11. IZZ-presseforum, 24. Juni 2005, Heidelberg
<<Professor Dr. Peter Cichon, Leiter der Ambulanz für Spezielle
Zahnärztliche Betreuung der Fakultät für ZMK der Universität
Witten/Herdecke: Parodontologische Maßnahmen bei Menschen mit
Behinderungen>>
pchichon@t-online.de
Poliklinik für Zahnerhaltungskunde der Mund-, Zahn- und Kieferklinik des
Universitätsklinikums Heidelberg (Kopfklinik)
Zusammenfassung des Vortrags auf dem 11. IZZ-presseforum am 24. Juni 2005 in
Heidelberg
.JPG) Besonderheiten parodontaler Erkrankungen bei Behinderten:
Grundsätzlich können alle Formen parodontaler Erkrankungen bei Patienten mit
Behinderungen vorkommen. Schwierigkeiten bei der therapeutischen
Intervention bereitet vor allem die medikamentös-induzierte
Gingivavermehrung infolge der Verabreichung von Natrium-5,5diphenylhydantoin
(Phenytoin) sowie die bei Patienten mit Down-Syndrom auftretenden,
ausgedehnten gingivalen Entzündungser-scheinungen und rasch fortschreitenden
parodontalen Destruktionen.
Plaque-induzierte Gingivitis
Aufgrund der motorischen und/oder geistigen Unfähigkeit zu einer
ausreichenden persönlichen Zahnpflege weisen viele Patienten mit
Behinderungen eine starke Plaqueakkumulation und schwere Entzündungen der
Gingiva auf. Obwohl kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Menge der
vorhandenen Plaque und der Ausdehnung und Schwere parodontaler Destruktionen
besteht, gelten Ablagerungen auf den Zähnen wegen ihrer Retentionsstellen
für Mikroorganismen als Risikofaktor für die Entstehung und Progression
entzündlicher Parodontalerkrankungen bei den dazu empfänglichen Patienten.
Phenytoin-induzierte Gingivawucherungen
Geistige Behinderungen sind wegen ihrer besonderen Entstehungsursachen
infolge zerebraler Schädigungen und Hirnfunktionsstörungen häufig mit
epileptischen Anfällen belastet. Die Behandlung zerebraler Krampfanfälle
stützt sich vor allem auf die medikamentöse Therapie. Als Therapeutikum zur
Verhütung und Dämpfung zerebraler Krampfanfälle ist auch heute noch
Natrium-5,5-diphenylhydantoin (Phenytoin) das Mittel der Wahl. Bei
Langzeitbehandlungen entstehen bei etwa der Hälfte der Patienten vor dem 30.
Lebensjahr in Abhängigkeit von der Wirtsreaktion mehr oder weniger stark
ausgeprägte gingivale Wucherungen.
Parodontalerkrankungen bei Patienten mit Morbus Down
Speziell bei Patienten mit Morbus Down wurde eine sehr hohe Neigung zu
schweren gingivalen Entzündungszuständen und parodontalen Destruktionen
nachgewiesen, die nicht allein in der unzureichenden Mundhygiene der
Patienten begründet sind. Vielmehr sind genetisch bedingte immunologische
Fehlfunktionen für ein vermehrtes Auftreten parodontaler und gingivaler
Entzündungszustände mitverantwortlich.
Therapie parodontaler Erkrankungen bei Personen mit Behinderungen
Bei Patienten mit Behinderungen, die zur Durchführung ihrer Mundhygiene auf
die Hilfe anderer angewiesen sind oder wegen der fehlenden
Kooperationfähigkeit nur in Allgemeinanästhesie behandelt werden können, ist
in vielen Fällen eine Modifikation der üblichen Vorgehensweise erforderlich.
Taschentherapie
Die Behandlung der chronischen Parodontitis besteht in einer Reduktion der
beteiligten Risikofaktoren und der subgingivalen pathogenen Mikroflora durch
ein mechanisches Bearbeiten der Wurzeloberflächen. Bei aggresiv verlaufenden
Formen parodontaler Destruktionen ist eine gegen die verursachenden Keime
gerichtetete unterstützende systemische oder lokal angewendete
Antibiotikatherapie wirkungsvoll.
Therapie der marginalen Parodontitis bei Patienten mit Morbus Down
Bei Patienten mit Morbus Down besteht die Behandlung der entzündlichen
Parodontopathien hauptsächlich in einer gründlichen supra- und subgingivalen
Entfernung der Hart- und Weichablagerungen, die in der Regel durch eine
systemische Antibiotikatherapie unterstützt werden sollte.
Behandlung medikamentös verursachter Gingivawucherungen
Weit ausgedehnte medikamentös-induzierte gingivale Wucherungen, die eine
Beeinträchtigung der Kaufunktion verursachen und die Zahnpflege erheblich
erschweren, werden durch Ausdünnen und/oder Abtragen des mukoperiostalen
Lappens oder in Form einer externen Gingivektomie, verbunden mit
Gingivoplastik behandelt. Zur Vermeidung von Neubildung gingivaler
Wucherungen ist nach Abschluss der Therapie eine sorgfältige Plaquekontrolle
zwingend notwendig.
Erhaltungstherapie und Nachsorge
Eine gute persönliche Belagskontrolle und eine regelmäßig durchgeführte
Nachsorgetherapie sind für den dauerhaften Erfolg parodontaler Behandlungen
notwendig.
Patienten mit Behinderungen muss bei eingeschränkter Fähigkeit zur
Durchführung von Mundhygienemaßnahmen eine Methode zur persönlichen
Belagskontrolle empfohlen werden, die ihre motorischen und mentalen
Einschränkungen berücksichtigt und die ihre Angehörigen oder Betreuer bei
ihnen auch durchführen können. Bei ihnen lassen sich zeitweise antiseptische
Mittel erfolgreich zur Kontrolle der supragingivalen Plaque einsetzen. Zur
Vermeidung eines unabsichtlichen Verschluckens empfiehlt sich die
Applikation antiseptischer Präparate als Spray oder Gel, die ein gezieltes
Auftragen ermöglichen.
Die Frequenz der Nachsorgebehandlungen ist abhängig vom persönlichen
Erkrankungsrisiko des Patienten und seiner Fähigkeit zur Durchführung der
persönlichen Belagskontrolle.
Kritische Bewertung zur Therapie und Prävention entzündlicher
Parodontalbehandlungen bei Behinderten
Patienten mit Störungen der körpereigenen Abwehrfunktionen oder der
Unfähigkeit, sich einer umfassenden systematischen Parodontaltherapie zu
unterziehen, können mit einem limitierten therapeutischen Programm behandelt
werden. Zu bedenken bleibt, dass trotz gleicher Zielsetzung die Prognose
durch die eingeschränkten therapeutischen Möglichkeiten wesentlich
ungünstiger ist als bei der kompromisslosen Behandlung. Weiterführende
Operationsverfahren sollten nur nach strenger Indikation durchgeführt
werden.
Die endgültige Entscheidung über eine angemessene Therapie muss unter
besonderer Berücksichtigung der vorliegenden Behinderung, des individuellen
Erkrankungszustandes, der Kooperationsfähigkeit des Patienten sowie der
Erhaltungsfähigkeit und Wertigkeit der einzelnen Zähne getroffen werden. |