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Theodor Ickler: „Zur Revision der Neuregelung
seit Juni 2004“
Im Juni 2004 beschlossen die Kultusminister, den
vierten Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission mit einigen Änderungen
und Ergänzungen anzunehmen. Der volle Umfang dieser ersten amtlichen
Revision (nach mehreren inoffiziellen, durch Absprachen mit Duden und
Bertelsmann in die Wörterbücher eingeführten) war zunächst nur aus dem
Ende August 2004 erschienenen neuen Duden abzulesen. Die Neufassung der
amtlichen Regeln samt neuem Wörterverzeichnis erschien Ende November auf
der Internet-Seite der Kommission und ist bisher nur in dieser Form
greifbar. Den Kultusministern hat sie, wie der Generalsekretär der KMK
mitteilt, nicht noch einmal zur Billigung vorgelegen. Wie die Beauftragte
der Bundesregierung für Kultur und Medien am 17.12.2004
brieflich mitteilte, soll die revidierte Fassung wiederum im
Bundesanzeiger veröffentlicht werden, was jedoch angesichts der
bevorstehenden Änderungen durch den neuen „Rat für deutsche
Rechtschreibung“ einstweilen fraglich scheint.
Über Inhalt und Reichweite der jüngsten Revision
bestehen in der interessierten Öffentlichkeit kaum zutreffende
Vorstellungen, was bei der zurückhaltenden Informationspolitik der
Reformer auch nicht verwundert. Es folgt daher eine kurze Zusammenfassung
des Wesentlichen.
Neu eingeführt ist der Begriff des Verbzusatzes,
auf dessen Unentbehrlichkeit die Kritiker der Reform von Anfang an
hingewiesen haben.
Der besonders problematische Paragraph 34 ist
weitgehend neu gefaßt. Die Liste der Verbzusätze ist um mehr als ein
Dutzend Elemente erweitert und zugleich geöffnet worden, so daß sie
nunmehr nur noch als Beispielsammlung anzusehen ist. Damit werden Tausende
von Zusammenschreibungen wieder möglich, die seit 1996 untersagt waren:
darunterschieben usw.
Wie sich bereits im vierten Bericht der
Zwischenstaatlichen Kommission abzeichnete, werden in die Regeln zur
Getrennt- und Zusammenschreibung die Kriterien der Betonung und der
Bedeutung eingeführt, von denen die gesamte Neuregelung eigentlich
nichts wissen wollte. Die Kritiker hatten seit je auf die Wichtigkeit und
praktische Nützlichkeit von Betonung und Bedeutungsunterscheidung
hingewiesen.
Die Reformkommission scheint sich allerdings der
Tragweite dieser Zugeständnisse ebensowenig bewußt zu sein wie die
Dudenredaktion.
Ein Hauptproblem der Neuregelung war von Anfang an
die Unterscheidung von Verbzusatz und adverbialer Erweiterung. Die
Neuregelung von 1996 stellte bekanntlich Verbzusatzkonstruktionen wie
übrigbleiben, fertigstellen oder heiligsprechen mit den
gänzlich anders gebauten adverbialen Erweiterungen freundlich grüßen,
gründlich säubern usw. gleich und unterwarf sie der völlig aus der
Luft gegriffenen Regel, wonach Verbindungen mit Adjektiven auf -ig,
-lich oder -isch getrennt zu schreiben seien: heilig
sprechen usw. - Eine zweite Regel besagte, daß Getrenntschreibung
eintrete, wenn der adjektivische Bestandteil steigerbar oder erweiterbar
ist. (Diese Regel widerspricht großenteils der vorigen, da heilig
usw. in solchen Verbindungen gerade nicht steigerbar oder erweiterbar
ist.)
Dieses unbefriedigende Ergebnis führte schon 1997
dazu, daß die Kommission Änderungen für „unumgänglich notwendig“ hielt.
Sie wurden jedoch von der KMK untersagt.
In der Neubearbeitung wird nun endlich
festgehalten:
„Partikeln (Präpositionen, Adverbien),
Adjektive oder Substantive können als Verbzusatz mit Verben trennbare
Zusammensetzungen bilden. [...] Der Verbzusatz trägt den Hauptakzent.“ [§
34] „Kennzeichnend für den Gebrauch als Adverbial ist, dass es nicht den
Hauptakzent trägt und zwischen Adverbial und Verb weitere Satzbestandteile
stehen können.“ [§ 34 (1) E1]
Auch nach diesen Kriterien, die beide aus der
Reformkritik übernommen wurden, ist die Getrenntschreibung bei
fertigstellen usw. nicht gerechtfertigt, sie bleibt eine
Ausnahmeregel. Dasselbe gilt aber auch für anders gebaute Verbzusätze. Das
amtliche Wörterverzeichnis und der neue Duden sehen ausdrücklich vor, daß
lahm legen getrennt geschrieben wird. Der Zusatz lahm trägt
den Hauptakzent und ist nicht durch weitere Satzbestandteile vom Verb zu
trennen. Außerdem ist er aber auch nicht steiger- oder erweiterbar, denn
in Wendungen wie völlig lahmlegen – woran die Reformer
gedacht haben mögen – bezieht sich die Intensivierung auf den gesamten
Komplex. Man kann nicht fragen: „Wie hat er den Verkehr gelegt? Lahm.“ Und
schon gar nicht: „Wie lahm hat er den Verkehr gelegt?“
Folglich spricht hier und in zahllosen ähnlichen
Fällen alles für die bisher übliche Zusammenschreibung. Sie wäre sogar
über den bisherigen Duden hinaus noch auszuweiten, um der tatsächlichen
Sprachpraxis gerecht zu werden: ernstnehmen usw.
Die Semantik wird in der folgenden neuen Regel
herangezogen:
„Bei Verbindungen aus Einzelwort und
adjektivisch gebrauchtem Partizip ist neben der Getrenntschreibung nach §
36 E1(1) auch Zusammenschreibung möglich, wenn die Verbindung der beiden
Wörter als Einheit aufgefasst werden soll.“ [E2(2)]
Daraus ergeben sich die herkömmlichen
Zusammensetzungen ratsuchend, alleinerziehend,
ernstgemeint usw. Diese drei werden als Beispiele angeführt, das
Wörterverzeichnis enthält rund 90 weitere, und im neuen Duden sind über
400 Beispiele wiedergewonnener Zusammenschreibung enthalten. Tausende von
weiteren lassen sich nach demselben Muster bilden.
Damit wird die Grundregel nach § 36, wonach
partizipale Verbindungen ebenso getrennt geschrieben werden wie das
zugrunde liegende Verb, praktisch aufgehoben. Die Neufassung fällt aber
immer noch hinter den alten Duden zurück; sie ist insofern unhaltbar, als
sie die syntaktischen Bedingungen, unter denen Getrennt- bzw.
Zusammenschreibung angebracht sind, nicht spezifiziert. Im vierten Bericht
war immerhin schon erkannt worden, daß prädikative Verwendung des verbal
konstruierten partizipialen Gefüges nicht zulässig ist: Sie ist allein
erziehend. Diese Einsicht ist inzwischen wieder abhanden gekommen.
Stattdessen findet man den Hinweis auf „adjektivischen“ Gebrauch des
Partizips, woraus im Wörterverzeichnis schlicht der adjektivische Gebrauch
des gesamten Gefüges wird, ebenso im neuen Duden. Das ist verwirrend. Und
warum darf man schwer verletzt wieder zusammenschreiben, wenn das
Partizip „adjektivisch gebraucht“ ist, schwer krank aber nicht,
obwohl hier ein genuines Adjektiv vorliegt? Auch dieser Widerspruch muß
beseitigt werden., ganz zu schweigen von der Paradoxie, daß die
Substantivierung dann fakultativ doch wieder zusammengeschrieben wird:
der Schwerkranke.
Im neuen amtlichen Wörterverzeichnis, aber noch
nicht im neuen Duden steht auch das wiederhergestellte zurückgewesen.
Damit wäre die Zusammenschreibung auch mit Formen von sein wieder
zulässig, entgegen § 34, wo es immer noch heißt: „Verbindungen
mit sein
gelten nicht als
Zusammensetzung. Dementsprechend schreibt man stets getrennt.“
Die
Wiederzulassung von auswendiggelernt, niedriggehängt, weniggelesen,
kleinlichdenkend (alle im Wörterverzeichnis, aber noch nicht im Duden)
hebt das erwähnte Verbot von Zusammenschreibung mit Adjektiven auf -ig,
-isch und -lich auf.
Auch das
Verbot von Zusammensetzungen mit Wörtern auf -einander und -wärts
ist aufgehoben: auseinanderlaufend, vorwärtsblickend (amtl.
Verzeichnis, zahlreiche weitere im neuen Duden).
Ferner ist die neue Einsicht noch nicht zu Ende
gedacht. Wenn kennengelernt, sitzengeblieben, auseinanderlaufend,
vorwärtsblickend oder zufriedenstellend wieder zulässig sind,
muß dasselbe auch für kennenlernen, sitzenbleiben, auseinandersetzen,
abwärtsgehen und zufriedenstellen gelten, wie es ja teilweise
bereits im ersten Bericht der Kommission Ende 1997 vorgesehen war.
Dasselbe gilt für partizipiales Erstglied: verlorengegangen ist
auch laut Wörterverzeichnis wieder zulässig; das sollte wohl auch für das
Verb verlorengehen gelten. Alles andere wäre weder Schülern noch
gar Erwachsenen plausibel zu machen. Auf dieser Linie bleibt noch sehr
viel zu tun.
Insgesamt muß man feststellen, daß die Neuregelung
der Getrennt- und Zusammenschreibung nur noch ein Trümmerhaufen ist, in
dem nichts mehr zusammenpaßt.
Unter § 57 wird das Beispielwort In-Kraft-Treten
weiterhin mit Bindestrichen geschrieben, obwohl dies in der Neufassung
von § 43 ausdrücklich ausgeschlossen wird und auch der vierte Bericht
diesen Fall ausführlich dargelegt hat.
Die Beispiele sind teilweise (aber nicht in §§ 84
und 86) von DM auf Euro umgestellt.
Die reformierte Kommasetzung läuft großenteils auf
Weglaßbarkeit von Kommas hinaus. Dem wird zwar durch Ratschläge zur
Vermeidung von Mißverständnissen wieder entgegengewirkt, aber man fragt
sich, welchen Sinn eine Neuregelung hat, die folgenden Satz als immerhin
zulässig ermöglicht:
Er geht um das
Haus zu finden zur Polizei.
(Neues Beispiel unter § 76)
Adverbiale
Infinitivsätze sollten grundsätzlich mit Kommas abgegrenzt werden, damit
solche Torheiten gar nicht erst entstehen.
Das Wörterverzeichnis
Im Wörterverzeichnis fehlen jetzt die Sternchen,
die auf reformbedingte Neuschreibungen hinwiesen. Der entsprechende
Hinweis in den Vorbemerkungen ist gestrichen. Daher ist es nicht mehr so
leicht, die Zahl der Neuschreibungen festzustellen.
Etwa 90mal wird die Zusammenschreibung von
Komposita mit präpositionalem Kern ausdrücklich wieder zugelassen unter
Hinweis auf den „adjektivischen“ Charakter (s.o.).
Die Unterscheidung von Haupt- und Nebenvarianten
ist aufgegeben.
Das Wörterverzeichnis enthält den Eintrag
„achtfach
§ 36(2),
8fach § 41 E,
8-fach § 40(3);
das Achtfache, das
8fache, das 8-Fache, um das Achtfache [größer]
§ 57(1)“
Die Bindestrichschreibung ist neu, die Herleitung aus § 40(3) ist
unzutreffend, da es sich nicht um eine Zusammensetzung, sondern um eine
Ableitung handelt. Die Reformer haben hier im Gefolge des vierten Berichts
einen neuen Ausnahmetatbestand geschaffen. Der neue Duden extrapoliert mit
Recht eine neue Unterregel, die nur für dieses eine Element gilt:
„K 30
3. Der Wortbestandteil »-fach«
kann mit oder ohne Bindestrich an die Ziffer angehängt werden.
ý
8fach oder 8-fach, 8,5fach oder 8,5-fach
Bei Substantivierungen ist
nach dem Bindestrich großzuschreiben.
ý
das 8fache oder 8-Fache (aber: die 8fache oder 8-fache
Menge)“
Es ist
nicht einzusehen, warum derselbe Bindestrich nicht z. B. auch bei 80-er
usw. stehen und warum er bei 8-mal nicht ebenfalls fakultativ
sein soll. Laut Erörterung im vierten Bericht „ist
der Wortbestandteil <fach> einer Grauzone zwischen unselbstständigem
Grundmorphem und Suffix zuzuordnen.“ Dasselbe ließe sich aber auch von -jährig,
-äugig und vielen anderen Bestandteilen sagen.
In den exklusiven
Beratungsgesprächen zwischen der Kommission und den beiden führenden
Wörterbuchredaktionen war vereinbart worden, daß neben der Maß auch
die süddeutsche Mass zulässig sein sollte; im Duden 2000 taucht sie
zum erstenmal auf. Das neue Wörterverzeichnis weiß nichts davon. Statt
dessen führt sie den Spass ein, als österreichische Variante, die
zwar im ÖWB (und bei Bertelsmann) bereits verzeichnet, durch die
Neuregelung aber nicht gedeckt war und auch in den Berichten der
Kommission nicht diskutiert ist.
Die korrekte
Schreibweise von Hohe(r)priester, Hohe(s)lied ist nicht mehr
feststellbar, weil der Eintrag aus dem Wörterverzeichnis gestrichen wurde.
Zuletzt war dieses Problem im dritten Bericht der Kommission erörtert
worden, aber nicht mehr im vierten Bericht. Langeweile fehlt
weiterhin, weshalb die Wörterbücher bis heute zu verschiedenen Angaben
kommen (Duden: aus langer Weile; Bertelsmann: aus Langerweile
usw.). Wir werden nie erfahren, welche Lösung der inzwischen
aufgelösten Kommission vorschwebte.
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