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<<Befundorientierter
Festzuschuss zum Zahnersatz 2005>>
fragen@zahnersatz-2005.de
Ab 2005 werden für Zahnersatz so
genannte befundorientierte Festzuschüsse bezahlt. Jeder Patient erhält
somit für einen bestimmten Befund einen definierten Zuschuss von seiner
gesetzlichen Krankenkasse. Dadurch wird die Finanzierung von Zahnersatz
für alle Beteiligten überschaubarer.
Derzeit erarbeiten die Experten die Details
zu den neuen Zahnersatz-Regelungen. Ein Begriff taucht dabei immer wieder
auf: befundorientierter Festzuschuss. Was verbirgt sich dahinter?
Zunächst einmal zum "Befund". Als Befund wird
das Ergebnis einer Untersuchung bezeichnet. Bei der zahnmedizinischen
Untersuchung gibt es eine Vielzahl möglicher Befunde. Ein
Sachverständigengremium, der "Gemeinsame Bundesausschuss", hat sie
zusammengetragen, geordnet und Klassen zugeteilt. Jeder Befundklasse ist
eine bestimmte zahntechnische Versorgung zugeordnet. Sie wird als
„Regelversorgung“ bezeichnet und beschreibt, welche Leistungen
üblicherweise erforderlich sind, um den Patienten medizinisch
„ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ zu versorgen. Zu beachten ist
dabei: „Befund“ und „Regelversorgung“ stellen reine
versicherungsmathematische Rechengrößen dar, damit der Festzuschuss
errechnet werden kann. Sie dienen nicht als Vorgabe für die Versorgung des
Patienten. Zahnarzt und Zahntechniker werden weiterhin bei jedem Patienten
auf die individuelle Situation eingehen und ihn nach seinen Wünschen
individuell und bestmöglich versorgen.
Die Regelversorgung ist
also die Grundlage, nach der sich der Festzuschuss berechnet. Festzuschuss
bedeutet dabei, dass die gesetzlichen Krankenkassen ab 2005 für einen
bestimmten Befund einen definierten Betrag der Zahnersatzkosten
übernehmen. Diesen Betrag bezahlt die Krankenkasse unabhängig davon, für
welchen Zahnersatz sich der Patient entscheidet. Ein Beispiel: Für einen
fehlenden Zahn wird ein Betrag x übernommen. Der Patient kann nun eine
fest verankerte Brücke, einen herausnehmbaren Zahnersatz oder ein
Implantat wählen, die Kasse steuert immer den Betrag x bei. Die restlichen
Kosten muss der Patient selbst tragen. Bisher
war es so, dass die gesetzlichen Kassen einzelne Versorgungsformen nicht
in ihrem Leistungskatalog hatten. Wer diese Versorgung wählte, erhielt
somit gar keinen Zuschuss, auch nicht das Mindestmaß. Durch die
neuen Regelungen wird es beispielsweise möglich, dass die gesetzlichen
Kassen auch Zuschüsse für Implantate gewähren – diese mussten gesetzlich
Versicherte bisher komplett selber zahlen.
Für welchen Befund
welche Regelversorgung gilt, legt der Gemeinsame Bundesausschuss der
Zahnärzte und Krankenkassen in den kommenden Wochen fest. Diese Ergebnisse
sowie die Höhe der jeweiligen Festzuschüsse werden im November bekannt
gegeben.
Haben Sie Fragen zu den
anstehenden Änderungen beim Zahnersatz?
Oder zum Zahnersatz selbst? Im Rahmen der Aktion „Zahnersatz 2005“ bietet
das Kuratorium perfekter Zahnersatz Patienten die Möglichkeit, Fragen an
Experten zu richten. Sie stehen unter folgender Adresse zur Verfügung:
Aktion „Zahnersatz 2005“, Fax 0 64 21 / 4 07 95 79,
E-Mail:
fragen@zahnersatz-2005.de. |