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<<Achim Pilz, unabhängiger Redakteur:
Die Amputation der Honorarordnung verursacht Gnadenstoß für viele
Architektur- und Ingenieurbüros. 20. März 2008>>
BUNDESINGENIEURKAMMER RA Thomas Noebel:
www.bingk.de;
info@bingk.de
INGENIEURKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG
Dipl.-Ing.(FH) Rudolf Thorwarth:
www.ingkbw.de;
RThorwarth@t-online.de;
info@ingkbw.de
Bernd Haug, Hauptgeschäftsführer:
haug@ingkbw.de
i.A. Dipl.-Ing. (FH) Jörg Bühler:
buehler@ingkbw.de
INGENIEURKAMMER HESSEN Dipl.-Ing.(FH) Rüdiger Lexau:
lexau@ingkh.de
STATEMENT
In Anbetracht der vorgesehenen rücksichtslosen Streichungen klingt
folgendes geradezu scheinheilig: "Ohne die verbindliche Vorgabe von
Mindest- und Höchstpreisen könnten deshalb Planungsqualitäten aus
dem Markt verdrängt werden, die die planerischen Voraussetzungen für
einen effektiven Schutz der Umwelt wie für die Erreichung
baukultureller Ziele schaffen", so das BMWi in der Begründung zur
Novelle.
INHALT
Nach dem Entwurf zur Novelle sollen die Anwendungsbereiche der HOAI
radikal eingeschränkt werden. So sollen beispielsweise die
Leistungsphasen 6 bis 9 ersatzlos entfallen. Zu diesen Phasen
gehören Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung sowie die
Bauüberwachung.
Gerade hier werden sowohl Kosten, als auch Qualitäten entscheidend
beeinflusst. Ernst Pfister, Wirtschaftsminister in Baden-Württemberg
hatte sich deshalb in einem offenen Brief
an seinen Ministerkollegen Glos gewandt: "Ich bin davon überzeugt,
dass es notwendig ist, an der Verbindlichkeit der HOAI für alle
Leistungsphasen festzuhalten. Leistungen wie die Vergabe und die
Bauüberwachung bedürfen genauso wie die Planung eines Bauwerks der
qualitätvollen Betreuung durch (Ingenieure und) Architekten."
Mittlere und kleine Büros trifft es besonders hart, dass
Ingenieurbauwerke mit einer Bausumme über 5 Mio. Euro sowie
Tragwerksplanungen über 3 Mio. Euro von der HOAI-Novelle nicht mehr
erfasst werden. Es grenzt an Willkür, dass Ingenieurleistungen, die
nicht nur notwendig, sondern auch kreativ sind, wie etwa im Bereich
der Geodäsie, bei einer kritischen Gründung, für Räume mit
besonderer Akustik, seien es Hörsäle oder Opernhäuser oder bei
erhöhten Anforderungen an den Schallschutz, zu Beratungsleistungen
degradiert werden und frei verhandelt werden sollen. Das ist umso
unverständlicher, da auch das BMWi feststellt, dass Mindest- und
Höchstsätze - wie sie die aktuelle HOAI noch enthält - zum
Verbraucherschutz beitragen. "Ohne die verbindliche Vorgabe von
Mindest- und Höchstpreisen könnten deshalb Planungsqualitäten aus
dem Markt verdrängt werden, die die planerischen Voraussetzungen für
einen effektiven Schutz der Umwelt wie für die Erreichung
baukultureller Ziele schaffen", so das BMWi in der Begründung zur
Novelle. In Anbetracht der vorgesehenen rücksichtslosen Streichungen
klingt das geradezu scheinheilig.
Sogar die Differenzierung in Honorarzonen soll aufgeweicht werden,
da die verbindliche Objektbeschreibung entfällt. Preisverhandlungen
werden damit willkürlich. Da auch der Umbauzuschlag entfallen soll
wird Planen und Bauen im Bestand prinzipiell nicht mehr anders
behandelt als der stupide Entwurf einer trivialen Garage. In Zeiten,
in denen in Deutschland überwiegend im Bestand gebaut wird,
erscheint das geradezu als Hohn. Keine Rede mehr von Nachhaltigkeit,
Erhalten der Baukultur oder Umsetzen kreativer Techniken in alten
Gemäuern.
Schließlich soll das Baukostenvereinbarungsmodell die Honorare von
der tatsächlichen Bausumme abkoppeln und in einer viel zu frühen
Phase festschreiben. Die unabhängige Gütestelle Honorar- und
Vergaberecht e.V. (GHV) stellt dazu in ihrem Gutachten fest: "Zu
einem so frühen Zeitpunkt ist eine Baukostenermittlung eine (pure)
Annahme. Für eine aussagekräftige und zuverlässige Kostenberechnung
ist eine umfassende Planung notwendig."
Die beabsichtigte Amputation der Honorarordnung soll durch eine
minimal bessere Vergütung ausgeglichen werden: Seit 13 Jahren
bestehen
die Vergütungstabellen der HOAI unverändert, etwa zehn Jahre werden
die neuen gelten. Das ist ein Zeitraum von über 20 Jahren! Kärgliche
zehn Prozent mehr Honorar soll es dafür geben. Tatsächlich bleiben
jedoch nur ca. 5 Prozent. Bei solch einer "Geiz-ist-geil-Mentalität"
gehen die kleinen und mittleren Planungsbüros zuerst zugrunde.
Der Referentenentwurf wird am 9. April öffentlich diskutiert werden.
Im Vorfeld haben die zuständigen Berufsverbände und Kammern einen
offenen Brief an die Bundesminister Glos und Tiefensee verfasst. Sie
weisen darauf hin, dass der Referentenentwurf der Aufgabe des
Koalitionsvertrages der Bundesregierung nach einer systemkonformen
Novellierung in keiner Weise gerecht wird. Gleichzeitig haben sie
ihr Angebot erneuert, bis Sommer dieses Jahres an einer
Überarbeitung des Entwurfs konstruktiv mitzuarbeiten.
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