturen im gesellschaftlichen Alltag zu schaffen, die
behinderte Menschen nicht ausgrenzen und isolieren, sondern ihrer besonderen
Lebens- und Arbeitsweise gerecht werden.
Meine Damen und Herren,
in Deutschland leben laut Angaben des Statistischen Bundesamtes mit Stand
von 2001 rund 6,7 Millionen schwer behinderte Menschen, in Baden-Württemberg
sind es im Jahre 2003 rund 691-tausend Schwerbehinderte. Dies macht uns die
große Dimension der Problematik bewusst. Die absolute Anzahl behinderter
Menschen ist aber um einiges höher, da in der Statistik laut SGB IX § 2 nur
diejenigen behinderten Menschen erfasst werden, bei denen ein Grad der
Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und die einen
Schwerbehindertenausweis beantragt haben. Zudem gibt es keine „Meldepflicht“
für Menschen mit Behinderungen.
Wie aber wird der Begriff „Behinderung“ definiert?
De jure betrachtet steht im SGB IX §2 Absatz 1: „Menschen sind behindert,
wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit
mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das
Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in
der Gesellschaft beeinträchtigt sind….“
Die Weltgesundheitsorganisation hat den Behinderungsbegriff 2001 erweitert.
Neben den bisherigen Kategorien „Grade der Schädigung“ und „Beeinträchtigung
der Aktivität behinderter Menschen“ wird zusätzlich differenziert in die
Kategorie „Beeinträchtigung der Partizipation“, d.h. die Problematik
bezüglich der Teilnahme behinderter Menschen in einem Lebensbereich sowie in
die weitere Kategorie „Umweltfaktoren“, das sind diejenigen Faktoren, die
sich auf die physikalische, soziale und einstellungsorientierte Umwelt
beziehen.
Auch der saarländische Erziehungswissenschaftler Dr. Alfred Sander erweitert
die Semantik des Begriffs „Behinderung“ um die gesellschaftliche Komponente.
Demzufolge liege eine Behinderung vor, „…wenn ein Mensch mit einer
Schädigung oder Leistungsminderung ungenügend in sein vielschichtiges
Mensch-Umfeld-System integriert ist und das gesellschaftliche Umfeld unfähig
ist, den betreffenden zu integrieren.“
Die genannten Definitionen verdeutlichen die enge Korrelation und
Wechselbeziehung zwischen
behinderten Menschen als gleichberechtigte Individuen im
gesamtgesellschaftlichen System. Gerade weil Politiker, Betreuer,
Pflegepersonal, Ärzte, die eigene Familie oder das gesamte Umfeld von
Freunden und Bekannten behinderter Menschen Verantwortung und Verpflichtung
zur Hilfe des jeweils Behinderten übernehmen, ist damit eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe abzuleiten, die alle Beteiligten vor große
Herausforderungen stellt.
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Dieser
verfassungs-rechtliche Anspruch, der erst 1994 vom Grundgesetz in Artikel 3
Absatz 3 festgelegt wurde oder beispielsweise auch das
Behindertengleichstellungsgesetz dienen dem Ziel, Selbstbestimmung und
gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
zu fördern und sie ohne zwingende Gründe, Stichwort Benachteiligungs-verbot,
anders zu behandeln als Nichtbehinderte.
In diesem gesetzlichen Kontext betrachtet, steht die Landeszahnärztekammer
selbst ebenso in gesellschaftlicher Verantwortung, weil sie als Körperschaft
des öffentlichen Rechts durch das baden-württembergische
Heilberufekammer-Gesetz rechtlich dazu verpflichtet ist, neben
berufsständischen Interessen insbesondere auch Allgemeinwohlbelange, das
heißt die zahnmedizinisch-gesundheitliche Versorgung der gesamten
Bevölkerung, zu berücksichtigen.
Für die Zahnärzte selbst stellt die zahnmedizinische Behandlung körperlich
und geistig behinderter Patienten eine besondere Herausforderung in
zweierlei Hinsicht:
• Zum einen zählen behinderte Patienten zur stark kariesgefährdeten
Risikogruppe. Sie haben im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung rund doppelt
so viele an Karies erkrankte Zähne und Erkrankungen des Zahnfleisches sowie
einen deutlich schlechteren Sanierungszustand der Zähne.
• Andererseits ist ihre zahnmedizinische Behandlung stark abhängig vom
Schweregrad und von der Art der Krankheit bzw. Behinderung. Deshalb besteht
laut wissenschaftlichen Studien die Notwendigkeit, dass 40 von 100
zahnmedizinischen Behandlungen unter Intubationsnarkose bzw. Sedidation
durchgeführt werden müssen. Ebenso ist die prothetische Versorgung,
insbesondere bei Epilepsie oder bei Spastiken, in vielen Fällen kaum oder
gar nicht möglich.
Diese Fakten weisen darauf hin, dass die zahnmedizinsche Behandlung bei
behinderten Menschen nicht nur umfangreicher, sondern auch insgesamt viel
schwieriger ist im Vergleich zum Durchschnittspatient und dass insbesondere
die Notwendigkeit interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen Ärzten und
Zahnärzten besteht.
Die eingangs formulierte zweite Frage meiner Ausführungen zielt auf die
Analyse des Status Quo der zahnmedizinischen Betreuung und Behandlung
behinderter Menschen. Welche Probleme und Defizite bestehen hier aus Sicht
der Zahnärzte?
• Probleme, mit denen die Patienten selbst konfrontiert sind, ergeben sich
bei geistig behinderten Patienten z.B. aus der mangelnden Einsicht zu einer
notwendigen zahnärztlichen Behandlung bzw. Prophylaxe. Oft bestehen aber
auch übersteigerte Angstzustände. Bei körperlich behinderten Patienten
überwiegen eingeschränkte motorische Fähigkeiten.
Dies sind die drei wesentlichsten Ursachen für eine ungenügende Compliance.
Die Folge, zahnärztliche Dienste werden nur selten in Anspruch genommen.
Daraus resultiert, dass der Zahnarzt erst aufgesucht wird, wenn Beschwerden
auftreten.
• Ein weiteres Problem ist die Tatsache, dass nicht alle Zahnarztpraxen im
Land ganz oder teilweise behindertengerecht ausgestattet sind.
Von den rund 6.800 niedergelassenen Zahnärzten in Baden-Württemberg (Stand:
2005) hatten nach einer ersten Kammerumfrage im Jahr 2002 rund ein Fünftel,
d.h. rund 1200 aller im Land niedergelassenen Zahnärzte eine teilweise oder
ganz behindertengerecht ausgestattete Praxis.
Diese Zahl dürfte sich aber erfreulicherweise stark erhöht haben, denn die
Teilauswertung der aktuellen laufenden Kammerumfrage ergab allein für die
württembergischen Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen, dass dort
bereits 970 Zahnärztinnen und Zahnärzte ihre Praxen teilweise oder ganz
behindertengerecht ausgestattet haben. Dazu gehört beispielsweise, dass die
Praxen rollstuhlgerecht gebaut werden, einen Behindertenparkplatz sowie eine
Behindertentoilette aufweisen und auch die zahnmedizinische Behandllung
unter Intubationsnarkose durchführbar ist. Für die ausstehenden
Bezirkszahnärztekammern im badischen Raum ist ebenfalls mit deutlich
gestiegenen Zahlen beim Ausbau behindertengerechter Praxen zu rechnen.
• Das dritte Problem stellt die im Umgang mit behinderten Patienten
teilweise noch unzureichende Ausbildung während des zahnmedizinischen
Studiums bzw. in der postgradualen Fortbildung dar, die dazu führt, dass ein
Teil der Zahnärzte nicht gebührend auf die besonders schwierige medizinische
Behandlung sowie den Umgang mit behinderten Patienten vorbereitet wird.
Auch in diesem Bereich ist derzeit der erfreuliche Trend festzustellen, dass
immer mehr Universitäten der Zahn- Mund- und Kieferheilkunde in
Baden-Württemberg diesbezügliche Reformmaßnahmen eingeleitet haben.
Studiengänge werden in zunehmendem Maße umgestellt, um den Studenten in
Seminaren, Kursen und Workshops spezielle Fähigkeiten zur besonderen
zahnmedizinischen Behandlung und den einfühlsamen Umgang mit behinderten
Patienten gezielt zu vermitteln.
• Ein ebenfalls wichtiger und problematischer Aspekt ergibt sich aus dem
Stichwort „fächerübergreifende Kooperation“
Die Kooperation zwischen Medizinern, Zahnmedizinern, Betreuern bzw. sozialen
und karitativen Einrichtungen und Behörden ist notwendig, gestaltet sich
aber schwierig.
Im Vorfeld der zahnmedizinischen Behandlung müssen, insbesondere bei
Mehrfachbehinderungen, intensive Absprachen mit den anderen beteiligten
Disziplinen der Medizin wie z.B. den Anästhesisten koordiniert werden.
Ebenso wichtig ist die Zusammenarbeit mit dem gesamten Praxisteam, aber auch
mit den Betreuern aus den Behinderten- und Pflege-einrichtungen, die eine
große Verantwortung für Prophylaxe und eine regelmäßige und adäquate
Zahnpflege übernehmen. Kritisch sei erwähnt, dass nicht alle
verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Einrichtungen in
Sachen Prophylaxe genügend geschult sind.
• Nicht unerwähnt lassen möchte ich die Problematik, die aus den aktuellen
gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen resultiert
Um eine möglichst gute orale Mundgesundheit bei Menschen mit Behinderungen
zu gewährleisten, immer vor dem Hintergrund der erwähnten motorischen und
mentalen Schwierigkeiten betrachtet, nimmt die ausreichende Prophylaxe einen
besonders hohen Stellenwert ein.
Deshalb braucht nach unseren Erfahrungen ein stark behinderter Patient
mindestens vier Termine für eine professionelle Zahnreinigung pro Jahr. Doch
es gibt es Schwierigkeiten, dass die Krankenkassen diese wichtigen
Vorbeugemaßnahmen übernehmen.
Nachgewiesen ist, dass die Häufigkeit der Zahnsteinentfernungen bei
Patienten mit Behinderungen seit der Beschränkung der Anrechenbarkeit durch
die BEMA-Novellierung 2004 erheblich abgenommen hat. Viele Behinderte sind
nicht in der Lage, weitere notwendige basisprophylaktische Maßnahmen im Jahr
privat zu finanzieren, weil sie auch in anderen Bereichen erhebliche
Zuzahlungen leisten müssen, wie z.B. durch die Einschränkungen beim
Krankentransport oder bei der Übernahme rezeptfreier Medikamente.
Neue Richtlinien zur Parodontal- bzw. Zahnersatz-Behandlung setzen die
Mitwirkung des Patienten voraus. Da dies für viele behinderte Patienten
nicht möglich ist, ist dies nach den neuen Richtlinien unwirtschaftlich und
zu unterlassen. Zahnärzte setzen sich hier, falls sie doch eine Behandlung
für notwendig erachten, dem Risiko von Regressforderungen seitens der
Krankenkassen aus.
Für viele behinderte Patienten ist herausnehmbarer Zahnersatz
kontraindiziert, das heißt beispielsweise, er ist für Epilepsiekranke mit
Anfällen ungeeignet. Deshalb wäre ein implantatgetragener festsitzender
Zahnersatz die beste Lösung. Doch dafür reicht die Gewährleistung des
bisherigen doppelten Festzuschusses nicht aus.
Die genannten Beispiele machen deutlich, dass sowohl für Patienten als auch
für Zahnärzte die derzeit gegebenen gesundheitspolitischen
Rahmenbedingungen, gekennzeichnet durch ein budgetiertes GKV-System und
Kostendeckelung, alles andere als erfreulich sind.
Die Unterschiede zwischen gesetzlich festgelegtem Anspruch einerseits und
real existierender Wirklichkeit andererseits treten damit offen zu Tage und
beschreiben eine Situation, die auf Dauer nicht tragbar ist.
Meine Damen und Herren,
ich komme zum dritten Aspekt meiner eingangs erwähnten Fragestellungen:
Welche Möglichkeiten der konkreten Hilfe bietet die Landeszahnärztekammer
Baden-Württemberg für Menschen mit Behinderungen an? Was wurde bisher
erreicht und wo besteht Verbesserungsbedarf?
Die Anzahl behinderter Menschen in unserer Gesellschaft wird in den nächsten
Jahren weiter zunehmen. Auch die demographische Alterspyramide Behinderter
wird sich der, der Gesamtbevölkerung angleichen. Der Trend geht dahin, dass
immer mehr und immer ältere Menschen mit Behinderungen in Zukunft die
Zahnarztpraxen bundes- und länderweit aufsuchen werden.
Bereits seit 1984 werden von der Landesarbeitsgemeinschaft für
Zahngesundheit Baden-Württemberg e.V., getragen von der Kammer, der KZV
Baden-Württemberg sowie den Krankenkassen im Land, neben Erziehern und
Lehrern in Kindergärten, Grund-, Haupt- und Sonderschulen in speziellem Maße
auch Pfleger und Betreuer in Behinderteneinrichtungen ausgebildet.
Laut gesetzlicher Rahmenvereinbarung nach SGB V § 21 erfolgt die eintägige
und kostenlose Ausbildung, die von fortgebildeten Dental-hygienikerinnen
durchgeführt wird, in zahnmedizinischen Prophylaxe-Seminaren in den
Behinderteneinrichtungen vor Ort.
Mit dieser landesweiten Maßnahme konnten bis Dezember 2004 rund 1.480
Pfleger und Betreuer in Behinderteneinrichtungen ausgebildet werden.
Seit dem Jahr 2001 bereits widmet sich die Landeszahnärztekammer
Baden-Württemberg mit der Bestellung eines Referenten für
Behindertenzahnheilkunde sowie mit einem neugegründeten Arbeitskreis für
Alterszahnheilkunde und Behindertenbehandlung diesem wichtigen Thema in
besonderem Maße.
Das vom Arbeitskreis im Auftrag des Kammervorstandes erarbeitete Konzept zur
„Behindertenbehandlung“ beinhaltet drei Schwerpunkte:
• Zum einen den Ausbau der Zusammenarbeit mit den Dachverbänden der
Trägerorganisationen von Einrichtungen der Behindertenhilfe
Das Problem hierbei war und ist, dass die dort verantwortlich Tätigen dem
Thema „Zahngesundheit und Prophylaxe“ bisher nur einen relativ geringen
Stellenwert eingeräumt haben, nicht zuletzt deshalb, weil auf Grund
zunehmender Sparzwänge andere Themen in der Behindertenhilfe höhere
Priorität besitzen.
• Einen zweiten Schwerpunkt des Arbeitskreises Alters- und
Behindertenzahnheilkunde stellen z.B. Gespräche mit den Verantwortlichen der
Krankenkassen sowie mit dem Sozialministerium dar. Forderungen zwecks
Aufhebung der altersbezogenen Abrechnungsgrenzen für Behinderte bei der
Individualpropylaxe bzw. einer Erhöhung der Finanzierungshilfen für die
wichtige Individualprophylaxe wurden mit Verweis auf die angespannte Finanz-
und Haushaltslage des Landes negativ beantwortet.
• Einen dritten Schwerpunkt der Kammerinitiativen für behinderte Menschen
bildet das in Stuttgart gestartetete und seit Herbst 2004 landesweit
umgesetzte Schulungsprojekt für Betreuungszahnärzte und deren
zahnmedizinische Mitarbeiterinnen.
Das Projekt, das sich mit speziellen Aspekten der Prophylaxe bei Senioren
und Behinderten beschäftigt, hat in den bereits 11 gutbesuchten regionalen
Fortbildungsveranstaltungen im ganzen Land die Zahnärzteschaft zu diesem
Thema weiter sensibilisiert. Hintergrund der ganzen Aktion ist auch die
Hoffnung, dass durch die mehr als 1200 Betreuungszahnärzte im Land, die ihr
Wissen an das Pflegepersonal in den Alten- und Behinderteneinrichtungen in
Kursen weitergeben, ein Multiplikatoreffekt entsteht. Dieser
Multiplikatoreffekt soll das Bewusstsein für die orale Mundgesundheit bei
Betreuern und Patienten gleichermaßen weiter stärken. Ziel dabei ist es,
Prophylaxe als Grundvoraussetzung für eine Zahnsubstanzschonende
Zahnheilkunde zur Selbstverständlichkeit werden zu lassen.
Auch kleinere aber nützliche Hilfen praktischer Art werden von der
Landeszahnärztekammer immer wieder für Behinderte angeboten. Zum Beispiel
das ständig aktualisierte „Handbuch der Mundhygiene“, das sich als Ratgeber
für das Pflegepersonal als sehr nützlich erweist.
Mit dem im Internet abrufbaren „Praxisführer für ältere und behinderte
Menschen“ gibt die Zahnärzteschaft dieser Zielgruppe anhand einer
Praxissuche aktuelle Informationen über Anzahl, Standorte und Ausstattung
behindertengerechter Zahnarztpraxen in ganz Baden-Württemberg.
Meine Damen und Herren,
am Schluss meiner Ausführungen sei mir wie zu Beginn ein Zitat erlaubt. Der
Weihbischof Dr. Franz Dietl sagte einmal: „Menschen mit Behinderung sind
unentbehrlich, weil sie mit letzter Deutlichkeit zur Besinnung auf letzte
Grundwerte des Geschöpfseins rufen. Sie sind Zeichen der Zeit und die leicht
überhörbare Stimme Gottes in lebendiger Menschengestalt.“
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, haben wir mit dem IZZ-presseforum
und den heute anstehenden Themen die „Zeichen der Zeit“ erkannt.
Deshalb wünsche Ihnen in den nächsten Stunden spannende Vorträge, neue
Erkenntnisse sowie interessante Diskussionen zu einem Thema, dass leider
Gottes bis heute doch nur „stiefmütterlich“ behandelt wurde.
Vielen Dank für Ihr aufmerksames Zuhören! |
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