Hans Herbert von Arnim: Die Angst der Richter vor der Macht

Diskurs aktuell
H. H. von Arnim:..Angst...vor...Macht
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Online-Publikation: Oktober 2015 im Internet-Journal <<kultur-punkt.ch>>
Ereignis-, Ausstellungs-, AV- und Buchbesprechung
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112 Seiten, Broschur, 978-3-945136-54-6; EUR 9,95 (D), EUR 10,95 (A)
Lingen Edition; Helmut und Rutz Lingen-Stiftung; http://edition-lingen-zeitgeschichte.de/neuerscheinungen/

Inhalt
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 15. Juli 2015 eine Klage gegen die verdeckte Parteienfinanzierung nicht zugelassen. Dabei ist das Gericht vor der politischen Macht eingeknickt. Denn es geht um das „finanzielle Eingemachte“ der Berliner politischen Klasse. Um ohne öffentliche Verhandlung kurzen Prozess zu machen, hat das Gericht das Vorbringen der Klägerin unterdrückt und den Grundsatz des rechtlichen Gehörs massiv verletzt. Das ist auch dem Verfassungsgericht nicht erlaubt und kann nicht das letzte Wort sein.
Das Versagen der Karlsruher Richter und die Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, müssen publik gemacht und eine Diskussion in der allgemeinen und der Fachöffentlichkeit angestoßen werden. Wenn die Politik in eigener Sache entscheidet und das Gericht sich wegduckt, wird öffentliche Kontrolle umso wichtiger.In den sechziger Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht der offenen Staatsfinanzierung der Parteien Grenzen gezogen, um ihr Abheben von den Bürgern zu verhindern. Daraufhin ergriffen die Parteien die Flucht in die verdeckte Staatsfinanzierung. Unbehelligt von Kontrollen und Grenzen ließen sie die Subventionen ihrer Fraktionen im Bundestag und die so genannten Globalzuschüsse ihrer Stiftungen in die Höhe schießen, und die Abgeordneten bewilligten sich persönliche Mitarbeiter, deren Zahl ebenfalls rasch anstieg – auch um sie für Parteizwecke verwenden zu können. Zusammen stellen die Selbstbewilligungen die offene Staatsfinanzierung der Parteien inzwischen weit in den Schatten.
Die Folgen übermäßiger staatlicher Finanzierung sind zunehmend bürgerferne Staatsparteien und wachsende Parteienverdrossenheit der Bürger. Darin liegt ein fundamentales Demokratieproblem.

Autor
Hans Herbert von Arnim
Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, juristische Staatsexamen (1962 und 1967), Diplom in Volkswirtschaftslehre (1966) und rechtswissenschaftliche Promotion (1969) in Heidelberg. Habilitation für Staats- und Verwaltungsrecht, Finanz- und Steuerrecht (1976) an der Universität Regensburg. Seit 1981 Lehrstuhl in Speyer, von 1993-1995 Rektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Seit 2005 Weiterbildungsveranstaltungen an der DHV und Ordentliches Mit-glied des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung.

Fazit
Der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler Hans Herbert von Arnim bezieht mit seiner Diskursschrift "Die Angst der Richter vor der Macht", Position zum aktuellen Beschluss  des  Bundesverfassungsgericht die Klage gegen die verdeckte Parteienfinanzierung zurückzuweisen. So stellt von Arnim lapidar fest 'unterdrückt es den Grundsatz des rechtlichen Gehörs, verletzt es massiv und versagt damit.
So nehmen besonders  zunehmend bürgerferne Staatsparteien die Flucht in die verdeckte Staatsfinanzierung, bleiben unbehelligt von Kontrollen und Grenzen. Das führt bis zur Selbstbewilligung. Als Quintessenz schlägt von Arnim zu Recht vor 'eine Klage zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte' einzuleiten. Eine mutige Streitschrift zum direkt-demokratischen Vorgehen in Europa liegt paradigmatische vor uns. m+w.p15-10