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Zahnersatz: Jetzt noch keine Versicherung abschließen
Fax 0 64 21 / 4 07 95 79 /  E-Mail: fragen@zahnersatz-2005.de

Im nächsten Jahr treten die neuen Regelungen zur Abrechnung von Zahnersatz in Kraft. Schon jetzt bieten viele Gesellschaften ihren Kunden Zusatzversicherungen an. „Erst einmal abwarten!“, rät das Kuratorium perfekter Zahnersatz. Denn noch liegen nicht alle Daten vor, die für eine optimale Entscheidung nötig sind.

Zum 1. Januar 2005 wird Zahnersatz aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen genommen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Patienten für Zahnersatz eine eigene Versicherung abschließen. Diese ist, wie auch die allgemeine Krankenkassenversicherung, verpflichtend. Zurzeit gehen die Krankenkassen von etwa 8 Euro Beitrag aus. Diesen Betrag zahlt der Versicherte alleine – der Arbeitgeber wird nicht mehr beteiligt. Im Gegenzug sollen die Krankenkassenbeiträge um etwa 0,3 Prozentpunkte sinken.

Viele Versicherungsgesellschaften bieten schon jetzt Zahnersatz-Policen an. Noch sollten aber keine Versicherungen abgeschlossen werden, rät das Kuratorium perfekter Zahnersatz. „Wir empfehlen, bis Ende des Jahres zu warten. Erst dann kennen wir alle Rahmenbedingungen, die einen Vergleich der verschiedenen Angebote ermöglichen.“

Die Details der neuen Regelung werden in den kommenden Monaten ausgehandelt. Voraussichtlich Anfang Oktober steht fest, wie hoch der Versichertenbeitrag bei den gesetzlichen Krankenkassen sein wird. Im November sollen dann „Befunde, Regelversorgung und Festzuschüsse“ bekannt gegeben werden, also Informationen dazu, welches zahnmedizinische Problem (Befund) mit welchem Zahnersatz standardmäßig gelöst wird (Regelversorgung) und wie viel die Kasse dazu bezahlt (Festzuschuss).

Mit der Wahl der Zahnersatz-Versicherung können sich die Patienten somit Zeit lassen. Wichtig auch zu wissen: Niemand verliert seinen Versicherungsschutz beim Zahnersatz. Wer bis Ende Dezember keine spezielle Versicherung abgeschlossen hat, wird automatisch bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert, an die er auch den allgemeinen Beitrag entrichtet. Nicht erwerbstätige Ehepartner sowie Kinder sind bei den gesetzlichen Kassen mitversichert. Nach Aussagen der Politik soll auch nach der Einführung der neuen Versicherung in den gesetzlichen Kassen das Versorgungsniveau beim Zahnersatz erhalten bleiben. Bei einer korrekten Umsetzung soll es weiterhin angemessene Zuschüsse auf dem heutigen Niveau geben. Andernfalls dürfte das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung in den nächsten Monaten einschreiten und Sicherheit für die Patienten herstellen. 

Haben Sie Fragen zu den anstehenden Änderungen beim Zahnersatz? Oder zum Zahnersatz selbst?  Das Kuratorium perfekter Zahnersatz bietet Patienten die Möglichkeit, ihre Fragen an Experten zu richten. Sie stehen unter folgender Adresse zur Verfügung: Kuratorium perfekter Zahnersatz, Aktion „Zahnersatz 2005“.


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   Stand: FEBRUAR 2012

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