11. IZZ-presseforum, 24. Juni 2005, Heidelberg
<<Dr. Guido Elsässer, niedergelassener
Zahnarzt mit Schwerpunkt Behindertentherapie: Erfahrungen aus einer
Schwerpunktpraxis für Behinderten-Zahnheilkunde>>
Dr. Guido Elsäßer, Schlossberg 35, 71394 Kernen-Stetten, Tel. 07151/41111,
Guido.Elsaesser@t-online.de
Poliklinik für Zahnerhaltungskunde der Mund-, Zahn- und Kieferklinik des
Universitätsklinikums Heidelberg (Kopfklinik)
Zusammenfassung des Vortrags auf dem 11. IZZ-presseforum am 24. Juni 2005 in
Heidelberg
STATEMENT
und FAZIT im voraus:
Leider werden die Besonderheiten der zahnmedizinischen Versorgung von
Menschen mit Behinderungen im deutschen Gesundheitswesen nicht
berücksichtigt. Die strengen Richtlinien der vertragszahnärztlichen
Versorgung sehen keine Ausnahmen vor. Insbesondere im Bereich der Prophylaxe
wären dringend Sonderregelungen für diese Patientengruppe notwendig.
Individualprophylaktische Maßnahmen sollten lebenslang bei Bedarf ohne
Beschränkung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden
dürfen.
Menschen mit Behinderungen besitzen grundsätzlich den gleichen Anspruch auf
eine (zahn-)medizinische Versorgung wie Nichtbehinderte. Der orale
Gesundheitszustand ist bei Behinderten schlechter als in der
Gesamtbevölkerung. Aufgrund der großen Vielfalt und Ausprägungen von
Behinderungen müssen individuelle Behandlungs- und Betreuungspläne unter
Berücksichtigung des Lebensumfelds erarbeitet werden und stets überprüft
werden.
Zunächst wird neben dem zahnärztlichen und allgemeinmedizinischen Befund
auch ein psycho-sozialer Befund erhoben. Die Bereitschaft zur
interdisziplinären Zusammenarbeit mit Allgemeinmedizinern, Logopäden,
Pflegepersonal aber auch pädagogischem Personal unter der Einbindung von
Angehörigen und gesetzlichen Betreuern ist notwendig.
Ein hoher Anteil geistig und mehrfach behinderter Menschen ist einer
zahnärztlichen Behandlung nicht oder nur mangelhaft zugänglich. Die
Möglichkeiten der Behandlung in Analgosedierung oder Allgemeinanästhesie
ermöglichen auch bei Unkooperativität eine vernünftige Behandlung.
Unser Praxiskonzept ist primär nicht das einer Überweisungspraxis, an die
Patienten mit besonderem Betreuungsbedarf nur zur „Sanierung“ überwiesen
werden, sondern nach dem Hauszahnarztprinzip sollen die Patienten über einen
langen Zeitraum vom gleichen Praxisteam begleitet werden. Über die Jahre
kann sich so auch zu sehr schwierig behandelbaren Patienten ein sehr enges
Praxisteam-Patienten-Vertrauensverhältnis entwickeln, dass manche
Behandlungen und Versorgungen ermöglicht, die nicht oder nur unter
besonderen Umständen möglich gewesen wären. Die Patienten gewöhnen sich an
die zahnärztlichen Maßnahmen und das Praxisteam lernt die Eigenheiten der
jeweiligen Patienten kennen und kann darauf eingehen.
Besonderer Schwerpunkt liegt auf der prophylaktischen Zahnheilkunde, damit
Erkrankungen oraler Strukturen vorgebeugt werden kann und erreichte
Behandlungserfolge langfristig stabilisiert werden können. Ein weiterer
wichtiger Aspekt der Prophylaxe liegt in der vertrauensbildenden Hinführung
von unkooperativen Patienten zur zahnärztlichen Behandlung.
Prophylaktische Maßnahmen umfassen bei Patienten mit Behinderungen nicht nur
die allgemein üblichen Tätigkeiten, wie z. B. professionelle
Zahnreinigungen, Fluoridierungsmaßnahmen und Pflegetipps, sondern sollten
auch auf das Lebensumfeld ausgedehnt werden. Muss die häusliche Zahnpflege
unterstützt oder übernommen werden? Welche Zahnbürsten und andere Utensilien
sind sinnvoll? Welche Zahnputztechnik und –haltung sollte angewandt werden?
Sind die Betreuenden entsprechend geschult? Werden zusätzliche
Fluoridierungsmaßnahmen durchgeführt?
Eingebunden in ein solch weitreichendes Prophylaxekonzept sind auch
aufwendige z. B. prothetische Maßnahmen oder Implantatversorgungen mit guter
Prognose durchführbar und gegenüber den Kostenträgern zu rechtfertigen.
Prophylaxesitzungen sind mindestens zweimal jährlich in besonderen Fällen
auch häufiger notwendig. Sie sollten stets mit einer zahnärztlichen
Untersuchung kombiniert werden, da viele behinderte Patienten ein
verändertes Schmerzempfinden besitzen oder sich nur unzureichend äußern
können.
Leider werden die Besonderheiten der zahnmedizinischen Versorgung von
Menschen mit Behinderungen im deutschen Gesundheitswesen nicht
berücksichtigt. Die strengen Richtlinien der vertragszahnärztlichen
Versorgung sehen keine Ausnahmen vor. Insbesondere im Bereich der Prophylaxe
wären dringend Sonderregelungen für diese Patientengruppe notwendig.
Individualprophylaktische Maßnahmen sollten lebenslang bei Bedarf ohne
Beschränkung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden
dürfen. |
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