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<<Befundorientierter Festzuschuss zum Zahnersatz 2005>>
fragen@zahnersatz-2005.de

Ab 2005 werden für Zahnersatz so genannte befundorientierte Festzuschüsse bezahlt. Jeder Patient erhält somit für einen bestimmten Befund einen definierten Zuschuss von seiner gesetzlichen Krankenkasse. Dadurch wird die Finanzierung von Zahnersatz für alle Beteiligten überschaubarer.

Derzeit erarbeiten die Experten die Details zu den neuen Zahnersatz-Regelungen. Ein Begriff taucht dabei immer wieder auf: befundorientierter Festzuschuss. Was verbirgt sich dahinter?

Zunächst einmal zum "Befund". Als Befund wird das Ergebnis einer Untersuchung bezeichnet. Bei der zahnmedizinischen Untersuchung gibt es eine Vielzahl möglicher Befunde. Ein Sachverständigengremium, der "Gemeinsame Bundesausschuss", hat sie zusammengetragen, geordnet und Klassen zugeteilt. Jeder Befundklasse ist eine bestimmte zahntechnische Versorgung zugeordnet. Sie wird als „Regelversorgung“ bezeichnet und beschreibt, welche Leistungen üblicherweise erforderlich sind, um den Patienten medizinisch „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ zu versorgen. Zu beachten ist dabei:  „Befund“ und „Regelversorgung“ stellen reine versicherungsmathematische Rechengrößen dar, damit der Festzuschuss errechnet werden kann. Sie dienen nicht als Vorgabe für die Versorgung des Patienten. Zahnarzt und Zahntechniker werden weiterhin bei jedem Patienten auf die individuelle Situation eingehen und ihn nach seinen Wünschen individuell und bestmöglich versorgen.

Die Regelversorgung ist also die Grundlage, nach der sich der Festzuschuss berechnet. Festzuschuss bedeutet dabei, dass die gesetzlichen Krankenkassen ab 2005 für einen bestimmten Befund einen definierten Betrag der Zahnersatzkosten übernehmen. Diesen Betrag bezahlt die Krankenkasse unabhängig davon, für welchen Zahnersatz sich der Patient entscheidet. Ein Beispiel: Für einen fehlenden Zahn wird ein Betrag x übernommen. Der Patient kann nun eine fest verankerte Brücke, einen herausnehmbaren Zahnersatz oder ein Implantat wählen, die Kasse steuert immer den Betrag x bei. Die restlichen Kosten muss der Patient selbst tragen. Bisher war es so, dass die gesetzlichen Kassen einzelne Versorgungsformen nicht in ihrem Leistungskatalog hatten. Wer diese Versorgung wählte, erhielt somit gar keinen Zuschuss, auch nicht das Mindestmaß. Durch die neuen Regelungen wird es beispielsweise möglich, dass die gesetzlichen Kassen auch Zuschüsse für Implantate gewähren – diese mussten gesetzlich Versicherte bisher komplett selber zahlen.

Für welchen Befund welche Regelversorgung gilt, legt der Gemeinsame Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen in den kommenden Wochen fest. Diese Ergebnisse sowie die Höhe der jeweiligen Festzuschüsse werden im November bekannt gegeben.

Haben Sie Fragen zu den anstehenden Änderungen beim Zahnersatz?
Oder zum Zahnersatz selbst?  Im Rahmen der Aktion „Zahnersatz 2005“ bietet das Kuratorium perfekter Zahnersatz Patienten die Möglichkeit, Fragen an Experten zu richten. Sie stehen unter folgender Adresse zur Verfügung: Aktion „Zahnersatz 2005“, Fax 0 64 21 / 4 07 95 79,
E-Mail: fragen@zahnersatz-2005.de.

 


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Stand: SEPTEMBER 2010