Der Sozialverband VdK mit seinen Sozialrechtsexperten - seit 65 Jahren bereit


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VdK: Im Mittelpunkt der Mensch

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Der Sozialverband VdK mit seinen Sozialrechtsexperten - seit 65 Jahren bereit

Wir bieten unseren Mitgliedern einen Service, der das Angenehme mit dem Nützlichen verbindet.
Seit rund 65 Jahren erledigen Sozialrechtsexperten allein in Baden-Württemberg alljährlich mehrere tausend Verfahren und erstreiten Millionenbeträge an Nachzahlungen für unsere Mitglieder.
So konnten unsere Sozialrechtsreferenten im Jahr 2014 über 11.500 Verfahren abschließen und für unsere Sozialrechtsschutz begehrenden Mitglieder nahezu 8,5 Millionen Euro erwirken.

Serviceleistungen:
◾Sozialpolitische Interessenvertretung
◾Eigene Publikationen und Fachinformationen
◾VdK-Internet-TV
◾Gesellige Veranstaltungen
◾Reisen und Ausflüge
◾Wohnberatung in mehreren Regionen
◾Patientenberatung
◾Preiswerter Versicherungsschutz
◾Geschenke-Shop
◾Hausnotruf
◾und weitere Angebote von VdK-Partnern


Über acht Millionen für Mitglieder erstritten
 
Mehr als 40 VdK-Sozialrechtsreferenten stehen im Lande bereit

Seit Jahrzehnten gehört der VdK-Sozialrechtsschutz zu den zentralen Mitgliederserviceleistungen des Verbands. Derzeit stehen allein in Baden-Württemberg 40 hauptamtliche Sozialrechtsreferenten für die Mitglieder zur Verfügung – Tendenz weiter steigend. Aufgrund des gestiegenen Beratungs- und Hilfebedarfs ist der VdK-Sozialrechtsschutz in Baden-Württemberg seit Ende der 1990er-Jahre und vor allem auch im letzten Jahrzehnt weiter ausgebaut worden. Neue Sozialrechtsexperten, überwiegend Volljuristen, wurden eingestellt und neue VdK-Servicestellen geschaffen. Allein seit dem Jahr 2010 wurden acht neue VdK-Domizile eingeweiht – neue Geschäftsstellen sowie VdK-Büros, die in größere und bessere Räumlichkeiten umzogen.
Die baden-württembergischen Sozialrechtsreferenten erledigten im Jahr 2014 mehr als 11 500 Verfahren. Dabei erstritten sie nahezu 8,5 Millionen Euro an Nachzahlungen für die Sozialrechtsschutz begehrenden Menschen. Mitglieder oder auch Neumitglieder, können sich unter anderem bei Streitfällen mit der gesetzlichen Rentenversicherung, den gesetzlichen Krankenkassen, der Pflegeversicherung, den Sozialämtern, den Berufsgenossenschaften, den Landratsämtern (Versorgungsverwaltungen) oder auch den Jobcentern (Hartz IV) an die VdK-Sozialrechtsreferenten wenden und sich von ihnen juristisch vertreten lassen. Auch Nichtmitglieder dürfen ohne „Schwellenangst“ zur Sprechstunde kommen.

Die Sprechzeiten finden Sie unter Geschäftsstellen .
Die Sprechzeiten kann man auch in der VdK-Landesverbandsgeschäftsstelle in 70176 Stuttgart, Johannesstraße 22, Fax (07 11) 6 19 56 – 99 schriftlich oder unter der Telefonnummer (07 11) 6 19 56 – 0 fernmündlich erfragen, ebenso vor Ort in den 31 VdK-Servicestellen und in den Bezirksverbandsgeschäftsstellen von Heidelberg, Freiburg und Tübingen.
 
Rente
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Behinderung
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Gesundheit
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trifft in Deutschland nicht nur erwerbslose Menschen, sondern im besonderen Maße auch Ältere, Frauen und Kinder. Lesen Sie hier aktuelle Meldungen zum Thema Armut.

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