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sell-jobcenter
SWR2 AULA – Professor Stefan Sell: Arbeitsloser trifft auf Manager . Das Elend der Jobcenter
Autor und Sprecher: Professor Stefan Sell *
Redaktion: Ralf Caspary, Susanne Paluch
Sendung: Sonntag, 10. Oktober 2010, 8.30 Uhr,SWR 2
Bitte beachten Sie:
Das Manuskript ist ausschließlich zum persönlichen, privaten Gebrauch bestimmt.
Jede weitere Vervielfältigung und Verbreitung bedarf der ausdrücklichen
Genehmigung des Urhebers bzw. des SWR.
ÜBERBLICK
In Jobcentern sitzen sogenannte Fallmanager und Vermittler, die
Arbeitslosen dabei helfen sollen, einen neuen Job zu finden. Die
meisten Beschäftigten dieser Center kommen aus der Agentur für
Arbeit, viele stammen im Rahmen der Amtshilfe aus der Post, der Bahn
oder der Telekom, also aus ehemaligen Staatsbetrieben. Und das
deutet schon auf ein gravierendes Problem hin: Viele Fallmanager
haben wenig Ahnung von den Fällen, die sie da bearbeiten müssen.
Doch das ist nur eine Fehlkonstruktion. Weitere listet Stefan Sell
auf, Professor für Volkswirtschaftslehre und Sozialpolitik an der FH
Koblenz/Remagen.
* Zum Autor:
Stefan Sell ist seit März 1999 Professor für Volkswirtschaftslehre,
Sozialpolitik und Sozialwissenschaften an der FH Koblenz, Standort
Remagen, und Direktor des Instituts für Bildungs- und Sozialpolitik
der FH Koblenz.
Sell absolvierte zunächst eine Ausbildung zum Krankenpfleger, ab
1983 besuchte er dann die gymnasiale Oberstufe der Städtischen
Gesamtschule in Essen; nach dem Abitur und dem Zivildienst studierte
er Sozialwissenschaft in Bochum; Abschluss:
Dipl.-Sozialwissenschaftler. 1994 war Sell Leiter des Arbeitsamtes
Tübingen, 1995 Promotion zum Dr. rer. soc., 1996 bis 1999 war Sell
Professor für Wirtschaftswissenschaft und Arbeitsmarktpolitik an der
FH des Bundes für Öffentliche Verwaltung in Mannheim.
Veröffentlichungen des Autors zum Thema (Auswahl):
(2010): Jobcenter: Dauerbaustelle wird legal, in: Wirtschaftsdienst.
Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Heft 6/2010, S. 352-353
(2010): Die Verfahrensflut durch „Hartz IV“ als Menetekel für die
Sozialgerichtsbarkeit oder: Von dem Dilemma eines nicht-einlösbaren
Lösungsversprechens durch das Sozialrecht und dem Anspruch des
Einzelnen auf Rechtsprechung, Remagener Beiträge zur aktuellen
Sozialpolitik 07-2010, Remagen, Juni 2010
INHALT
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Ansage:
Sie haben keinen Job und beziehen Arbeitslosengeld II? Dann sind Sie
im Jobcenter richtig, beziehungsweise Sie müssen dorthin, um wieder
Arbeit zu bekommen, so ganz richtig sind Sie da nicht, denn es geht
dort irgendwie drunter und drüber. Zwar gibt es für alle möglichen
Tätigkeiten und Funktionen schöne neue Wörter wie Fallmanager,
Bedarfsgemeinschaft oder ARGE, die täuschen aber nicht darüber
hinweg, dass es viele Probleme gibt. Stefan Sell ist Professor für
Volkswirtschaftslehre und Sozialpolitik an der FH Koblenz/Remagen.
In der SWR2 Aula beschreibt er das Elend der Jobcenter.
Stefan Sell: Das heutige Thema kreist um eine überaus eigenartige
Behörde, bei der es sich – um mit den Worten einer Teamleiterin im
Jobcenter von Berlin-Neukölln zu sprechen – um einen Außenposten am
sozialstaatlichen Rand des Landes zu handeln scheint: Zitat: „Wir
sind hier die letzte Verteidigungslinie des Sozialstaates“, sagt
sie. „Nach uns kommt nichts mehr.“ Bei den leidenschaftlichen
Cineasten unter den Hörern mag eine solche Formulierung sofort
bildliche Assoziationen hervorrufen wie die Szenerie in dem
epochalen Antikriegsfilm Apocalypse Now von Francis Ford Coppola, in
dem die Hauptfigur Captain Willard die letzten Außenposten der
US-Army an der Do-Lung-Brücke passiert, wo nur noch Chaos und
Verzweiflung vorherrschen und der letzte Rest an militärischer
Disziplin in Auflösung begriffen ist. Für die Hörer, die es weniger
allegorisch, sondern lieber ganz praktisch mögen, sei hier aus einem
interessanten Artikel von Cornelia Schmergal über die Jobcenter als
gegängelte Institution zitiert: „Murat hat ein Problem. Und dieses
Problem heißt Mama. Mama macht die Tür nicht auf, seit Wochen schon.
Sie hat das Schloss ausgetauscht, weil sie von Murat nichts mehr
wissen will. Hinter der Tür aber steht Murats Computer. Und auf
dessen Festplatte schlummern all die Bewerbungsbriefe, die Murat so
gern abgeschickt hätte, wenn er nur könnte. Sagt Murat. Und
vermutlich liegen irgendwo in Mamas Wohnung auch die Einladungen zu
den letzten beiden Terminen im Jobcenter, die er verpasst hat. Sagt
Murat. … Ein ganz normaler Tag in einem Büro im Jobcenter
Berlin-Neukölln. Außer Murat erscheinen an diesem Tag: ein Teenager
mit Playboy-Käppi, der nicht zugeben will, dass er die Hauptschule
geschmissen hat, und behauptet, er habe sämtliche Zeugnisse
verloren; ein Mann aus Südeuropa, der unbedingt im Callcenter
arbeiten möchte, aber so wenig Deutsch spricht, dass er auch das
Wort Warteschleife nicht kennt; … und eine Exprostituierte, die erst
gar keinen Job sucht, weil keine Tagesmutter ihr Baby betreuen
will“. Wenn wir über Jobcenter sprechen, dann hilft der Blick auf
einige wenige Zahlen, die verdeutlichen können, dass wir hier mit
Existenzfragen von mehr als 6,8 Millionen Menschen konfrontiert
sind, die sich derzeit als hilfebedürftige Personen in der
Grundsicherung – landläufig immer noch als „Hartz IV“ bezeichnet –
befinden. Diese 6,8 Millionen Menschen leben in 3,6 Millionen so
genannten „Bedarfsgemeinschaften“ – auch so ein Begriff aus der
neuen „Hartz IV-Sprache“. Bezieht man die 6,8 Millionen
Hilfeempfänger auf die Bevölkerung, dann sind derzeit 10,5 % aller
Menschen unter 65 Jahre im Hartz IV-Bezug. Würde man nur die Gruppe
der Kinder in einem Alter unter 15 Jahren betrachten, dann hat man
es hier mit einer Quote von gut 16 % zu tun. Derzeit leben mehr als
2 Millionen Kinder unter 15 Jahren in Hartz IV-Haushalten und von
den Leistungen, die hier gewährt werden. Wobei das alles
Durchschnittswerte sind, die zuweilen mehr zu- als aufdecken. Schaut
man beispielsweise in die Bundeshauptstadt Berlin, dann wird man
dort mit einer ganz anderen Hartz IV-Realität konfrontiert, denn
hier befinden sich gegenwärtig 150.000 Kinder unter 15 Jahren im
Hartz IV-Bezug – das sind 40 % aller in Berlin lebenden Kinder in
diesem Alter.
Bereits diese wenigen Daten können zeigen, dass wir uns hier im
Zentrum dessen befinden, was den Sozialstaat in Deutschland – oder
sagen wir besser: die über Jahrzehnte gewachsene Vorstellung der
meisten Menschen davon – seit 2005 so schwer erschüttert hat. „Hartz
IV“ ist neben der alltäglichen Realität für Millionen Menschen auch
zu einem angstbesetzten Symbol, zu einem Bild geworden, was mit
einem passieren kann, wenn man aus den Sicherheiten einer
ausreichend vergüteten Erwerbstätigkeit herausfällt oder gar nicht
erst in einer solchen Fuß fassen kann. Allein vor diesem Hintergrund
ist alles, was mit Hartz IV verbunden ist, höchst umstritten und die
ganze Debatte ist stark. Insofern kann es nicht wirklich
überraschen, dass auch die Behörden, die sich um die Hartz
IV-Empfänger kümmern sollen, immer wieder in das Zentrum einer
kritischen Wahrnehmung und Berichterstattung rücken. Aber um die
Jobcenter mit dem, was sie leisten und was nicht, verstehen zu
können, müssen wir einen kurzen Blick zurück in das Jahr 2002
werfen. Am Anfang des Jahres 2002 wurden Politik und Medien von dem
so genannten „Vermittlungsskandal“ der damaligen Bundesanstalt für
Arbeit aufgewühlt. Dabei ging es um die der Öffentlichkeit zugängig
gemachten Erkenntnisse, dass ein Teil der von den Arbeitsämtern
ausgewiesenen Vermittlungen von Arbeitslosen in Arbeit wohl nur auf
dem Papier stattgefunden hatten. Die einen warfen der Bundesanstalt
für Arbeit eine bewusste Manipulation der Zahlen vor, andere Stimmen
verwiesen darauf, dass das „kreative Buchen“ von Vermittlungen in
der Logik eines gerade von der Politik vorgegebenen Systems der
großen Zahlen, an denen man seine Erfolge festmacht, wurzelt. Der
Apparat habe halt die Zahlen geliefert, die das System braucht.
Unabhängig von dem konkreten Tatbestand des richtigen oder falschen
Zählens wurde im Umfeld der aufgeregten Debatte über die
Bundesanstalt für Arbeit für eine breitere Öffentlichkeit erstmals
erfahrbar, dass innerhalb der Arbeitsverwaltung nur eine kleine
Minderheit des Personals mit der Arbeitsvermittlung im engeren Sinne
beschäftigt war. Die Politik reagierte dem damaligen Zeitgeist
entsprechend, indem der Bundeskanzler Schröder eine Kommission
beauftragte, Vorschläge zu entwickeln, die zu einer Reform der
staatlichen Arbeitsvermittlung führen sollten. Das war die
Geburtsstunde der nach ihrem Vorsitzenden Peter Hartz, dem damaligen
Personalvorstand des Volkswagenkonzerns, benannten „Hartz-Kommission“,
die eigentlich korrekt Kommission „Moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt“ hieß. Die im August des Jahres 2002 veröffentlichten
Vorschläge der Kommission, die von ihrem Vorsitzenden Peter Hartz
ganz unbescheiden als eine Art „Bibel“ für eine neue
Arbeitsmarktpolitik eingeordnet wurden, blieben der breiteren
Öffentlichkeit vor allem durch die ebenfalls von Hartz in Aussicht
gestellte „Halbierung der Arbeitslosigkeit“ innerhalb von drei
Jahren in Erinnerung. Viele der im Bericht dieser Kommission in
einer typischen Unternehmensberatersprache mit zahlreichen blumigen
Begriffstoupets wie z. B. – besonders pikant – familienfreundliche
„Quick-Vermittlung“ oder andere terminologische Kuriositäten haben
entweder nie das Licht des wahren Lebens erblickt oder sind
mittlerweile wieder eingestampft worden. Auf der anderen Seite wurde
mit der Forderung, die damals getrennten Leistungen
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einer Leistung – dem
„Arbeitslosengeld II“ – zusammenzulegen, ein Beitrag geleistet zu
einer der größten Sozialreformen, die die Bundesrepublik Deutschland
seit ihrem Bestehen erlebt hat und die dann am 1. Januar 2005 auch
in Kraft getreten ist und seitdem die politische Diskussion nicht
mehr loslässt. Aber nicht nur die Einführung von Arbeitslosengeld II
als neue Grundsicherungsleistung gehört zu den tatsächlich
realisierten Vorschlägen der Kommission, sondern auch der Umbau der
damaligen Arbeitsämter zu Jobcentern. Zumindest teilweise. In ihrem
Abschlussbericht hatte die Kommission noch scheinbar einfach zu
Protokoll gegeben: Die bisherigen Arbeitsämter werden flächendeckend
zu Jobcentern umgebaut, in denen alle arbeitsmarkt-relevanten
Dienstleistungen – einschließlich kommunaler Leistungen wie der
Schuldner- oder Suchtberatung – integriert werden sollen.
„Dienstleistungen aus einer Hand“ und das „unter einem Dach“ – so
kann man am besten die Philosophie dieses grundlegenden
Umbauvorschlags zusammenfassen. Damit sprach die Kommission durchaus
zu Recht ein damals als Problem identifiziertes Nebeneinander von
Arbeits- und Sozialämtern an, das mit den neuen Jobcentern beseitigt
werden sollte. Alle erwerbsfähigen Menschen sollten sich nur noch
mit einer Anlaufstelle auseinandersetzen, von der man sich zugleich
aufgrund des Vorhaltens aller wichtigen arbeitsmarktbezogenen
Dienstleistungen eine weitaus schnellere Vermittlung in eine
Erwerbstätigkeit als bisher erhoffte. Um es an dieser Stelle
deutlich hervorzuheben: Die Hartz-Kommission hatte eine einfache
Vorstellung von einem einheitlichen Jobcenter für alle. Letztendlich
sollte das unter der Verantwortung und Zuständigkeit der
Bundesagentur für Arbeit, wie die Arbeitsverwaltung nun genannt
wurde, laufen. Soweit die Theorie – die allerdings nicht mit der
Wirkkraft zum einen des politischen Parteienstreits wie auch des
deutschen Föderalismus gerechnet hatte. Denn der an und für sich
plausible Ansatz der Dienstleistungen aus einer Hand und das am
besten unter einem Dach wurde im Zuge der gesetzgeberischen
Umsetzung in mehrfacher Hinsicht geschreddert: Während die damalige
rot-grüne Bundesregierung die Empfehlungen der Hartz-Kommission
tatsächlich dergestalt umsetzen wollte, dass die Bundesagentur für
Arbeit für die Jobcenter zuständig werden sollte, opponierten
dagegen vor allem die Bundesländer sowie die Union und die FDP,
damals in der Opposition, die statt dessen auf das
Kommunalisierungsmodell setzten. Nach ihrer Auffassung sollten die
Kommunen die Grundsicherungsempfänger betreuen und für sie zuständig
sein und nicht die Arbeitsämter. Bekanntlich gibt es im deutschen
föderalen Blockadegeflecht zwischen Bundestag und Bundesrat die
Institution des Vermittlungsausschusses, in dem nicht selten zu den
merkwürdigsten Uhrzeiten Kompromisslösungen formuliert werden, die
wohl dem Hunger und der Müdigkeit der Verhandlungspartner geschuldet
sind. So war es auch damals, als im Vermittlungsausschuss angesichts
des Grundsatzstreits zwischen Zentralisierung versus
Dezentralisierung aus dem Entweder-Oder ein Sowohl-als-auch wurde.
Man einigte sich darauf, dass es beide zusammen machen sollten in
einer eigenen Nicht-Behörde, den Arbeitsgemeinschaften oder auch
ARGEn genannt. Nicht-Behörde deshalb, weil die dort arbeitenden
Personen entweder von der Bundesagentur oder von der Kommune
gleichsam ausgeliehen wurden für eine Tätigkeit in den Jobcentern,
aber weiterhin bei ihren Herkunftsbehörden beschäftigt blieben.
Dieses Mischmodell wurde dann fortgeführt bis in die Leitungen der
Jobcenter, die keine echte Dienstherreneigenschaften bekamen und die
sich aus Vertretern der Bundesagentur und der Kommunen
zusammensetzen. Je nach Herkunft der Beschäftigten wurden diese für
die gleiche Tätigkeit ganz unterschiedlich vergütet und mit dem
Anstieg der Hartz IV-Empfängerzahlen 2005 und 2006 wurden immer mehr
befristete Beschäftigte aus teilweise völlig sachfremden Bereichen
rekrutiert, so z. B. überzählige Beschäftigte der Post und der
Telekom. Der Vermittlungsausschuss kam den
Kommunalisierungsbefürwortern entgegen und auf besonderen Druck des
damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch wurde als
Abweichung zum Modell der Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur
und Kommunen die Möglichkeit für eine alleinige kommunale
Aufgabenwahrnehmung bei der Betreuung der Grundsicherungsempfänger
in so genannten Optionskommunen eröffnet. Im Gesetz wurde diese
abweichende Regelung in Form einer Experimentierklausel verankert.
Das heißt, die als Ausnahme möglich gewordenen Optionskommunen
sollten in einen Systemwettbewerb um die bessere Eingliederung der
Arbeitslosen mit den Arbeitsgemeinschaften eintreten und nach
einiger Zeit sollte dann – so die hehre Absicht – wissenschaftlich
untersucht werden, wer es denn besser kann. Interessant und kurios
zugleich ist die Genese der zulässigen Zahl an Abweichungen vom
Regelmodell der ARGEn. Auch das musste festgelegt werden.
Herausgekommen sind dann 69 Landkreise bzw. kreisfreie Städte, die
von dieser Möglichkeit der alleinigen Aufgabenwahrnehmung Gebrauch
machen konnten. Und wie ist am auf diese Anzahl gekommen? Man hat
schlichtweg in der entscheidenden Sitzung des
Vermittlungsausschusses die Anzahl der Stimmen im Bundesrat, die
alle Bundesländer zusammen auf die Waage bringen, herangezogen. Das
sind eben genau 69. Schon etwas skurril. Als wenn das nicht schon
kompliziert genug war, kam nun noch eine dritte Variante der
Aufgabenwahrnehmung im Hartz IV-Bereich hinzu, die im Gesetz gar
nicht vorgesehen war und ist die getrennte Aufgabenwahrnehmung. In
23 Gebietskörperschaften konnte oder wollte man sich nicht auf einen
Kooperationsvertrag mit der Bundesagentur verständigen und dann hat
man einfach weitergemacht wie bisher, die Kommunen mit ihren
Sozialämtern und die Bundesagentur mit ihren Arbeitsagenturen. Der
aufmerksame Hörer wird sich spätestens an dieser Stelle daran
erinnern, dass das eigentliche Ziel der Hartz-Kommission doch eine
Vereinfachung und Zusammenlegung bislang getrennter Bereiche in Form
von Jobcentern gewesen war, wir nun aber am Ende des
Gesetzgebungsprozesses die erheiternd-erschreckende Situation
bekommen haben, dass die Zuständigkeit für die betroffenen Menschen
nunmehr noch komplizierter wurde als vorher und noch mehr
Schnittstellen
entstanden, an die vorher gar keiner gedacht hat. Aber irgendwie
scheint es hier eine strukturelle Ähnlichkeit zu geben zu dem
vergleichbaren Widerspruch von angekündigten Vereinfachungen im
deutschen Steuerrecht und gleichzeitiger weiterer Zunahme der
Regelungs- und Ausnahmekomplexität des tatsächlichen Steuerrechts.
Diese irritierende Parallelität von Bierdeckelillusion im Reden und
mehrtausendteiliges Puzzlespiel im Handeln, wie wir es im
Steuerrecht kennen, kann man auch in der Arbeitsmarktpolitik
beobachten, in der eigentlich so wenig wie möglich standardisiert
vorgegeben werden soll, um die Menschen individuell behandeln zu
können, gleichzeitig aber zahlreiche und immer ausdifferenziertere
Programme und Anweisungen ausgegeben werden, um die Vielfalt der
unterschiedlichen Leistungen abbilden zu können. Der vielleicht
wichtigste Unterschied zu den einfach-gestrickten Vorstellungen der
Hartz-Kommission über die Jobcenter war die von der Kommission gar
nicht beabsichtigte Trennung in – bitte ausdrücklich mit
Anführungszeichen zu verstehen – „gute“ und „schlechte“ Arbeitslose.
Die „guten“ Arbeitslosen sind die Arbeitslosen, die Anspruch auf die
Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I haben. Sie sind meist erst
kurz arbeitslos und werden weiterhin von den Arbeitsagenturen
betreut, die tatsächlich in den Jahren bis zum Durchschlagen der
Finanz- und Wirtschaftskrise auf Deutschland in der zweiten
Jahreshälfte 2008 deutliche Erfolge beim Abbau der Arbeitslosigkeit
in diesem Bereich erzielen konnten. Die „schlechten“ Arbeitslosen
mit Blick auf die Eingliederungserfolge hingegen waren im Hartz-
IV-System mit der bedürftigkeitsabhängigen Grundsicherungsleistung
Arbeitslosengeld II konzentriert und wurden und werden dort von
Behörden betreut und verwaltet, die gerade in den ersten Jahren nach
2005 massive Anlaufschwierigkeiten hatten, weil sie nämlich – das
wird heute häufig vergessen – gleichsam über Nacht aus dem Boden
gestampft werden mussten und ohne eine Übungssequenz ab dem 1.
Januar 2005 Millionen von Menschen in einem Grundsicherungssystem zu
betreuen hatten, das zugleich auf einer neuen völlig neuen
gesetzlichen Grundlage – dem Sozialgesetzbuch II – aufbaute, die man
sich auch noch zu eigen machen musste. Während die Bundesagentur für
Arbeit also durchaus Erfolge erzielte bei den „normalen“
Arbeitslosen im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit, hatten die
Jobcenter für die Hartz IV-Empfänger auch noch mit vielen Fällen zu
tun, bei denen sich die zerstörerischen Wirkungen lang andauernder
Arbeitslosigkeit zeigen. Diese auch institutionelle Trennung in
Versicherungs- und Fürsorge-Arbeitslose hat dann am Anfang schnell
zu gleichsam perversen Folgen für die betroffenen Menschen geführt.
Wenn beispielsweise die Arbeitsagentur einen Arbeitslosen aufgrund
seiner individuellen Merkmale zu einem „Betreuungskunden“ typisiert
hat, der eigentlich aufgrund seiner schlechten
Wiedereingliederungsprognose einer besonderen Förderung und
Unterstützung bedarf, dann hat man nicht selten aus einer
institutionenegoistischen Sicht sogar nachvollziehbar gerade nichts
mehr getan, da die betroffene Person mit hoher Wahrscheinlichkeit in
das Hartz IV-System überwechselt und z. B. eine längere
Qualifizierungsmaßnahme, die sehr teuer wäre, nicht mehr zu einer
Integration in Arbeit vor dem Ende der Bezugszeit des
Arbeitslosengeldes I geführt hätte. So ließ man viele dieser
Menschen einfach in der Warteschleife des Versicherungssystems
hängen und im Hartz IV-System musste dann nicht nur wieder von vorne
angefangen werden, sondern man hatte auch wertvolle Zeit vergeudet,
statt frühzeitig mit gezielten Hilfen die Perspektiven zu
verbessern. Unter sehr widrigen Bedingungen haben also die Jobcenter
ihre Arbeit 2005 aufgenommen. Bereits im Dezember 2007 kam dann der
Paukenschlag: Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Jobcenter in
der Form der Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur und Kommunen
für verfassungswidrig, auch wenn dieses Urteil keineswegs einstimmig
gefällt wurde. Die Entscheidung des Gerichts beinhaltete die
Aufforderung an den Gesetzgeber, bis Ende 2010 eine Neuregelung
herbeizuführen. Die Richtermehrheit des Gerichts störte sich an der
Vermischung der Bundesagentur und der Kommunen in einer
Mischeinrichtung, die nach dem Grundgesetz nicht vorgesehen ist. Sie
führten aus, dass eine anzustrebende Dienstleistung aus einer Hand
auch dadurch erreicht werden könne, dass man entweder den Weg einer
bundeseigenen Verwaltung geht (das wäre also das ursprüngliche
Arbeitsamtsmodell) oder aber den Bundesländern diese Aufgabe
überträgt, die das dann wiederum an ihre Kommunen delegieren können
(was also das alte Kommunalisierungsmodell gewesen wäre). Sehr
schnell waren sich allerdings viele Akteure in Praxis und Politik
darüber einig, dass man die Aufgabenwahrnehmung in
gemeinschaftlicher Form beibehalten wollte, und man verständigte
sich auf eine Grundgesetzänderung, um das Urteil auf diesem Wege zu
entkräften. Nachdem man sich nach langen Verhandlungen in der großen
Koalition und mit den Bundesländern dann auf eine
Nachfolgeeinrichtung für die ARGEn einigen konnte, die sinnigerweise
ZAG – Zentren für Arbeit und Grundsicherung – heißen und parallel
die 69 vorhandenen Optionskommunen dauerhaft entfristet werden
sollten, blockierte auf einmal die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die
dafür notwendige Grundgesetzänderung und behielt auch nach der
Bundestagswahl 2009 diese ablehnende Haltung bei. Das bedeutete
aber, dass aufgrund der fehlenden Verfassungsänderung zum Jahresende
2010 die ARGEn aufgelöst werden müssten. Können Sie sich vorstellen,
unter welchem enormen Druck die in den Jobcentern beschäftigten
Menschen seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestanden
haben? Erst seit dem Frühjahr 2010 ist für sie klar, dass es im
Prinzip weitergehen kann, denn nach einem Proteststurm aus der
Praxis angesichts der bevorstehenden Auflösung der Jobcenter hat
sich die Politik dann doch noch auf eine Grundgesetzänderung
verständigen können – sozusagen eine Abbremsung mit quietschenden
Reifen vor dem endgültigen Aus. Zwei Jahre lang hatten sie nicht
gewusst, wie es nun weitergeht und viele haben angesichts der
andauernden Unsicherheit das Weite gesucht und die Jobcenter
verlassen. Dass das häufig besonders die guten Kräfte waren, kann
man sich wohl vorstellen. Im vergangenen Jahr berichteten
Geschäftsführer von Jobcentern über Fluktuationsraten von bis zu 30
% in ihrem Personalkörper und gleichzeitig hatten viele Beschäftigte
lediglich mehrfach verlängerte befristete Arbeitsverträge. In
manchen Abteilungen – die sich z. B. mit der hoch komplexen
Berechnung des
Hilfebedarfs beschäftigen – arbeitet mehr als die Hälfte der
Belegschaft seit weniger als einem Jahr in diesem Bereich. Aber
nicht nur die Beschäftigten der Jobcenter mussten leiden – auch und
gerade die, denen der ganze Aufwand gilt, also die betroffenen Hartz
IV-Empfänger, hatten die Folgen auszubaden, beispielsweise durch
ständig wechselnde Ansprechpartner oder durch das Durchschlagen der
schlechten Stimmung auf den unmittelbaren Kundenkontakt. Es muss an
dieser Stelle besonders darauf hingewiesen werden, dass die Kunden –
so nennt man heute die Hilfeempfänger in den Jobcentern – in der
schwierigsten und schlechtesten Position sind, denn sie haben
schlichtweg keine Wahl. Zugleich müssen sie aber zahlreiche und
zuweilen auch fragwürdige Auflagen erledigen, um Eigenaktivitäten
nachzuweisen oder zu simulieren, oder sie werden in mehr oder
weniger sinnvolle Maßnahmen gesteckt und sie können sich dagegen
nicht wehren, weil sie ansonsten Sanktionen bis hin zur Einstellung
der Grundsicherungsleistungen erfahren. Wir haben es mit einer
ausgesprochen asymmetrischen Beziehung zwischen dem Hartz
IV-Empfänger und seinem Fallmanager und/oder Vermittler zu tun.
Schauen wir an dieser Stelle auf das, was man als eine „Klageflut“
im Hartz IV-Bereich bezeichnen muss: Waren es 2005 erst 39.000
Klagen vor den Sozialgerichten, so belief sich diese Zahl im Jahr
2009 schon auf fast 143.000 – das ist ein Anstieg um 370 %.
Interessant ist dabei auch die Entwicklung der „Erfolgsquote“ aus
Sicht der klagenden Menschen: Die Erfolgsquote der Kläger stieg von
32 % im Jahr 2005 auf fast 50 % im vergangenen Jahr. Jede zweite
Klage ist also erfolgreich gewesen zugunsten der Kläger. Aus der
hohen Anzahl an (dann auch noch erfolgreichen) Klagen schlussfolgern
viele, dass in den Grundsicherungsstellen erheblich fehlerhaft
gearbeitet wird. Allerdings sind die tatsächlich „beeindruckend“
hohen Werte fairerweise wieder zu relativieren, wenn man sie auf die
für sie relevante Grundgesamtheit bezieht, denn im Jahr 2009 wurden
rund 25 Millionen Bescheide im Bereich der Grundsicherung für
Arbeitsuchende erstellt und verschickt.
Die Kölner Juristin Helga Spindler kommt in diesem Zusammenhang zu
der folgenden Einschätzung: „Noch existieren Sozialgerichte, die
sich bemühen, individuellen Rechtsschutz zu garantieren. Aber ihre
Inanspruchnahme übersteigt schon lange das normale Maß, das bei
einer Rechtsänderung zur Klärung von Zweifelsfragen notwendig ist.
Schlecht ausgebildete und gewollt unerreichbare Sachbearbeiter,
unleserliche und rechtswidrige Bescheide, fehlerhafte Software,
überlange Verfahrensdauer und zögerliche Beachtung der
Rechtsprechung bestimmen die Verwaltungspraxis in einem solchen
Ausmaß, dass sowohl Betroffene als auch Sozialberater und Gerichte
aufgerieben werden. Der Plan, Gerichtsgebühren einzuführen, zeigt
bereits, wie das Problem behoben werden soll.“
Aber vielleicht wird ja nun alles besser, weil doch die
Dienstleistung aus einer Hand durch die Grundgesetzänderung
stabilisiert worden ist und man nunmehr keine ständige
Infragestellung der eigenen Existenz mehr befürchten muss. Wie immer
gilt es in solchen Kontexten dringend, vor Euphorie zu warnen. Die
gefundene Lösung ist weiter unbefriedigend, denn man schreibt nun
auf Dauer die mehrfach gespaltene Struktur der Arbeitslosenbetreuung
in Deutschland fort. Neben den ARGEn kann es in Zukunft nicht nur
die bereits vorhandenen 69 Optionskommunen weiter und auf Dauer
geben, sondern als ein Ergebnis der wie auf einem türkischen Basar
ausgehandelten Grundgesetzänderung wurde die Anzahl der
Optionskommunen nochmals kräftig ausgeweitet und nunmehr auf 110
festgelegt. Damit wird fast ein Viertel aller Einrichtungen
zukünftig alleine von den Kommunen betrieben und im Ergebnis wird –
neben der Spaltung in „gute“ und „schlechte“ Arbeitslose, also
zwischen dem Versicherungssystem und dem bedürftigkeitsabhängigen
Grundsicherungssystem – nun innerhalb des Hartz-IV-System – auch
noch eine dauerhafte Spaltung zwischen dem ARGE-Modell und dem
Optionsmodell geben. Das ist nicht wirklich überzeugend.
Was wäre zu tun – und zwar mit Blick auf eine Verbesserung der
gegenwärtigen Lage, sowohl für die betroffenen Hilfeempfänger wie
auch für die oftmals völlig überforderten Mitarbeiter in den
Jobcentern? Der eigentliche Interventionspunkt ist die Qualifikation
und die Professionalität des Personals in den
Grundsicherungsstellen. Aber hier hat sich bislang leider am
wenigstens getan, obgleich alle die Notwendigkeit und den enormen
Bedarf zugestehen.
Dies ist ein klassischer Fall von Politikversagen und die
Sozialgerichte werden die Folgen einer flächendeckend fehlenden
systematischen Personalentwicklung weiter ausbaden müssen. Es kann
doch nicht wirklich wahr sein, dass in den meisten anderen Bereichen
der personenbezogenen sozialen Dienstleistungen seit Jahren zu Recht
über eine Anhebung des Qualifikationsniveaus diskutiert und
gestritten wird – man nehme nur als aktuellstes Beispiel die
Teilakademisierung der frühpädagogischen Fachkräfte für die Arbeit
in Kindertageseinrichtungen – und dass in den meisten Feldern der
sozialen Arbeit selbstverständlich eine einschlägige Qualifikation
auf Hochschulniveau vorausgesetzt wird – aber die Fallmanager in den
Grundsicherungsstellen, die teilweise als völlig fachfremde
Seiteneinsteiger rekrutiert wurden und werden, können nach einer
selbstgestrickten Schulung im Umfang einiger Tage dann existenzielle
Entscheidungen über Menschen treffen, die ihnen ausgeliefert sind.
An dieser Stelle wäre übrigens der Hinweis angebracht, dass die
Gewährung eines einmaligen Abwahlrechts für die Hilfeempfänger
ungemein viel Druck aus dem Kessel nehmen würde, denn es gibt
Menschen, mit denen man einfach nicht auskommt und allein die
Möglichkeit, den Fallmanager zu wechseln, würde als große Entlastung
wirken können.
Sowohl mit Blick auf die Beschäftigten wie auch hinsichtlich einer
wirksamen Arbeit für die Hartz-IV-Empfänger müssen die
Arbeitsinhalte vom Kopf auf die Füße gestellt werden.
Was ist damit gemeint? Gegenwärtig dominiert immer noch eine primär
negative Herangehensweise an die Aufgabe, die Hilfeempfänger in
Arbeit zu bringen. Man analysiert ihre Defizite und man versucht,
angeblich arbeitsunwillige oder nicht kooperationswillige Personen
aus dem Leistungsbezug zu drängen.
Wenn beispielsweise jüngere Hilfeempfänger sofort nach der
Antragstellung in eine möglichst wenig attraktive Maßnahme gesteckt
werden und sich dann 20 oder 30 % von ihnen aus dem Leistungsbezug
verabschieden, dann wird das als ein großer Erfolg gefeiert. Das mag
aus einer kurzsichtigen und betriebswirtschaftlichen Perspektive
auch so sein. Aber kaum einer stellt die Frage, wo diese Menschen
bleiben, wie sie sich das Geld für ihr Leben besorgen und ob sie
dann nicht doch wieder sogleich an anderen Anlegestellen des
Sozialsystems aufschlagen. Hierzu gibt es so gut wie keine
Forschung.
Stattdessen sollten sich die Vermittler und Fallmanager ganz bewusst
auf die vielen konzentrieren, die dringend Hilfe suchen und die auch
bereit sind, sich auf dem Arbeitsmarkt zu engagieren. Hier müssen
die knappen Ressourcen gezielt eingesetzt werden, denn die
Vermittlung dieser Menschen würde unter dem Strich der Gesellschaft
weitaus mehr bringen als das Aufspüren und Verfolgen einzelner
missbräuchlicher Inanspruchnahmen, die es immer schon gegeben hat
und die es immer geben wird.
Letztendlich haben wir mit Blick auf die Jobcenter eine ähnliche
Problematik, wie wir sie auch aus der bildungspolitischen Debatte
kennen: Auch dort diskutiert man mit Herz und zuweilen ohne Verstand
Strukturfragen die Schulen betreffend und die Bundesländer fummeln
munter an ihren Systemen herum. Aber aus der Bildungsforschung – und
wenn wir ehrlich sind auch aus dem gesunden Menschenverstand heraus
– wissen wir, dass die entscheidende Größe für
Qualitätsverbesserungen die Unterrichtsqualität in der konkreten
Lehr-Lern-Beziehung zwischen den Lehrern und den Schülern ist. Und
die hängt maßgeblich von den dort agierenden Menschen ab. Genauso
verhält es sich in und um die Jobcenter auch.
In die Menschen investieren bekommt hier eine doppelte Bedeutung.
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