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<<Achim Pilz, unabhängiger Redakteur: Die Amputation der Honorarordnung verursacht Gnadenstoß für viele Architektur- und Ingenieurbüros. 20. März 2008>>
BUNDESINGENIEURKAMMER RA Thomas Noebel: www.bingk.de;  info@bingk.de
INGENIEURKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG
Dipl.-Ing.(FH) Rudolf Thorwarth: www.ingkbw.de;  RThorwarth@t-online.de;  info@ingkbw.de
Bernd Haug, Hauptgeschäftsführer:  haug@ingkbw.de
i.A. Dipl.-Ing. (FH) Jörg Bühler:  buehler@ingkbw.de
INGENIEURKAMMER HESSEN Dipl.-Ing.(FH) Rüdiger Lexau: lexau@ingkh.de

STATEMENT
In Anbetracht der vorgesehenen rücksichtslosen Streichungen klingt folgendes geradezu scheinheilig: "Ohne die verbindliche Vorgabe von Mindest- und Höchstpreisen könnten deshalb Planungsqualitäten aus dem Markt verdrängt werden, die die planerischen Voraussetzungen für einen effektiven Schutz der Umwelt wie für die Erreichung baukultureller Ziele schaffen", so das BMWi in der Begründung zur Novelle.

INHALT
Nach dem Entwurf zur Novelle sollen die Anwendungsbereiche der HOAI radikal eingeschränkt werden. So sollen beispielsweise die Leistungsphasen 6 bis 9 ersatzlos entfallen. Zu diesen Phasen gehören Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung sowie die Bauüberwachung.
Gerade hier werden sowohl Kosten, als auch Qualitäten entscheidend beeinflusst. Ernst Pfister, Wirtschaftsminister in Baden-Württemberg hatte sich deshalb in einem offenen Brief an seinen Ministerkollegen Glos gewandt: "Ich bin davon überzeugt, dass es notwendig ist, an der Verbindlichkeit der HOAI für alle Leistungsphasen festzuhalten. Leistungen wie die Vergabe und die Bauüberwachung bedürfen genauso wie die Planung eines Bauwerks der qualitätvollen Betreuung durch (Ingenieure und) Architekten."
Mittlere und kleine Büros trifft es besonders hart, dass Ingenieurbauwerke mit einer Bausumme über 5 Mio. Euro sowie Tragwerksplanungen über 3 Mio. Euro von der HOAI-Novelle nicht mehr erfasst werden. Es grenzt an Willkür, dass Ingenieurleistungen, die nicht nur notwendig, sondern auch kreativ sind, wie etwa im Bereich der Geodäsie, bei einer kritischen Gründung, für Räume mit besonderer Akustik, seien es Hörsäle oder Opernhäuser oder bei erhöhten Anforderungen an den Schallschutz, zu Beratungsleistungen degradiert werden und frei verhandelt werden sollen. Das ist umso unverständlicher, da auch das BMWi feststellt, dass Mindest- und Höchstsätze - wie sie die aktuelle HOAI noch enthält - zum Verbraucherschutz beitragen. "Ohne die verbindliche Vorgabe von Mindest- und Höchstpreisen könnten deshalb Planungsqualitäten aus dem Markt verdrängt werden, die die planerischen Voraussetzungen für einen effektiven Schutz der Umwelt wie für die Erreichung baukultureller Ziele schaffen", so das BMWi in der Begründung zur Novelle. In Anbetracht der vorgesehenen rücksichtslosen Streichungen klingt das geradezu scheinheilig.
Sogar die Differenzierung in Honorarzonen soll aufgeweicht werden, da die verbindliche Objektbeschreibung entfällt. Preisverhandlungen werden damit willkürlich. Da auch der Umbauzuschlag entfallen soll wird Planen und Bauen im Bestand prinzipiell nicht mehr anders behandelt als der stupide Entwurf einer trivialen Garage. In Zeiten, in denen in Deutschland überwiegend im Bestand gebaut wird, erscheint das geradezu als Hohn. Keine Rede mehr von Nachhaltigkeit, Erhalten der Baukultur oder Umsetzen kreativer Techniken in alten Gemäuern.
Schließlich soll das Baukostenvereinbarungsmodell die Honorare von der tatsächlichen Bausumme abkoppeln und in einer viel zu frühen Phase festschreiben. Die unabhängige Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. (GHV) stellt dazu in ihrem Gutachten fest: "Zu einem so frühen Zeitpunkt ist eine Baukostenermittlung eine (pure) Annahme. Für eine aussagekräftige und zuverlässige Kostenberechnung ist eine umfassende Planung notwendig."
Die beabsichtigte Amputation der Honorarordnung soll durch eine minimal bessere Vergütung ausgeglichen werden: Seit 13 Jahren bestehen
die Vergütungstabellen der HOAI unverändert, etwa zehn Jahre werden die neuen gelten. Das ist ein Zeitraum von über 20 Jahren! Kärgliche zehn Prozent mehr Honorar soll es dafür geben. Tatsächlich bleiben jedoch nur ca. 5 Prozent. Bei solch einer "Geiz-ist-geil-Mentalität" gehen die kleinen und mittleren Planungsbüros zuerst zugrunde.
Der Referentenentwurf wird am 9. April öffentlich diskutiert werden. Im Vorfeld haben die zuständigen Berufsverbände und Kammern einen
offenen Brief an die Bundesminister Glos und Tiefensee verfasst. Sie weisen darauf hin, dass der Referentenentwurf der Aufgabe des Koalitionsvertrages der Bundesregierung nach einer systemkonformen Novellierung in keiner Weise gerecht wird. Gleichzeitig haben sie ihr Angebot erneuert, bis Sommer dieses Jahres an einer Überarbeitung des Entwurfs konstruktiv mitzuarbeiten.

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Stand: JULI 2010