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Ethik-Paternalismus (Vossenkuhl)
SWR2 Wissen: Aula-Wilhelm Vossenkuhl: Gegen den eigenen Willen .
Die Ethik des Paternalismus (1-2)
Autor: Professor Wilhelm Vossenkuhl*
Redaktion: Ralf Caspary, Susanne Paluch
Sendung: Sonntag, 23. August 2009, 8.30 Uhr,
SWR 2
Bitte beachten Sie:
Das Manuskript ist ausschließlich zum persönlichen, privaten
Gebrauch bestimmt.
Jede weitere Vervielfältigung und Verbreitung bedarf der
ausdrücklichen
Genehmigung des Urhebers bzw. des SWR.
* Zum Autor:
Wilhelm Vossenkuhl, geboren 1945, studierte Philosophie, Neuere
Geschichte und
Politikwissenschaft in München. 1972 Promotion zum Dr. phil. an der
Universität
München;1980 Habilitation. Seit 1993 hat Vossenkuhl den Lehrstuhl
für Philosophie
1 an der Ludwig-Maximilians-Universität in München inne. 2004-08
Mitglied des
Beraterkreises „Hochschulentwicklung 2020“ der Landesregierung
Baden-
Württemberg, seit 2009 Ehrenmitglied der Sokratischen Gesellschaft.
Forschungsschwerpunkte: Praktische Philosophie und Handlungstheorie,
Grundlagen der Ethik, Philosophie der Sozialwissenschaften.
Buchauswahl:
- Philosophie für die Westentasche. Piper-Verlag.
- Die Möglichkeit des Guten. Ethik im 21. Jahrhundert. Beck-Verlag.
- Ludwig Wittgenstein. Becksche Reihe Denker.
- Stammzellenforschung und therapeutisches Klonen (zusammen m.
Oduncu u.a.).
Verlag Vandenhoeck & Ruprecht.
ÜBERBLICK
Als paternalistisch wird eine Handlung bezeichnet, die gegen den
Willen, aber auf das Wohl eines Anderen gerichtet ist, wenn sie also
die Freiheit dieser Person einschränkt, um diese vor sich selbst zu
schützen. In diesem Sinne wäre das Rauchverbot ein paternalistisches,
weil es die Raucher vor sich selbst schützt. Paternalistische Normen
und Probleme gibt es besonders im medizinischen Bereich, wenn es um
Patientenautonomie, Sterbehilfe, Organspende geht. Wilhelm
Vossenkuhl, Professor für Philosophie an der Universität in München,
erläutert in zwei Teilen Grundlagen und Probleme der
paternalistischen Ethik.
INHALT
Thema: „Gegen den eigenen Willen - Die Ethik des Paternalismus“,
TEIL 1 - 2
Ansage:
Wilhelm Vossenkuhl ist Professor für Philosophie an der
Maximilians-Universität in
München und er wird heute und am nächsten Sonntag das Prinzip und
die Probleme
des Paternalismus behandeln. Als paternalistisch gilt eine Handlung,
die gegen den
Willen, aber zugleich auf das Wohl eines Anderen gerichtet ist, also
wenn man etwa
Freiheitsrechte einer Person einschränkt, um diese gegen sich selbst
zu schützen.
Das Rauchverbot ist in diesem Sinn ein paternalistisches.
Paternalismus ist nun kein Thema, an dem man sich wunderbar im
akademischen
Elfenbeinturm abarbeiten kann, es betrifft alle möglichen
gesellschaftlichen Bereiche,
das Arzt-Patient-Verhältnis, das Bürger-Staat-Verhältnis, das
Eltern-Kind-Verhältnis.
Hören Sie nun also den ersten Teil von Wilhelm Vossenkuhl, in dem er
beschreibt,
welche Arten es von Paternalismus gibt und warum dabei das Vertrauen
eine
zentrale Rolle spielt-
Wilhelm Vossenkuhl:
Seit vielen Jahren wird, teilweise heftig und engagiert, über die
Frage diskutiert, wie
das Verhältnis zwischen Ärztinnen und Ärzten auf der einen und
Patientinnen und
Patienten auf der anderen Seite eigentlich aussehen sollte. Sie
werden denken,
eigentlich ist das doch längst geregelt: Wir Patienten – ich zähle
mich dazu- gehen
zum Arzt und der Arzt tut das, was er tun soll, nämlich uns helfen,
möglichst heilen
usw.
So einfach ist es leider nicht, denn mir als Laien ist häufig
unklar, was der Arzt
macht, welche Therapie er mir vorgeschlagen hat und wie das zu
verstehen ist; auf
der anderen Seite ist natürlich die Ärztin oder der Arzt gehalten,
mir die bestmögliche
Behandlung zukommen zu lassen. Das Bestmögliche schließt jedoch auch
ein, was
der Arzt für das Beste hält. Das ist also eine recht komplizierte
Angelegenheit. Man
spricht in diesem Zusammenhang häufig von „Paternalismus“.
Was bedeutet dieser Begriff? „Pater“ heißt Vater. Es handelt sich
offenbar auch um
ein väterliches oder mütterliches Verhältnis zu Erwachsenen. Sie
erinnern sich
vielleicht, als Sie noch klein waren, dass Ihre Mutter oder Ihr
Vater sagte: „Zieh dich
doch warm an“, vor allem im Winter, „damit du nicht krank wirst.“
Oder: „Zieh deine
Handschuhe an, du frierst bestimmt an den Händen.“ Naja, man hat
dann die
Handschuhe angezogen, ist rausgegangen und hat sie sich trotzig
wieder
ausgezogen, nach dem Prinzip, „das geschieht der Mutter ganz recht,
wenn ich
friere“.
So ähnlich verhält es sich bei der Arzt-Patienten-Beziehung. Das ist
ein
asymmetrisches Verhältnis, ein Verhältnis zwischen einem gut
informierten
Menschen – dem Arzt, der Ärztin auf der einen Seite, während wir
Laien meist
weniger gut informiert sind, wir verstehen vieles einfach nicht
richtig
Worum geht es nun eigentlich beim Paternalismus? Per definitionem
ist
paternalistisches Verhalten, wenn es das Wohl einer Person, z. B.
eines Patienten,
fördert, unabhängig davon, was diese Person selbst will. Das ist
also so ähnlich wie
bei dem Kind mit den Handschuhen im Winter. Dahinter verbergen sich
ganz
problematische Aspekte. Darf man denn überhaupt jemandem zumuten,
dass man
etwas für eine Person entscheidet, unabhängig davon, was diese
Person selbst will?
Die Philosophen stehen natürlich sofort auf den Barrikaden. Sie
sagen, hier wird
doch die Wahlfreiheit, vielleicht sogar die Willensfreiheit und
Autonomie der Person
eingeschränkt – oder zumindest wird diese Einschränkung in Kauf
genommen. Sie
sehen schon, da gibt es Abstufungen, Grade. Es ist gar nicht so
einfach, diese Grade
genau zu unterscheiden, aber grob können wir zwei Gruppen von Fällen
unterscheiden: starken und schwachen Paternalismus.
Was ist schwacher Paternalismus? Viele Menschen, die im Krankenhaus
liegen und
ärztliche Hilfe dringend benötigen, sind bewusstlos. Sie werden
bewusstlos
eingeliefert, sind vielleicht schon lange bewusstlos und können
selbst nichts mehr
entscheiden. In solchen Fällen ist es doch ganz klar und scheinbar
ohne Probleme,
wenn ein Arzt über die Behandlung entscheidet. Man geht vom
„mutmaßlichen
Willen“ einer Person aus.
Was ist denn nun „mutmaßlicher Wille“? Ursprünglich stammt dieser
Begriff aus der
Jurisprudenz und bedeutet: Der mutmaßliche Wille einer Person ist
das, was eine
rationale Person (also eine Person, die bei Verstand ist, die
Bewusstsein hat, die in
der Lage ist, ihre Zukunft zu planen, die entscheidungsfähig ist)
gewollt hätte, wenn
sie gefragt worden wäre. Wir kennen das aus den Debatten über
Patientenverfügungen. Man kann sich übrigens streiten, ob das
paternalistisch ist
oder nicht – der Bundestag hat kürzlich entschieden, dass
Patientenverfügungen
gelten. Das heißt, wenn Sie oder ich eine Patientenverfügung
unterschreiben, in der
geregelt wird, was passieren würde, wenn wir verunfallen, nicht mehr
bei
Bewusstsein sind, auch nicht mehr auf die Frage „was sollen wir denn
nun anfangen
mit Ihnen?“ antworten können- dann wird das gemacht, was in der
Verfügung drin
steht, koste es, was es wolle, egal was das menschliche Empfinden
oder die
ärztlicher Seite oder Angehörige einbringen könnten. Es wird das
gemacht, was die
Patientenverfügung sagt.
Es ist auch eine Art von Paternalismus, wenn ich als betroffene
Person, die nicht
mehr reden kann, einfach so behandelt wird, als hätte ich eine Art
von mutmaßlichem
Willen. Man nimmt an, mein mutmaßlicher Wille besteht darin, ich
würde auf jeden
Fall an meiner Patientenverfügung festhalten – auch wenn ein Arzt
sagen würde,
wenn die Verfügung missachtet würde und der Patient beispielsweise
nicht im Sinne
der Verfügung behandelt wird, so könnte er vielleicht überleben. Das
ist also kein
einfaches Thema.
Was ist nun aber der starke Paternalismus? Dabei wird ausdrücklich
gegen den
Willen einer Person entschieden, zum Beispiel von
Erziehungsberechtigten. Es gibt
Fälle, die in der Rechtsprechung nachlesbar sind. Zum Beispiel ein
berühmter Fall,
den alle Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaften
irgendwann im
Laufe ihres Studium zu Gehör bekommen, nämlich das Problem der
Blutspende bei
den Zeugen Jehovas. Die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas ist
der
Überzeugung, dass Blutspenden von fremden Personen für die eigenen
Kinder aus
religiösen Gründen nicht richtig sind. Nun kann es sein, dass Kinder
von Zeugen
Jehovas eine Blutspende dringend benötigen. Was passiert dann?
Dürfen die Eltern,
also die Erziehungsberechtigten für diese Kinder, also
paternalistisch, entscheiden,
dass ihre Kinder keine Blutspende bekommen? Unsere Rechtsprechung
sagt ganz
klar: Nein. In diesem Falle übernimmt der Staat die Haftung bzw.
anstelle des
Staates die Ärztinnen und Ärzte, die sagen, dieses Kind braucht
unbedingt eine
Blutspende, und egal was die Eltern sagen, es bekommt diese
Blutspende. Hier
haben wir es mit einem starken Paternalismus zu tun. Der Staat
interveniert, egal
was die Personen, in dem Fall die Zeugen Jehovas, will oder nicht
will.
Ein weiterer Fall betrifft alle Autofahrer: die Anschnallpflicht im
Auto. Das ist starker
Paternalismus. Zu Beginn wollten viele der Gurtpflicht nicht
nachkommen, denn sie
waren der Ansicht, sie seien sehr viel mehr gefährdet durch den
Gurt. Einige haben
Unfälle tatsächlich überlebt, weil sie keinen Gurt anhatten, andere
haben genau aus
dem gleichen Grund nicht überlebt. Wir wollen darüber nicht
streiten, jedenfalls ist
das ein Beispiel für starken Paternalismus. Ein drittes Beispiel:
das Rauchverbot.
Was heißt diesbezüglich starker Paternalismus? Wird der Raucher vor
den
gesundheitlichen Schäden bewahrt? Nein, natürlich nicht, denn der
Raucher darf
sich frei entscheiden, er darf sich selber schädigen, das wird ihm
nicht verboten.
Aber es wird Nichtrauchern quasi verboten, dass sie den Rauch
einatmen, egal ob
sie wollen oder nicht. Es kann ja sein, dass Leute – zum Beispiel,
weil sie mit
Rauchern befreundet sind – sagen, ich nehme das in Kauf, ich möchte
gerne mit
meinem Freund oder Freundin in die Kneipe gehen, ich bin zwar selber
Nichtraucher
und gezwungenermaßen Mit-Raucher, aber das macht mir nichts aus.
Gegenüber
diesen Personen gibt es in diesem Fall einen starken Paternalismus.
Oder ein anderes, etwas illustres Beispiel für starken
Paternalismus: Am 15.
Dezember 1981 hat das Bundesverwaltungsgericht Peep Shows verboten.
Eine
Peep Show ist eine Show, bei der der Zuschauer, fast immer sind es
Männer, in
kleinen Kabinen einer nackten Frau zuschauen, die sich räkelt oder
tanzt oder was
auch immer. Das wurde verboten mit dem Argument, dass die Frauen
gegen ihre
Würdepflicht verstoßen. Wir haben natürlich eine Menschenwürde, aber
haben wir
auch eine Würdepflicht? Ich bin mir nicht sicher, ob das
Bundesverwaltungsgericht in
dem Urteil so richtig entschieden hat, zumindest muss man ein großes
Fragezeichen
dahintersetzen, immerhin haben diese Frauen ja freiwillig gehandelt,
und wenn man
schon Peep Shows verbietet, was ist dann mit Prostitution? Müsste
man nicht
Frauen, die sich prostituieren, auch davor schützen, dass sie ihre
Würde in dieser
Weise missbrauchen oder ihr nicht gerecht werden?
Das sind ziemlich viele Fragen, aber konzentrieren wir uns wieder
auf das Arzt-
/Patienten-Verhältnis, darum ging es ja von Anfang an. Wie sollte
das eigentlich
geregelt sein? Es gibt mehrere Prinzipien, eines davon ist die
Autonomie
(Selbstbestimmung) des Patienten. Unter Patientenautonomie ist zu
verstehen, wenn
ich als Patient eine bestimmte Behandlung, eine Injektion oder eine
Transfusion zum
Beispiel, nicht möchte, dann bekomme ich sie auch nicht.
Patientenautonomie
bedeutet also einfach das, was ich will. Demgegenüber stehen
Prinzipien, die die
Pflichten des Arztes betreffen: Er soll mich vor Schaden bewahren,
er soll mich
möglichst heilen, er soll mir nützen usw. Diese zwei Gruppen von
Prinzipien stehen
sich gegenüber. Welche Gruppe hat nun mehr Gewicht?
Viele Menschen – auch Kollegen der Rechtswissenschaften – denken,
die
Patientenautonomie trumpft alles andere. Wenn der Patient sagt: „Das
will ich nicht“,
und der Arzt meint: „Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie sich
selbst schaden
und dass Sie mich in Gewissenskonflikte bringen, weil ich als Arzt
Ihnen rate, lassen
Sie sich unbedingt operieren oder nehmen Sie unbedingt dieses
Mittel“, dann gibt es
keine andere Lösung: Die Patientenautonomie setzt sich durch. Ist
das wirklich in
Ordnung? Eigentlich ist es doch das Ziel der ganzen Überlegungen zum
Paternalismus, dass wir in der Lage sind, mit einem einzigen Prinzip
klar und deutlich
zu sagen, wie man diesen Paternalismus verhindert, wie man also
verhindert, dass
Ärzte „über meinen Verstand hinaus“ für mich, zu meinem Wohl
entscheiden, was ich
gar nicht verstehe und vielleicht auch gar nicht will.
Um die Patientenautonomie zu „verbriefen“, wurde die sogenannte
„informierte
Zustimmung“ eingeführt. Was heißt das? Sie werden das alle schon
einmal erlebt
haben: Sie kommen zum Arzt oder in eine Klinik und bekommen ein
Schriftstück
vorgelegt, das Sie unterschreiben sollen und in dem Sie allem
zustimmen, was
darauf steht, was Sie wahrscheinlich bei dem schnellen Lesen gar
nicht richtig
verstanden haben. Ich verstehe es jedenfalls meistens nicht, ich
unterschreibe aber
trotzdem. Ich willige also in ein noch schwaches paternalistisches
Verhältnis ein,
aber ich weiß nicht genau, worum es geht. Die informierte Zustimmung
ist für mich
als Laien eigentlich eher eine Floskel, eine Art Feigenblatt, das
die Möglichkeit einer
Entscheidung über meinen Kopf hinweg, zumindest was die
Rechtsverhältnisse
angeht, vermeiden soll. Informierte Zustimmung ist also Vermeidung
eines
paternalistischen Verhältnisses, zumindest im rechtlichen Sinne.
Ist damit das Arzt-Patienten-Verhältnis geklärt? Wird Paternalismus
dadurch
vermieden? Wir wissen nun, es geht um ein paar Prinzipien.
Prinzipien sind für uns ja
meist etwas mühselig zu bewältigen. Was also tun? Als Philosoph
empfehle ich,
nach einem gemeinsamen Nenner der verschiedenen Prinzipien zu
suchen. Ich will
einen Versuch wagen und schlage als gemeinsamen Nenner
„Gerechtigkeit“ vor. Wie
komme ich darauf? Es geht nicht um ein Gleichheitsprinzip oder um
übersetzte
Gleichheit oder etwas ähnliches. In diesem Fall definiere ich
Gerechtigkeit
folgendermaßen: Gerecht ist das, was ich mir als Person und anderen
schulde; was
bin ich mir schuldig, was sollte ich im Hinblick auf meine Würde
usw. tun und was
sollte ich anderen gegenüber tun, was schulde ich ihnen –
Aufmerksamkeit, Hilfe
usw. Das ist eine sehr sehr allgemeine, nicht besonders scharfe,
dafür aber auf viele
Fälle schön anwendbare Definition von Gerechtigkeit.
Wenn wir nun diese Gerechtigkeit als gemeinsamen Nenner setzen, dann
sieht man,
dass man diese Art der Auffassung von Gerechtigkeit sowohl im
Hinblick auf die
Patienten und Patientinnen anwenden kann als auch im Hinblick auf
den Arzt. Wenn
wir gerecht sind, dann tun wir das, was wir uns selber schulden und
was wir anderen
schulden. Der Arzt schuldet mir Aufmerksamkeit, er schuldet mir die
Einhaltung des
Prinzips der Schadensvermeidung, des Wohlförderns usw., und ich
schulde mir
selbst natürlich die Selbstbestimmung. Man könnte doch sagen, das
klingt wie eine
schöne Übereinkunft, wie ein guter gemeinsamer Nenner. All das sind
ja
Gerechtigkeitsverhältnisse.
Aber natürlich ist die Sache damit nicht gelöst. Der Konflikt
besteht weiterhin, und der
Vorschlag, Gerechtigkeit als gemeinsamen Nenner zu nehmen, ist ein
Versuch, den
Konflikt besser in den Griff zu bekommen. Natürlich kann man sich
fragen, wozu wir
das überhaupt tun sollen. Ist es nicht viel wichtiger, darüber zu
reden, worum es
konkret geht: Gesundheitsvorsorge, das Vermeiden von Schäden usw.?
Sicher,
eigentlich wäre das der erste Schritt, aber wir können uns nicht
einfach in eine Klinik
begeben und sehen, was in der Intensivstation passiert. Wir müssen
statt dessen
über Prinzipien reden.
Wir machen es jetzt mal ganz einfach: Wir haben zwei Prinzipien –
die
Schadensvermeidung (das Wohl lassen wir beiseite, weil das ziemlich
schwierig ist)
und die Selbstbestimmung (des Patienten). Legen wir diesen beiden
Prinzipien
Gerechtigkeit als gemeinsamen Nenner zugrunde, würde das den
Konflikt lösen?
Zunächst einmal wird der Konflikt überhaupt erst richtig sichtbar.
Denn was gerecht
aus Sicht des Arztes ist, ist nicht identisch mit dem, was ich als
Patient als gerecht
erachte. Gerechtigkeit kann also unterschiedlich betrachtet werden.
Auf der einen
Seite steht der Arzt, der mich vielleicht nachdrücklich darauf
aufmerksam macht,
dass ich Schaden nehmen könnte, wenn ich eine bestimmte Therapie
nicht mache,
auf der anderen Seite stehe ich als Patient und überlege, ob ich
dieser Behandlung
zustimmen soll oder nicht. Wenn ich meinen Arzt kenne und ihm
vertraue, werde ich
seinem Rat sicherlich eher folgen. Und hier kommt eine neue
Perspektive ins Spiel:
Vertrauen. Darauf haben Sie vielleicht schon gewartet, denn
Vertrauen ist das A und
O, es verbindet die beiden Seiten: also Arzt und Patient. Die
Gerechtigkeit selbst tut
das nicht, denn sie wird ja je nach Sichtweise unterschiedlich
definiert. Wenden wir
uns also dem Vertrauen zu.
Jeder von uns, der schon einmal in einer Klinik war, wird sich
stirnrunzelnd
überlegen, wie es eigentlich möglich ist, mit den Klinikärzten ein
Vertrauensverhältnis
aufzubauen, zumal der Patient die Klinik in der Regel so schnell wie
möglich wieder
verlassen will. Außerdem gibt es genaue Untersuchungen darüber, wie
viele
verschiedene Ärztinnen und Ärzte der normale Patient, vor allem
derjenige, der auf
der Intensivstation liegt, an nur einem einzigen Tag sieht! Wie soll
da ein
Vertrauensverhältnis entstehen? Besser sieht es beim Hausarzt oder
der Hausärztin
aus. Es gibt also prinzipiell ein Vertrauensverhältnis. Und das ist
eigentlich des
Pudels Kern in der ganzen Problematik: Wie können wir das Vertrauen
herstellen?
Die Leute, die die informierte Zustimmung erfunden haben, waren der
Ansicht, auf
diese Weise würde – zumindest auf dem Papier – eine Art
Vertrauensverhältnis
hergestellt. Heute weiß man aufgrund mehrerer Untersuchungen, das
ist nur
vermeintlich so. Vertrauen ist durch informierte Zustimmung nicht
herstellbar.
Lassen Sie uns nochmal zurückgehen zu den Prinzipien. Ich habe Ihnen
die
Gerechtigkeit als gemeinsamen Nenner für die Ärzte- und
Patientenprinzipien
vorgestellt und bin dann recht schnell zum Vertrauen übergegangen.
Gehen wir noch
einen Schritt zurück. Meistens wird, das hatte ich vorhin schon
angesprochen,
zugunsten der Patientenautonomie entschieden – so als wäre sie eine
Art
Trumpfkarte, ein Oberprinzip. Wenn wir aber Gerechtigkeit als
Prinzip für beide
Seiten anerkennen, dann kann Patientenautonomie nicht länger als
Trumpfkarte
gelten. Dennoch bleibt natürlich das Prinzip erhalten. Was meine ich
damit?
Wenn wir Vertrauen haben wollen, dann kann es nicht sein, dass ein
Prinzip das
andere trumpft. Es kann auch nicht sein, dass die Ärzteschaft, die
in dem Fall ja
potentieller Gegner ist, immer bestimmt. Genauso wenig kann es sein,
dass die
Patientenautonomie immer trumpfen darf. Also wird wohl das
Vertrauensverhältnis
nur einher gehen können mit einer Art Balance zwischen den beiden
Prinzipiengruppen. Wie könnte man diese Balance denn herstellen?
Natürlich nur
durch wechselseitiges Vertrauen. Aber wie kann man das herstellen?
In Großbritannien, und da gibt es eine ganze Menge Untersuchungen
dazu, hat man
sogenannte „hearings“ durchgeführt, in denen beide Seiten
zusammengebracht
wurden zu Gesprächen. So hat man herausgefunden, warum das
gegenseitige
Vertrauen so schwierig ist. Aber Vertrauen ist eigentlich etwas,
über das man per
defintionem gar nicht reden kann. Denn Vertrauen ist so ähnlich wie
Sympathie oder
Liebe – man bekommt es geschenkt, das bietet man an, das sind freie
Akte. Und
eine ganze Menge von diesem Vertrauen ist ja gar nicht bewusst.
Manchmal
vertrauen wir sogar Menschen, die wir kaum kennen, aber in der Regel
braucht es
Zeit.
Ohne die Gewissheit, dass Arzt und Patienten einander vertrauen
können – und das
ist die Quintessenz –, ist das Verhältnis nicht in Balance, auch die
Prinzipien nicht.
Wenn wir Vertrauen herstellen – durch bessere Kenntnis, durch
Austausch, durch
Kommunikation –, dann merken wir so langsam, es ist durchaus
möglich, dass wir
uns selbst und einander gerecht werden im Arzt-Patienten-Verhältnis.
Klar ist, wenn das nicht möglich ist, wenn wir uns nicht in dieser
Weise gerecht
verhalten, wenn wir kein Vertrauen zueinander aufbauen können, dann
ist echte
Gerechtigkeit nicht denkbar, dann sind letztlich die ganzen
Prinzipien unwichtig, denn
die allein bewirken gar nichts. Sie sehen, das A und O bei der
Lösung des
Paternalismus-Problems, vor allem des schwachen Paternalismus, ist
das Vertrauen.
Ohne das geht es nicht.
*****
TEIL 2
Wilhelm Vossenkuhl, Professor für Philosophie an der Universität in
München,
erklärte im ersten Teil seines Vortrags, was Paternalismus genau
ist, wie er unser
gesellschaftliches Leben bestimmt und wo die Probleme liegen.
Paternalistisch sind
prinzipiell solche Handlungen, die die Freiheit einer Person
einschränken, um diese
letztlich vor sich selbst zu schützen.
Im zweiten Teil geht es um die völkerrechtlichen Aspekte, etwa um
die Frage, ist es
gerechtfertigt, wenn ein Staat in eine Diktatur eingreift, den
Diktator tötet, um dann –
eventuell gegen den Willen der Bevölkerung – eine Demokratie
einzuführen.
Vorbilder aus der Realität für solches Handeln sind der Irak oder
Serbien.
Hören Sie also nun den zweiten Teil von Vossenkuhl über den
Paternalismus und
das Völkerrecht.
Wilhelm Vossenkuhl:
Vielleicht erinnern Sie sich noch an dieses merkwürdige Wort
„Paternalismus“, der
Begriff leitet sich vom vaterschaftlichen Verhältnis zu Kindern ab,
meistens prägen
jedoch die Mütter dieses Verhältnis. Ein solches Verhältnis
existiert auch zwischen
Patienten und Ärzten und genauso zwischen Völkern und Staaten. Es
geht hier um
das Wohl eines Volkes, unabhängig davon, was dieses Volk selber
will. Also: andere,
dritte Staaten beschließen, dieses Volk braucht das und das und
bekommt es jetzt
auch, ob es will oder nicht. Das betroffene Volk hat keine Wahl. Es
wird die
Wahlfreiheit eingeschränkt.
Man kann sich fragen, ob der Wille des Volkes nicht unerheblich ist,
solange nur zu
seinem Wohl entschieden wird. Allerdings gibt es dabei einige
Aspekte zu
berücksichtigen, z. B. die Souveränität des Volkes, die ja damit in
Frage gestellt wird.
Souveränität heißt, die Integrität, die Unberührbarkeit eines Volkes
wird in allen
Punkten gewahrt, Grenzen werden nicht überschritten, es werden keine
Zwangsmaßnahmen gegen dieses Volk eingeleitet usw. Es soll nicht
gegen den
Willen eines Volkes gehandelt werden, das ist die Idee einer
Volkssouveränität, eine
Idee, die sich über Jahrhunderte entwickelt hat. Inzwischen, das
muss man leider
feststellen, wird die Idee der Volkssouveränität in Frage gestellt.
Lassen Sie uns zunächst wieder zwischen schwachem und starkem
Paternalismus
unterscheiden. Gibt es das überhaupt, auch im Verhältnis der Völker
untereinander?
Ja, das gibt es. Man kann das Wohl eines Volkes, unabhängig von
seinem eigenen
Willen, fördern, dann nämlich, wenn das Volk selbst nicht in der
Lage ist, selber zu
entscheiden, wenn es zum Beispiel in Agonie ist durch ein Ereignis,
ein Naturereignis
wie ein Tsunami oder ein Erdbeben.
Man hat auch angenommen, dass Völker nicht so genau wissen können,
was zu
ihrem Wohle gut wäre und deshalb gibt man ihnen dies und jenes. Das
ist die Idee
der Entwicklungshilfe. Da gibt es einige köstliche Beispiele: etwa
die Lieferung von
Schneefahrzeugen durch die damalige Sowjetunion an das afrikanische
Ghana.
Ghana liegt ziemlich nah am Äquator. Solche Auswüchse kann
Entwicklungshilfe
auch annehmen. Das ist jedenfalls eine schwache Form des
Paternalismus – wenn
auch eine ziemlich unsinnige.
Starken Paternalismus finden wir beim Stichpunkt: Kolonialisation.
Um den starken
Paternalismus soll es bei unseren heutigen Überlegungen gehen. Er
liegt zum
Beispiel dann vor, wenn aufgrund von bestimmten Ereignissen in einem
Land ein
anderes oder vielleicht sogar eine Gemeinschaft von anderen Ländern
interveniert,
direkt militärisch oder indirekt durch Sanktionen. Sie werden sofort
an die
entsprechenden Fälle denken, denn von denen gibt es ja wahrlich
genug.
Als stark paternalistisch ist das Verhalten der intervenierenden
Staaten zu
bezeichnen, weil sie davon ausgehen, ihr Handeln diene dem Wohle der
Menschen.
Gleichzeitig wissen sie, dass sie gegen die Regierungen dieser
Länder agieren, denn
diese Regierungen unterdrücken ja die Bevölkerung. Und sie wollen
doch diese
armen Menschen von dem Unrechtsregime befreien.
Bevor eine Intervention stattfindet, wird das geplante Vorgehen
meist erst in der
Staatengemeinschaft, in der Regel bei den Vereinten Nationen in New
York,
diskutiert. Es geht dabei um Fragen wie: Was ist denn das Wohl, ist
das Wohl
wirklich gefährdet, handelt es sich tatsächlich um einen
Unrechtsstaat, was will die
Bevölkerung. Der mutmaßliche Wille eines Volkes ist also auch
maßgeblich,
allerdings nicht in einem streng rechtlichen Sinne, aber man könnte
doch annehmen,
alle Menschen, egal wo sie leben – ob in Alaska, im Iran oder in
Deutschland – legen
großen Wert darauf, dass ihre Menschenrechte eingehalten werden.
Manche
Menschen kennen gar keine Menschenrechte; wir jedoch wissen zum
Beispiel, wie
unsere Würde verletzt wird. Wir wissen nie so ganz genau, wie Würde
eingehalten
wird, aber wir wissen ganz genau, wann die Würde verletzt ist. In
den internationalen
Verhältnissen sind die Menschenrechte das A und O.
Überall auf der Welt werden Menschenrechte verletzt, übrigens bei
uns auch. Wir
dürfen also nicht immer nur auf die anderen zeigen. Nehmen wir ein
paar Beispiele,
die direkt deutlich machen, worum es geht. Im folgenden Fall wird
die
paternalistische Seite nicht so recht griffig. Ich werde Ihnen
gleich erklären, warum.
Ich rede von der Frauenbeschneidung in Afrika. Es gibt im ganzen
nord-, west- und
östlichen Bereich, sowohl in muslimischen wie auch in christlichen
Staaten
(Äthiopien), die Frauenbeschneidung. Meistens werden diese Rituale
von Frauen an
jungen Mädchen durchgeführt, ohne jegliche hygienischen Maßnahmen
werden den
Mädchen die sekundären Geschlechtsmerkmale, die Schamlippen mit
Glasscherben
oder ähnlichem entfernt. Warum? Diese Frauen sollen davor bewahrt
werden – quasi
zu ihrem Wohl –, dass sie sexuell interessiert sind am
Geschlechtsverkehr. Die
Kinder, die sie auf die Welt bringen, sollen möglichst nur von ihrem
eigenen
Ehemann sein, das Kinderkriegen sollte im Clan stattfinden, kein
fremder Mann sollte
in der Lage sein, eine Frau zu schwängern. Oft werden noch die
Schamlippen
vernäht usw., aber wir wollen nicht in die Einzelheiten gehen. Warum
ist das nun ein
Thema für Paternalismus? Denn die Frauen stimmen der Beschneidung
zu, das
heißt, die Mütter für ihre Töchter. Was soll daran nun problematisch
sein?
Wir haben es hier wahrlich mit einer ganzen Fülle von
Menschenrechtsverstößen zu
tun. Erstens geht es um nicht zustimmungsfähige Kinder, zweitens
wird der
Lebensschutz missachtet dadurch, dass keine hygienischen Maßnahmen
ergriffen
werden. Das sind schon zwei gravierende Verstöße gegen die
Menschenrechte.
Frauenbeschneidung ist, egal wie viele der Frauen dafür sind, ein
Verstoß gegen die
Menschenrechte. Niemand wird natürlich dafür argumentieren, dass aus
diesem
Grunde direkt interveniert wird. Aber es gibt Möglichkeiten,
indirekt einzugreifen,
indem man die Regierungen dieser Länder dazu bringt, dass sie per
Gesetz die
Frauenbeschneidung verbieten. Inzwischen ist das teilweise auch
geschehen durch
Druck, vor allem wirtschaftlichen Druck. Trotzdem werden
Frauenbeschneidungen
nach wie vor vorgenommen. Es gibt sogar Frauenbeschneidungen in der
Bundesrepublik Deutschland. Es gibt Ärzte, die Mädchen – allerdings
unter den
notwendigen hygienischen Maßnahmen und nicht lebensgefährdent –
beschneiden.
Natürlich ist das strengstens verboten, aus den Gründen, die ich
bereits geschildert
habe.
Hier haben wir es mit einem negativen Paternalismus und mit einem
Verstoß gegen
Menschenrechte zu tun. Es verbluten jährlich viele Frauen, die
genaue Zahl ist nicht
bekannt. Andere sind lebenslang verstümmelt, sie leiden unter
Schmerzen, sie
können viele Dinge, die zu unserem Leben gehören, nicht genießen,
vor allem nicht
die Sexualität. Wir haben es hier also mit einem wirklich
gravierenden Problem zu
tun.
Aber normalerweise, wenn es um militärische Intervention geht, die
verhindern soll,
das etwas zum Nachteil einer Bevölkerung passiert, haben wir es mit
Ansprüchen
der Demokratie zu tun. Die Argumente lauten: Die Demokratie in
Ländern wie etwa
im Irak, in Afghanistan, auf dem Balkan, in Nordkorea, in Birma bzw.
Myanmar ist
gefährdet oder verhindert oder es gibt Unrechtsregime, und man muss
überlegen,
was man dagegen tun kann.
Im Fall des Irak hat man offenbar nicht lange überlegen müssen. Die
Vereinigten
Staaten haben gemeinsam mit Großbritannien und einigen anderen
Ländern –
glücklicherweise haben nicht alle europäischen Staaten mitgewirkt –
beschlossen zu
intervenieren. Sie haben den zweiten Irak-Krieg begonnen. Was daraus
geworden
ist, wissen wir inzwischen: eine ziemlich üble Geschichte, ein
Unrecht wurde quasi
mit einem anderen Unrecht abgegolten bzw., Hunderttausende von Toten
sind die
Folge. Die Frage ist: War das wirklich berechtigt? Das Morden setzt
sich immer noch
fort. Inzwischen ist klar, dass es sich um einen Religionskrieg
handelt zwischen zwei
Gruppen von Muslimen. Hat sich das in irgendeinem Sinne, der auch
nur in die Nähe
der Ansprüche von Demokratie gebracht werden kann, gelohnt?
Manche mutmaßen, dass die Vereinigten Staaten vor allem ihr
Interesse am
Erdölvorkommen in der Region sichern wollten. Das ist nicht ganz
unwahrscheinlich,
denn man hat im Irak mit Militär interveniert, während in Nordkorea,
wo die
Unterdrückung flächendeckend ist und wahrscheinlich nicht
unmenschlicher als im
Irak, bisher nicht eingegriffen. Dort gibt es offensichtlich kein
Öl. Nun könnte man
etwas zynisch fragen, warum wohl im Irak, aber nicht in Nordkorea
interveniert wird.
Aber lassen wir das beiseite.
Es gibt weitere Beispiele: Afghanistan. Hier sind wir selbst
betroffen, weil unsere
jungen Soldaten dort sterben. Ich will den Einsatz der Bundeswehr in
Afghanistan
nicht in Frage stellen, nein, ich bin überzeugt, dass die Soldaten,
nicht nur die
deutschen, genauso auch die amerikanischen, dort zum Wohle des
Landes agieren.
Dennoch muss man sich fragen dürfen, welche Gründe eigentlich für
diesen Einsatz
sprechen. Welche Gründe sprechen dafür, dass wir dort eine
militärische Präsenz
unterhalten? Ist diese Art Paternalismus wirklich berechtigt? Dient
er dem Wohle des
Volkes?
Wir werden am Schluss nochmal überlegen müssen, wie das Wohl eines
Volkes
überhaupt gefördert werden kann. Es gibt andere Beispiele, die
mindestens genauso
schwierig sind wie die, die ich gerade angesprochen habe. Denken Sie
an den
Balkankrieg. Das war das erste problematische Beispiel einer
militärischen
Intervention. Man wollte den Krieg zwischen zwei Nachbarn verhindern
bzw. man
wollte die weitere Eskalation verhindern, weil ganz offensichtlich
immenses Unrecht
geschehen ist von Serben an Kroaten und an muslimischen Bewohnern in
der
Region und umgekehrt. Man wollte dem einen Riegel vorschieben und
vor allem die
muslimische Minderheit in Serbien schützen vor Übergriffen von
Serben.
Es ist bis heute eine rechtlich offene Frage, ob diese Art von
militärischer Intervention
wirklich berechtigt war. Auch da, ähnlich wie im Irak, gibt es
Folgeprobleme. Es
befinden sich immer noch Soldaten vor Ort. Experten sind der
Ansicht, dass sich
ohne die militärische Präsenz von Staaten wie dem unsrigen das
Morden fortsetzen
würde. Das Ziel der militärischen Intervention, nämlich die
Herstellung
demokratischer Verhältnisse, wird also offenbar nicht erreicht.
Ein weiteres Beispiel müsste uns eigentlich die Schamröte ins
Gesicht treiben: der
Völkermord in Darfur im Sudan. Nicht weniger als 400.000 Tote sind
dort inzwischen
zu beklagen, die die sudanesische Regierung zu verantworten hat. 2,5
Millionen
Menschen sind bisher vertrieben worden. Der Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen
in New York konnten sich noch nicht dazu durchringen zu
intervenieren. Ein
Zusammenschluss afrikanischer Staaten hat zwar eine kleine
Schutztruppe in den
Sudan geschickt, aber die ist nicht wirklich in der Lage, das Töten
zu stoppen. Die
mordende Junta ist weiter aktiv, und die Soldaten der Schutztruppe
sterben, weil sie
nicht ausreichend versorgt werden. Eigentlich ein Skandal, ein
Skandal nicht ohne
doppelten Boden. Denn es gibt eine Nation, die bisher verhindert
hat, dass der
Sicherheitsrat eine Resolution gegen den Sudan beschlossen hat,
nämlich China.
Man muss annehmen, dass China Interesse an dem Öl im Sudan hat. Das
ist also
eine analoge Situation zum Irak.
Wie können wir nun das Problem des Paternalismus angesichts der
genannten
Beispiele lösen? Einerseits wünschte man sich im Hinblick auf den
Sudan
paternalistische Intervention, um das Morden zu stoppen, denn
offensichtlich wahrt
dort niemand die Interessen der Menschen. In anderen Fällen würde
man gerne
rückgängig machen, was im paternalistischen Sinne, je nach dem, wie
man
argumentiert, schwach oder stark paternalistisch, passiert ist.
Natürlich werden die
Amerikaner sagen, das war schwach paternalistisch, denn die Mehrheit
der
Bevölkerung im Irak wollte die Intervention. Die Iraker würden
wahrscheinlich
argumentieren, das ist stark paternalistisch, denn von uns hat
niemand die
Vereinigten Staaten gerufen – was wahrscheinlich auch so ist.
Gibt es überhaupt gute vertretbare Gründe für militärische
Interventionen, also für
stark oder schwach paternalistische Handlungen von einer
Völkergemeinschaft
gegenüber einer anderen? Welches Volk hat überhaupt das Recht, das
Wohl eines
Volkes unabhängig von dessen eigenem Willen zu fördern? Die
Völkergemeinschaft,
die Vereinten Nationen und dort vor allem der Sicherheitsrat, hat
eine Art
völkerrechtliche Regelung, die sagt, wenn Völkermord geschieht, dann
muss
militärisch interveniert werden. Das heißt, starker Paternalismus
ist dann auf jeden
Fall vonnöten, selbst wenn die Mehrheit der Bevölkerung dagegen
wäre. Gleiches gilt
bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Nun, man weiß nicht so ganz
genau, was
eigentlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind. Mit einer
Ausnahme: Die
massenhafte Ermordung von Juden, Sinthi, Roma, Kriegsgefangener usw.
im
Zweiten Weltkrieg sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das ist
klar. Das sind
übrigens Verbrechen, die niemals verjähren. Deswegen kann man heute
auch noch
ziemlich alte Verbrecher der damaligen Zeit aburteilen. Darüber ist
man sich einig. In
einem solchen Fall sind Interventionen erlaubt oder sogar geboten.
Offenbar hat man
im Zweiten Weltkrieg diese Regelung noch nicht verbindlich gesehen.
Die
Konzentrationslager, die unsere deutsche Geschichte für immer
belasten, wurden
nicht aufgehoben, es wurde nicht interveniert.
Also was berechtigt ein Volk, bei einem anderen zu intervenieren.
Man könnte auch
sagen, jedes Volk hat die Regierung, die es verdient. Das klingt
verdammt zynisch.
Würde man wirklich sagen wollen, die Nordkoreaner haben ihr Regime
verdient? Wie
soll denn das verstanden werden? Ist das nicht blanker Zynismus? –
Ja, ich glaube
schon. So kann man das nicht stehen lassen. Heißt das dann, dort
dürfte man
intervenieren? Ein bisschen langsam, bitte, so schnell geht das
nicht. Das
Völkerrecht sagt ganz eindeutig, man darf nicht einfach eingreifen;
auch wenn man
Beweise dafür hat, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen
werden, ist
das noch kein Grund, um die Souveränität eines Landes zu ignorieren.
So einfach ist
das nicht.
Vielleicht vermuten Sie, ich bin schon wieder auf dem Weg zu einer
Art von Balance.
Das vermuten Sie zurecht, aber es ist nicht so leicht, diese Balance
genau zu
beschreiben. Doch dazu später. Lassen Sie uns erst überlegen, ob es
überhaupt
durchschlagende Gründe gibt. Ich glaube, es gibt keine besseren als
die, die die
Vereinten Nationen schon als solche akzeptiert haben, nämlich
Völkermord und
Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Was noch? Für schwachen
Paternalismus
habe ich schon ein paar Beispiele genannt: Wenn zum Beispiel ein
Tsunami mit
Tausenden von Toten ein Land heimsucht und die Regierung nicht in
der Lage ist,
der Bevölkerung zu helfen, dann muss die internationale Gemeinschaft
helfen. Das
ist schwach paternalistisch, das heißt, die Mittel, mit denen
geholfen wird, müssen
nicht unbedingt dem Willen derer, denen geholfen wird, entsprechen.
Wir haben aber mehr Beispiele von starkem Paternalismus diskutiert,
mit
militärischer Intervention. Gibt es nicht eine Art von Ungleichheit
zwischen
demokratischen und nicht-demokratischen Staaten? Wir haben ja die
interessante
Situation, dass niemand die Volksrepublik China international
kritisiert, weil zum
Beispiel in Tibet, Zhejiang oder in anderen Teilen dieses
Riesenreiches
Menschenrechte unterdrückt werden. Das ist doch eigentlich
merkwürdig, dass wir im
Westen nicht die Moralkeule schwingen und sagen, wir machen mit Euch
keine
Geschäfte mehr, bis Ihr nicht die Rechte der Menschen in Tibet und
Zhejiang
respektiert. Die Chinesen sagen nämlich folgendes: „Was ihr unter
Menschenrechten
versteht, ist nicht das gleiche wie das, was wir unter
Menschenrechten verstehen.
Und dazu haben wir das Recht.“
Wir haben es also mit einem kulturellen Relativismus zu tun.
Relativismus ist zwar für
viele ein Schimpfwort, aber es ist nicht in jedem Fall etwas
Schlechtes. Kulturelle
Relativität ist eine ganz klare Sache, man trägt halt nicht überall
auf der Welt
Lederhosen. Es gibt also Relativitäten, die völlig in Ordnung sind.
Aber gibt es bei
Menschenrechten tatsächlich Relativismus? Wenn es das gäbe, wenn
also die
chinesischen Argumente stimmen würden, wenn sie sagen würden, was in
Tibet
passiert ist kein Menschenrechtsverstoß, sondern die Menschenrechte
werden dort
bewahrt nach dem Motto, die Tibetaner werden davor bewahrt – zu
ihrem Wohle
natürlich – , dass sie einen Fehler machen und zum Beispiel das
chinesische Reich
verlassen. Nein, so kann man nicht argumentieren. Menschenrechte
sind
Menschenrechte, da gibt es nichts zu relativieren.
Aber ist das ausreichend Grund, um die Souveränität zu verletzen?
Ähnlich bei der
Frauenbeschneidung. Da gibt es keine Relativität , das ist nicht so
etwas wie
Lederhosen tragen. Es werden Menschenrechte verletzt, also kann man
das nicht
einfach ignorieren. Und wenn man mit Staaten, in denen
Menschenrechte nicht
respektiert werden, Geschäfte macht, begeht man selber einen
schweren Fehler,
zumindest in moralischer Hinsicht, rechtlich kann man das natürlich
niemandem
ankreiden.
Lassen Sie uns auf die Balance zu sprechen kommen. Ähnlich wie bei
der
paternalistischen Situation zwischen Arzt und Patient haben wir es
hier mit einer
Situation zu tun, in der es eigentlich, wie zum Beispiel im Irak,
nicht wirklich sinnvoll
ist zu ignorieren, was die Menschen selbst, denen man doch so gerne
etwas zu
ihrem eigenen Wohl angedeihen lassen würde, wollen. Wenn man die
Souveränität
eines Volkes nicht wirklich achtet, auch wenn es schwer fällt, kann
man wohl kaum
annehmen, dass man irgendwann einmal mit diesem Volk ein
gleichgestelltes
Verhältnis haben wird. Wir müssen doch davon ausgehen, ähnlich wie
wir das im
Hinblick auf die kolonialisierten Völker gelernt haben, dass es
eigentlich besser
gewesen wäre, man hätte sie nicht kolonialisiert, sondern ihnen die
Chance
gegeben, sich langsam selber auf das Niveau der Moderne zu
entwickeln – wenn sie
das gewollt hätten. Man hätte ihnen also eigentlich die Möglichkeit
geben sollen zu
tun, was sie selbst wollen. Nicht überall, wo interveniert wurde und
vielleicht werden
wird, ist die Gefahr für die Menschen so groß, dass man wirklich
berechtigt
interveniert. Ist es nicht ein höheres Gut, erst einmal nach dem
Willen der Menschen
zu fragen, nach Möglichkeiten zu suchen, wie sie selbst aus einem
Unrechtssystem
herauskommen können. Geht es den Irakern heute wirklich besser als
vor dem
ersten oder zweiten Krieg? Der erste wurde wegen des Einmarschs der
Iraker in
Kuwait begonnen, und ein Angriffskrieg ist auch ein berechtigter
Grund für eine
Intervention. Der zweite Krieg gehört aber nicht dazu. Geht es den
Irakern besser?
Wir hoffen es jedenfalls, immerhin gibt es jetzt eine gewählte
Regierung. Aber ist
diese Regierung in der Lage, die Menschen zu schützen und ihnen zu
helfen?
Die Balance, die ich meine, bedeutet, dass wir lernen müssen, andere
Staaten auch
dann zu achten, wenn in ihnen nicht alles genauso zugeht wie bei
uns. Wir dürfen
nicht die großen Rechthaber sein. Wenn wir das nämlich wären, würden
wir uns und
unsere eigene Position in Frage stellen. Wir können nur
vertrauensvoll mit einem
anderen Staat kooperieren, wir können nur den Respekt des anderen
Staates
erwarten, wenn wir selbst ihm Respekt zollen.
Der Liberalismus hat da also zwei Gesichter. Das eine ist, man
versucht, die
Demokratie durchzusetzen, andere von etwas zu befreien, von denen
man gar nicht
so genau weiß, ob sie überhaupt befreit werden wollen. Auf der
anderen Seite gibt es
den Liberalismus, der sagt, was da passiert, ist mir völlig egal,
wir machen unser
eigenes Ding und vor allem machen wir Geschäfte.
Man muss also die Balance finden, Menschenrechte anerkennen sowohl
im eigenen
Land als auch in anderen, und man muss überlegen, was man tun kann,
um anderen
zu helfen. Und trotzdem – und das ist die Balance, die gefordert ist
– muss man die
Souveränität des anderen Landes achten. Auch natürlich die fremde
Kultur, die
andere Religion. International gibt es eben keine Gleichheit, es
gibt nur
Unterschiede, und die machen es uns so schwer, Interventionen nicht
zu wollen. Wir
wollen doch so gerne, dass alle genauso glücklich sind wie wir. Und
das ist genau
der Kern: Wir sollten erst einmal lernen, mit anderen Völkern auf
der Basis
wechselseitiger Achtung umzugehen. Dann können wir die Probleme, die
unter dem
Stichwort Paternalismus genannt werden können, vielleicht lösen.
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