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11. IZZ-presseforum, 24. Juni 2005, Heidelberg

<<Dr. Guido Elsässer, niedergelassener Zahnarzt mit Schwerpunkt Behindertentherapie: Erfahrungen aus einer Schwerpunktpraxis für Behinderten-Zahnheilkunde>>
Dr. Guido Elsäßer, Schlossberg 35, 71394 Kernen-Stetten, Tel. 07151/41111,
Guido.Elsaesser@t-online.de

Poliklinik für Zahnerhaltungskunde der Mund-, Zahn- und Kieferklinik des Universitätsklinikums Heidelberg (Kopfklinik)
Zusammenfassung des Vortrags auf dem 11. IZZ-presseforum am 24. Juni 2005 in Heidelberg
STATEMENT und FAZIT im voraus:
Leider werden die Besonderheiten der zahnmedizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderungen im deutschen Gesundheitswesen nicht berücksichtigt. Die strengen Richtlinien der vertragszahnärztlichen Versorgung sehen keine Ausnahmen vor. Insbesondere im Bereich der Prophylaxe wären dringend Sonderregelungen für diese Patientengruppe notwendig. Individualprophylaktische Maßnahmen sollten lebenslang bei Bedarf ohne Beschränkung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden dürfen.
Menschen mit Behinderungen besitzen grundsätzlich den gleichen Anspruch auf eine (zahn-)medizinische Versorgung wie Nichtbehinderte. Der orale Gesundheitszustand ist bei Behinderten schlechter als in der Gesamtbevölkerung. Aufgrund der großen Vielfalt und Ausprägungen von Behinderungen müssen individuelle Behandlungs- und Betreuungspläne unter Berücksichtigung des Lebensumfelds erarbeitet werden und stets überprüft werden.


Zunächst wird neben dem zahnärztlichen und allgemeinmedizinischen Befund auch ein psycho-sozialer Befund erhoben. Die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit Allgemeinmedizinern, Logopäden, Pflegepersonal aber auch pädagogischem Personal unter der Einbindung von Angehörigen und gesetzlichen Betreuern ist notwendig.

Ein hoher Anteil geistig und mehrfach behinderter Menschen ist einer zahnärztlichen Behandlung nicht oder nur mangelhaft zugänglich. Die Möglichkeiten der Behandlung in Analgosedierung oder Allgemeinanästhesie ermöglichen auch bei Unkooperativität eine vernünftige Behandlung.

Unser Praxiskonzept ist primär nicht das einer Überweisungspraxis, an die Patienten mit besonderem Betreuungsbedarf nur zur „Sanierung“ überwiesen werden, sondern nach dem Hauszahnarztprinzip sollen die Patienten über einen langen Zeitraum vom gleichen Praxisteam begleitet werden. Über die Jahre kann sich so auch zu sehr schwierig behandelbaren Patienten ein sehr enges Praxisteam-Patienten-Vertrauensverhältnis entwickeln, dass manche Behandlungen und Versorgungen ermöglicht, die nicht oder nur unter besonderen Umständen möglich gewesen wären. Die Patienten gewöhnen sich an die zahnärztlichen Maßnahmen und das Praxisteam lernt die Eigenheiten der jeweiligen Patienten kennen und kann darauf eingehen.

Besonderer Schwerpunkt liegt auf der prophylaktischen Zahnheilkunde, damit Erkrankungen oraler Strukturen vorgebeugt werden kann und erreichte Behandlungserfolge langfristig stabilisiert werden können. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Prophylaxe liegt in der vertrauensbildenden Hinführung von unkooperativen Patienten zur zahnärztlichen Behandlung.

Prophylaktische Maßnahmen umfassen bei Patienten mit Behinderungen nicht nur die allgemein üblichen Tätigkeiten, wie z. B. professionelle Zahnreinigungen, Fluoridierungsmaßnahmen und Pflegetipps, sondern sollten auch auf das Lebensumfeld ausgedehnt werden. Muss die häusliche Zahnpflege unterstützt oder übernommen werden? Welche Zahnbürsten und andere Utensilien sind sinnvoll? Welche Zahnputztechnik und –haltung sollte angewandt werden? Sind die Betreuenden entsprechend geschult? Werden zusätzliche Fluoridierungsmaßnahmen durchgeführt?
Eingebunden in ein solch weitreichendes Prophylaxekonzept sind auch aufwendige z. B. prothetische Maßnahmen oder Implantatversorgungen mit guter Prognose durchführbar und gegenüber den Kostenträgern zu rechtfertigen.

Prophylaxesitzungen sind mindestens zweimal jährlich in besonderen Fällen auch häufiger notwendig. Sie sollten stets mit einer zahnärztlichen Untersuchung kombiniert werden, da viele behinderte Patienten ein verändertes Schmerzempfinden besitzen oder sich nur unzureichend äußern können.

Leider werden die Besonderheiten der zahnmedizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderungen im deutschen Gesundheitswesen nicht berücksichtigt. Die strengen Richtlinien der vertragszahnärztlichen Versorgung sehen keine Ausnahmen vor. Insbesondere im Bereich der Prophylaxe wären dringend Sonderregelungen für diese Patientengruppe notwendig. Individualprophylaktische Maßnahmen sollten lebenslang bei Bedarf ohne Beschränkung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden dürfen.


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   Stand: FEBRUAR 2012

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